Hallo,
also es gibt für Haushaltsgeräte Gerichtsurteile. Bitte lesen Sie selbst nach unter http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php mit dem Stichwort „Lärm“ in der Suche.
Ich zitiere daraus:
"Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 22. Januar 2003, Az: VIII ZR 244/02 sehr eindeutig zur Frage der Lärmbelästigung durch Wohngeräusche im Mietrecht geäußert. Danach sind die normalen Wohngeräusche anderer Mieter sind in einem Mietshaus hinzunehmen; …Auf jeden Fall ist die Nachtruhe an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten.Landgericht Frankfurt ( Urteil vom 12. Oktober 1989 , Az: 2/25 O 359/89 ). "
Allerdings ist ein PC keine Waschmaschine. Wie das zu beurteilen ist, weiß ich nicht.
Vielleicht haben Sie den PC auf dem Fußboden stehen und der Fußboden überträgt den Schall. Dann stellen Sie den PC doch erhöht. Vielleicht hilft das.
Ihr Vermieter ist wohl sehr geräuschempfindlich, wenn ihn Stühlerücken stört. Das fällt meiner Meinung nach nicht unter Ruhestörung und müsste geduldet werden. Vielleicht Filze unter die Stuhlfüße kleben? Teppich drunter - alles nur um des lieben Friedens willen.
ich zitiere noch zu Nachtruhe:
„In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten, bei einer Mehrheitsentscheidung kann die Nachtruhe schon ab 20:00 Uhr beginnen.
Ab Beginn der Nachtruhe muss der Geräuschpegel gedämpft werden ( leise Musik hören, keine lauten Gespräche auf dem Balkon), laute Aktivitäten sind allgemein zu unterlassen.
…
Geräusche aus dem Badezimmer (Duschen, Baden, etc.) und Kinderlärm (Lachen, Weinen, Schreien) sind hinzunehmen, gerade bei Kinderlärm gelten auch während der Nachtruhe größere Toleranzgrenzen. Lautes Herumtoben muss in der Zeit jedoch nicht geduldet werden.
Möchte ein Betroffener gegen die Lärmbelästigung während der Nachtruhe angehen, so sollte er ein Lärmprotokoll anfertigen, das die Häufigkeit, Art, Dauer und Uhrzeit beinhaltet. Die Angaben sollten auch von Zeugen bestätigt werden können.“ (http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/nacht…)
Mehr weiß ich nicht.
Gruß Elfriede