Mietrecht: Heckenpflege

Hallo Rechtsexperten,

ich wohne mit meiner Frau in einer Erdgeschoßwohnung. Das Grundstück wird von 2 Seiten von einer Hecke eingefriedet. Jetzt meint der Vermieter, mir exklusiv die Pflege dieser auferlegen zu müssen.
Ist das rechtens oder ist es nicht vielmehr so, dass entweder der Vermieter einen Plan aufstellen muß, der dann alle Mietparteien für diese Pflege verpflichtet oder dass er ein Unternehmen beauftragt, was über die Nebenkosten (Punkt Gartenpflege abgerechnet wird) oder ist er vielleicht sogar vollumfänglich selbst verantwortlich?

Gruß Mucke

Hallo Mucke,

bin zwar juristischer Laie, erlaube mir aber dennoch den Hinweis auf den Mietvertrag. Im Zweifel ist entscheidend, was dort vereinbart wurde. Ist dort nichts zur Heckenpflege geregelt, evtl auch im Zusammenhang mit Gartenpflege, kann man einer Vertragspartei i. a. nicht ohne Zustimmung zusätzliche Pflichten auferlegen. Aus der Lage der Wohnung läßt sich jedenfalls nicht automatisch herleiten, wer die Hecke zu pflegen hat.

Gruß
Wolfgang