Mietrecht, Heizung

Hallo und guten Abend,

ich hab mal wieder eine mietrechtliche Frage (und hoffe ja sehr, daß Günter heut noch online ist… *g).

Ich hab in meiner Mietwohnung in Hannover eine Gastherme, die für die Heizung und das warme Wasser sorgt. Diese Therme soll nun gereinigt werden. Der Vermieter hat als Unkosten für die Mietparteien jeweils 43 Euro angegeben.

Ich kenne es aus Hamburger Zeiten so, daß für die Heizungsangelegenheiten die Vermieter zuständig sind, und bin nun etwas verwundert, daß ich diese Reinigung bezahlen muß. Ist das denn so richtig?

Vielen Dank schon einmal im voraus und
Gruß
Heidrun

Hallo Heidrun,

danke für das Vertrauen.

ich hab mal wieder eine mietrechtliche Frage (und hoffe ja
sehr, daß Günter heut noch online ist… *g).

Ich hab in meiner Mietwohnung in Hannover eine Gastherme, die
für die Heizung und das warme Wasser sorgt. Diese Therme soll
nun gereinigt werden. Der Vermieter hat als Unkosten für die
Mietparteien jeweils 43 Euro angegeben.

Für Dich ist massgeblich, dass im Mietvertrag die Wartung der Therme enthalten ist. Schau bitte mal unter Heizkosten nach, ob dort Wartung der Heizungsanlage enthalten ist. Man hat bei dem Hinweis „Wartung der Heizungs- und Warnwasseranlagen“ rechtlich davon ausgehen, dass dies auch die Gastherme betrifft.

Ich kenne es aus Hamburger Zeiten so, daß für die
Heizungsangelegenheiten die Vermieter zuständig sind, und bin
nun etwas verwundert, daß ich diese Reinigung bezahlen muß.
Ist das denn so richtig?

Wartung kann auf den Mieter umgelegt werden, Reparatur nicht.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für die rasche Antwort, hab im Mietvertrag geschaut, und siehe da, es war alles rechtens und so. Da die netten Handwerker auch gleich noch Wasser nachgefüllt haben und mir so etwas Arbeit erspart haben, war es auch gar nicht sooo schlimm, die 43 Euro zu bezahlen :smile:

Gruß
Heidrun