Mietrecht hier nachts am PC

Liebe/-r Experte/-in,
Computer Ruhestörung?

Hi,

darf einem ein Vermieter verbieten, nachts am PC zu sein?

PC hat KEINE Lautsprecher, nicht mal eine aktive Soundkarte es entsteht also nur das Geräusch des PC selbst (Lüfter) und das Klicken der Tasten beim schreiben. Und angeblich beim Hinsetzen und Aufstehen durch den Stuhl bzw, Bürostuhl.

Es ist ein Privathaus mit nur wenigen Wohnungen.

Weitere Fragen beantworte ich gern

Danke

nein kann er nicht.

Aber er kann sich vom Ordnungsamt vor Ort durch Beamte ein sogenanntes „Zeugnis der Lärmbelästigung“ ausstellen lassen. Wenn die Lärmbelästigung denn dafür ausreicht. Derer drei reichen dann u.U. für eine fristlose Kündigung.

Die Benutzung eines PC kann man nicht verbieten!

Hallo.

Nein, natürlich nicht. Die Geräusche, die von einem Büro ausgehen (Tastatur, Mouse, Drucker und ähnliches) fallen unter „sozial adäquates Verhalten“. Ein Vermieter kann weder nachts das Duschen verbieten noch, dass der Mieter nachts arbeitet.

Vermutlich sind einfach die Wände derart schlecht konstruiert, dass man jedes Geräusch hört. Das ist allerdings die „Schuld“ des Bauherrn, sprich des Eigentümers, so dass dieser hier für Abhilfe sorgen sollte.

Hallo,

das ist ja eine „Lustige“ Situation und sehr einfach zu beantworten.

Der Vermieter darf natürlich es nicht verbieten das man sich in seiner eigenen Wohnung (wenn auch nur zur Miete) nachts am PC spielt. Als vergleich: Es wäre das selbe, wenn der Vermieter Ihnen nicht erlauben würde nackt durch Ihre Wohnung zu gehen.

Es ist Ihr persönliches Recht in Ihrer Wohnung zu tun und zu lassen was Sie wollen (legal muss es nur sein und das ist PC spielen ja).

Also um es kurz zu machen, zurücklehnen und PC spielen bis man nicht mehr kann.

Mit freundlichen Grüßen
M. Kray
Immobilienwirt

Hallo

erst mal ganz lieben Dank für die Antwort.

Das Hauptproblem ist hier nicht die Wand, sondern die Zwischendecke - hier also das was mein Fußboden und bei den darunter wohnenden Leuten (ebenfalls Mieter) die Zimmerdecke ist. Ich habe da Teppichboden liegen und darauf noch einen „Fleckerlteppich“ Dennoch soll es sich, als ich noch auf dem Bürostuhl am PC saß, angehört haben als ob ich „Kegel spiele“. Die andere Mietpartei hat eben das Schlafzimmer unter dem Zimmer in dem ich mit dem PC sitze und das auch mein Schlafzimmer ist. Inzwischen hocke ich auf einem leichten Plastiktuhl am Rechner…

Übrigens haben sich nur diese „Mitmieter“ bei mir und beim Vermieter, der mit im Haus wohnt, über mich beschwert, mit ihren verschiedenen Vorgängern hatte ich ein gutes Verhältnis.

Meine beiden Zimmer gegeneinander auszutauschen geht nicht auch wegen Dachschrägen

Also vielleicht doch nicht so einfach?

Natürlich darf er das nicht.
Jedoch muss er bei Beschwerden reagieren. Wenn sich der Untermieter beschwert, dss ein Stuhl ständig in der Nachthin und her geschoben wird, dann muss er dir dies nachweisen, dass dies störend ist. Warum tust du nicht einfach einen Teppich unter den Stuhl??
Verbieten darf er es aber trotzdem nicht.
Könnte ja auch ein Baumangel in der Bausubstanz sein. Schall und Schwingungen könntenz.B. durch die Deckenbalken übertragen werden.
Also lass es dir erstmal nachweisen, dass es an deinem Verhalten und nicht an dem Boden liegt.

Natürlich darf der Vermieter nicht darüber bestimmen, wie man - und wann man - seine Wohnung nutzt. Um des lieben Friedens Willen könnte man den Vermieter fragen, ob er sich an einem Teppich, der unter dem Bürostuhl liegen würde (Schallschutz) finanziell beteiligt.

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Was der Vermieter sich da herausnimmt, ist schlicht eine Frechheit. Bekanntlich darf man nachts auch Radiohören bzw. Fernsehen gucken (in Zimmerlautstärke) und das ist bekanntlich noch „lauter“ als das leise Tastaturklappern !
Bestenfalls das Stuhlrücken könnte/müßte man etwas dämpfen durch Unterlegen eines kleinen Läufers…
*Ich* würde an Ihrer Stelle die Vermieterbeschwerde als unberechtigt zurückweisen und mit einer Anzeige wegen Nötigung drohen. Lassen Sie sich auf keinen Fall in Ihren Persönlichkeitsrechten beschränken.
MfG USKO

Hallo,

da musst du dir keine Sorgen machen. Da hat der Vermieter keine Angriffsfläche.

Was Du und wie lange in Deinen 4 Wänden machst, ist vollkommen egal. Natürlich ist zu den Ruhezeiten Lärmbelästigung über die Zimmerlautstärke hinaus zu unterlassen, aber bei einem normalen PC ohne Lautsprecher würde jeder Anwalt da anfangen laut zu lachen. Bei einem Server mit 8 Lüftern und aktiver Ausßenkühlung wie ein Bladerack mit 24 oder mehr Bladeservern könnte es anders aussehen.

Das ist aber vollkommen haltlos, was der Vermieter da verlangt.

Gruiß

Hallo,

wer fühlt sich denn gestört durch den angeblichen Lärm?

Schöne Grüße
Philipp Spoth

QUATSCH - NEIN!

Hallo Pe ratlos
die Antwort ist ein klares Nein.
Selbstverständlich darf ein Vermieter dies nicht verbieten.
Liebe Grüße
Heike

Hallo, Sie „Leidgeprüfter“-
also was man hier mit Ihnen macht, grenzt schon an Unverschämtheit.
Natürlich können Sie Tag-und Nacht am Computer sitzen, ohne dass irgend jemand ein Recht hätte, Sie daran zu hindern oder zu belangen.
In seiner Wohnung kann jeder tun und lassen, was er will-solange alles in Zimmerlautstärke abläuft.
Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin, dass er doch bitte ein Lärmgutachten anfordern soll(das ist nämlich teuer), bevor er Ihnen irgend etwas zur Last legt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Lüfter vom Computer sooo laut ist, dass man den sonst wohin hört.
Der Vermieter sollte auch einmal darüber nachdenken, WIE sein Haus schallisoliert ist, denn DIESES Problem kommt ja nicht einmal in den „verrufenen“ Plattenbauten ans Tageslicht. Und diese sind wirklich hellhörig.
Als persönlichen Tipp empfehle ich Ihnen, sich eine Unterlegmatte -speziell für diesen Bürostuhl- zu kaufen. Speziell deshalb, weil der wirklich die Rollgeräusche eindämmt und auch nicht durchgewetzt wird, wenn man oft hin-und her rollert.
Ihnen viel Erfolg mit diesen unschönen, und eigentlich dumemn Problem.
MfG Waldi 64

Sie müssen insbesondere nachts sicherstellen, dass keine Geräusche aus ihrem Zimmer heraus dringen, die andere stören können. Thema Zimmerlautstärke. Die Zimmerlautstärke können sie ganz einfach überprüfen: verursachen sie die Geräusche im Zimmer bei geschlossener Zimmertür. Platzieren sie jemand anderen 1 m hinter dieser Tür. Dieser darf dann keinerlei Geräusche aus dem Raum hören. Dann ist Zimmerlautstärke erreicht.

Wenn sie Zimmerlautstärke einhalten, können sie machen, was sie wollen. Insbesondere darf Ihnen der Vermieter nicht verbieten, irgendwelche Tätigkeiten durchzuführen, solange diese nicht nach außen dringen.

Hallo,

also es gibt für Haushaltsgeräte Gerichtsurteile. Bitte lesen Sie selbst nach unter http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php mit dem Stichwort „Lärm“ in der Suche.
Ich zitiere daraus:
"Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 22. Januar 2003, Az: VIII ZR 244/02 sehr eindeutig zur Frage der Lärmbelästigung durch Wohngeräusche im Mietrecht geäußert. Danach sind die normalen Wohngeräusche anderer Mieter sind in einem Mietshaus hinzunehmen; …Auf jeden Fall ist die Nachtruhe an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten.Landgericht Frankfurt ( Urteil vom 12. Oktober 1989 , Az: 2/25 O 359/89 ). "

Allerdings ist ein PC keine Waschmaschine. Wie das zu beurteilen ist, weiß ich nicht.
Vielleicht haben Sie den PC auf dem Fußboden stehen und der Fußboden überträgt den Schall. Dann stellen Sie den PC doch erhöht. Vielleicht hilft das.

Ihr Vermieter ist wohl sehr geräuschempfindlich, wenn ihn Stühlerücken stört. Das fällt meiner Meinung nach nicht unter Ruhestörung und müsste geduldet werden. Vielleicht Filze unter die Stuhlfüße kleben? Teppich drunter - alles nur um des lieben Friedens willen.

ich zitiere noch zu Nachtruhe:
„In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten, bei einer Mehrheitsentscheidung kann die Nachtruhe schon ab 20:00 Uhr beginnen.
Ab Beginn der Nachtruhe muss der Geräuschpegel gedämpft werden ( leise Musik hören, keine lauten Gespräche auf dem Balkon), laute Aktivitäten sind allgemein zu unterlassen.

Geräusche aus dem Badezimmer (Duschen, Baden, etc.) und Kinderlärm (Lachen, Weinen, Schreien) sind hinzunehmen, gerade bei Kinderlärm gelten auch während der Nachtruhe größere Toleranzgrenzen. Lautes Herumtoben muss in der Zeit jedoch nicht geduldet werden.
Möchte ein Betroffener gegen die Lärmbelästigung während der Nachtruhe angehen, so sollte er ein Lärmprotokoll anfertigen, das die Häufigkeit, Art, Dauer und Uhrzeit beinhaltet. Die Angaben sollten auch von Zeugen bestätigt werden können.“ (http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/nacht…)

Mehr weiß ich nicht.
Gruß Elfriede

Hallo, Pe ratlos
durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi

Hallo

Hääää? Was ist das für ein Vermieter. Du kannst in deiner gemieteten Wohnung tun und lassen, was du willst. Für Nachtruhestörung gibt es eine Polizeiverordnung, und ich möchte wissen, was die sagen, wenn ich eine Anzeige mache, dass mich der Lüfter eines PC’s stört in einer Nachbarwohnung stört. Darf ich raten, der Vermieter wohnt nebenan und ist mindestens 95 und total senil.

mfg
Susanne