Hallo Rechtsexperten,
ich wohne mit meiner Frau in einer Erdgeschoßwohnung. Das Grundstück wird von 2 Seiten von einer Hecke eingefriedet. Jetzt meint der Vermieter, mir exklusiv die Pflege dieser auferlegen zu müssen.
Ist das rechtens oder ist es nicht vielmehr so, dass entweder der Vermieter einen Plan aufstellen muß, der dann alle Mietparteien für diese Pflege verpflichtet oder dass er ein Unternehmen beauftragt, was über die Nebenkosten (Punkt Gartenpflege abgerechnet wird) oder ist er vielleicht sogar vollumfänglich selbst verantwortlich?
Gruß Mucke