Mietrecht HILFE

Hallo ,
die MIETER wohnen seit dem 01.07.2012 in einer neuen Wohnung , diese Wohnung wurde am 30.06.2012 zum erstbezug frei gegeben .
Nach dem Einzug kam immer mehr fusch zu tage.
Im August hatten die MIETER einen leichten Wasserschaden im gäste WC , es tropfte aus dem Rohr vom Waschbecken , nach einer Woche kam man dann und sagte das der dichtungsring gerissen sei (verschleiß). Eine Woche später bemerkten die MIETER das bei ihren WC´s nach dem spühlen und befüllen des Wasserkastens das Wasser weiter läuft und überläuft , dieser schaden wurde nach zwei wochen behoben.
Jetzt haben die MIETER seit fast zwei Wochen eine Tropfende Lüftung in ihrem Hauptbad.
Es tropf dort raus so das die MIETER einen Eimer darunter stellen mussten damit das Bad nicht unter wasser steht !
Jetzt war der Sohn unseres Vermieters da und schaute sich das an , er war erstaunt darüber das es doch so viel Wasser ist .
Er schaute es sich an und meinte… ja das muss ganz dringend gemacht werden !
Er sagte das warscheinlich die komplette Decke des Bades geöffnet werden muss um die leitungen frei zu legen .
Er sagte dem MIETER das sie nur das Problem haben das Sie keinen Plan gemacht haben wo und wie die Rohre verlegt sind .
Nun haben die MIETER das Problem das die Rohre durch die ganze wohnung verlegt sind und die Arbeiter warscheinlich die komplette Decke der gesammten Wohnung öffnen müssen .
Was können die MIETER machen …
Mietminderung ?
Muss der Vermieter den MIETERN eine andere Wohnung zur Verfühgung stellen ?

Denn können ja das Bad mit WC und Dusche nicht nutzen für diesen Zeitraum !

HILFE !!! …

Hallo Katja,

mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre ein solches Szenario eine Grundlage für eine Mietminderung.

Sogar eine Ersatzwohnung wäre denkbar, unter Umständen, allerdings kann ein VM nur eine bereitstellen, wenn er eine hat. Da gibt es auch andere Lösungen.

Warum das so schwammig daherkommt? In einem solchen möglichen Szenario befangene Mieter sind wirklich nur mit einem supergut beraten: Sich schnellstens vor Ort mietrechtliche Hilfe zu holen in Form eines entsprechend geschulten Anwalts.

Gerade der Bereich Mietmängel und daraus folgende Mietminderung ist absolut nicht pauschal vom Gesetz abgedeckt und folgt immer den tatsächlichen Gegebenheiten.

Gruß
Nita