Habe heute einen Brief der Hausverwaltung erhalten, worin mir mitgeteilt wurde, daß ab dem 17.07.2000 Heizungsumbauarbeiten in meinem gemieteten Appartement vorgenommen werden. Kann ich daher eine Mietminderung verlangen? Schließlich sind den ganzen Tag über Handwerker in meiner Wohnung,d.h., ich werde mich dort kaum aufhalten können!
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße,
Nora
Für die Zeit, in der Du Deine Wohnung nicht benutzen kannst, bist Du kraft Gesetzes von der Mietzahlung befreit, § 537 Abs. 1 BGB. Monatsmiete durch 30 teilen, und Du weißt, was Du einbehalten kannst.
Davon zu unterscheiden ist der Ersatz Deiner Aufwendungen im Zusammenhang mit den Bauarbeiten. Meistens bleibt Bauschmutz liegen. Wenn Du den Bauarbeitern ihren Dreck nachräumst, dann erledigst Du eine Aufgabe, die eigentlich dem Vermieter obliegt (er muß die Mietsache instandhalten, § 536 BGB), und kannst daher nach §§ 683, 670 BGB Ersatz verlangen (Putzmittel etc. und sogar eigene Arbeitsleistung).