Mietrecht Heizung

Eine Bekannte hat einen Mietvertrag für ein Restaurant unterschrieben bei dem der Vermieter ihr die Reparatur der Heizung bei unter weitere Vereinbarung aufbürden möchte.
Der Streitpunkt ist, das sie davon ausgegangen ist, das die Anlage in Ordnung ist und erst dann wenn die Anlage defekt sie die Kosten für die Reparatur übernehmen muss.
Der genaue Wortlaut unter weitere Vereinbarungen:
Reparaturen an der Klimaanlage werden vom Mieter übernommen.

Ich kenne mich leider nicht mit Gewerberäumen aus. Als Tip: Schreiben Sie in Ihre Frage konkret ab wann der Mietvertrag besteht, ob der Vermieter die Mieter bei Unterzeichnung auf die defekte Heizung/Klimaanlage hingewiesen hat und warum die Mieterin von einer intakten Heizung ausging.
Grüße,
Ela0312

In der Zusatzvereinbarung steht lediglich, dass der Mieter die Reparatur der Klimaanlage über nimmt (in Auftrag geben darf). Das der Mieter hierfür die Kosten zu tragen hat ist nicht vereinbar und dürfte mietrechtlichen nicht durchsetzbar sein, da es eine Hauptleistungspflicht,des Vermieters, ist beheizbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Wieso hat die Bekannte den Vertrag denn unterschrieben, wenn dieser Punkt noch unklar war?

Wenn die Heizanlage schon bei Einzug Ihrer Bekannten defekt war, ist das ein Mangel der angezeigt werden muss und vom Vermieter vorab zu beheben ist.
Geht die Heizanlage während der Mietzeit kaputt, greift der Mietvertrag. „Die Kosten der Reinigung und Wartung der Heizanlage oder der Therme trägt regelmäßig der Vermieter, es sei denn, etwas anderes ist mietvertraglich vereinbart.( AG Dortmund, WuM 1983, 325)“

Was mir allerdings nicht einleuchtet ist der Zusammenhang zwischen „Reparaturen an der Klimaanlage werden vom Mieter übernommen“ und der Heizanlage. Diese beiden Systeme haben im Normalfall nichts miteinander zu tun, es sei denn es handelt sich um ein Luftsystem.

Es tut mir leid, mit gewerblichem Mietrecht
kenne ich mich gar nicht aus.

Im Wohnungmietrecht zahlt der Mieter grundsätzlich
keine Reparaturen dieser Größenordnung (nur Kleinreparaturen, falls im Mietvertrag so vereinbart).

Wünsche trotzdem ein Gutes Neues Jahr.

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Der Vermieter ist für die Reparatur der Heizung verantwortlich. Der Mieter trägt die Kosten der Wartung. Eine andere Vereinbarung im Mietvertrag könnte ungültig sein, wie die Renovierungsklausel, die per Gericht außer Kraft gesetzt wurde. Nur handelt es sich um einen Gewerbevertrag ohne den gesamten Vertrag zu kennen ist eine Beurteilung nicht leicht. Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Hier gibt es eine gute Beratung.
Mit freundlichen Grüßen.

hallo, schaust du hier nach standard antworten: http://www.abseits.de/pachtvertrag2.htm#instandhaltung

oder hier nach einer anwalts antwort: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

bei der anwalts-seite kannst auch persönlich fragen stellen. es kostet nichts. gruss kai

Ciao Wlaufenberg,

will gestehen, dass deine Anfrage nicht ganz mein Gebiet (gewerbliche Mietsache) ist. Es scheint wahrscheinlich, dass die Wartung und Reperatur einer Klimaanlage bei gewerblichen Mietsachen dem Mieter obliegt.

Grundsätzlich scheint mir die zentrale Frage: lag eine mutwillige Täuschung vor? Dann wäre da sicher was zu machen. Zu überlegen vorallem wie groß ist das Problem mit der Anlage.

Gruss
Martin

hallo, das ist nich üblich nd ich weiß leider auch nicht ob das so rechtens ist. Lg Claudia