Vielen Dank für die Aufnahme in dieser Gruppe.
Wir haben seit gestern (total unerwartet) ein riesen Problem. Wir wohnen seit ca. 3 Jahren mit unseren Hunden in einer Wohnsiedlung. Und plötzlich haben wir einen Brief von der Hausverwaltung bekommen das wir, ohne Angabe von Gründen, die Hunde bis zum 31. August abschaffen sollen. In diesem Brief stand lediglich das wir Hunde ohne Genehmigung halten.
Es gab weder Beschwerden von den Nachbarn und/oder ähnliches. Fast überall sind Hunde in der Nachbarschaft aufzufinden und es gab nie Anlass zum Ärger. Meine Hunde sind keine Kläffer oder gar Beisser. Wir haben einen separaten Wohnungseingang (Erdgeschosswohnung) somit stören wir auch nicht in einem Hausflur.
Und nun plötzlich das. Was können wir tun ? Vielen Dank im voraus !
Hallo. Was steht denn im Mietvertrag? Ist die Haltung von haustieren erlaubt oder muss das mit dem Vermieter abgesprochen sein? Wenn das der Falken ist oder drin steht das Tierhaltung nicht erlaubt ist könnt ihr maximal auf das gewohnheitsrecht hoffen nach 3 Jahren. Aber da braucht ihr einen Anwalt. Bis Frist die gesetzt wurde ist sicher zu kurz. Die muss angemessen sein. A
Vg
Hallo,
was steht denn im Mietvertrag? Wenn dort Hundehaltung ausgeschlossen wird, habt Ihr ein Problem.
Gruß
Melodie
Sie schreiben, dass Sie den VM nicht um die Genehmigung für die Haltung der Hunde (wie viele sind denn das überhaupt?) gebeten haben. In vielen MV ist es mittlerweise die Klausel aufzunehmen, dass Hunde nur mit Erlaubnis des VM gehalten werden dürfen. Wenn Sie trotzdem Hunde halten, ist dies ein Vertragsverstoß und kann u. U. zur Kündigung der Wohnung führen. Gründe braucht der VM nicht angeben, da es sich hier offensichtlich um einen Vertragsverstoß handelt.
Ob die Hunde nun beißen,kläffen oder ob andere Leute in der Wohnanlage ist in diesem Zusammenhang unrelevant. Auch der separate Eingang spielt keine Rolle.
- ist es möglich, dass diese Hundebesitzer den VM um Erlaubnis gebeten haben. 2. gibt es keine Gleichbehandling im Mietgesetz, was dem einen Mieter vom VM erlaubt ist gilt nicht unbedingt für den Nachbarn.
Also sollten Sie mit dem VM sprechen, ob man eine Lösung finden kann, die es Ihnen erlaubt die Hunde zu behalten. Sonst gibt es nur 2 Möglichkeiten - umziehen oder die Hunde loswerden.
Tut mir leid, wenn ich Ihnen keine besseren Informationen geben kann.
Gruß und trotzdem eine schönes Wochenende.
Kumitano
Hallo,
wenn im Mietvertrag das Halten von Haustieren ohne Genehmigung untersagt ist habt Ihr gegen den Vertrag verstoßen.
Warum habt Ihr nicht beim Mietbeginn erwähnt dass Ihr Hunde habt?
Wurde das in der Selbstauskunft nicht gefragt?
Habt Ihr den Mietvertrag vor dem Unterschreiben nicht gelesen?
Es bleiben folgende Möglichkeiten:
- mit dem Vermieter reden ob die Hunde evtl. nachträglich genehmigt werden
- Hunde weg
- ausziehen
Gruß
David
Hallo Ilka,zuerst würde ich mit der Hausverwaltung sprechen.Da sie bisher die Hunde geduldet hat muss zu dem Verbot Stellung nehmen.Dann erst kannst Du auf das
Verbot reagieren.Weitere Informationen gibt Dir die NRW-Verbraucher-Zentrale.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.
liebe ilka,
hoffentlich kannst du meine zeilen lesen, denn ich schreibe nur mit einer hand, die linke liegt absolut unbenutzbar vor der tastatur.
deine frage ist schwer zu beantworten, denn im gesetz steht nichts darüber. es kommt auf den mietvertrag an. scheinbar habt ihr mehr als einen hund, sind es kleintiere oder bernhardiner, haben sie bestimmte aufgaben, therapiehunde, werden sie für mehrere stunden allein gelassen, haben eure hunde ein gehorsamkeitsattest. hat er es anderen nachbarn erlaubt.
bitte fragt nach beim mieterverein, ob es urteile, eure region betreffend gibt, die für euch anwendbar sind.
lg ingrid = zwillingsjungfrau
Hallo Frau Zimmermann,
prüfen Sie Ihren Vertrag, wurde darin Tierhaltung - Hundehaltung -ausgeschlossen? Nein? Dann muß die Verwaltung den Grund aufzeigen, der zur Abschaffung der Hunde vorliegt. Falls ja, erübrigt sich jede weitere Recherche.
Viele Richter urteilen aber so: Hundehaltung ja, aber nicht uneingeschränkt. Andere Gerichte tendieren ebenfalls dazu, das Halten von Hunden und Katzen als vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zuzulassen. Allerdings: Nur so lange es nicht zu Belästigungen kommt (AG Hamburg, Urteil v. 24.4.1996 - 40a C 402/95, WM 1996, S. 613; AG Kerpen, Urteil v. 29.12.1993 - 23 C 152/93, ZMR 3/95, S. I; AG Dortmund, Urteil v. 21.6.1989 - 119 C 110/89, WM 1989, S. 495; AG Offenbach/Main, Urteil v. 12.6.1985 - 34 C 705/85 - ZMR 1986, S. 57).
Wenn Sie sicher gehen wollen, suchen Sie eine Rechtsberatung auf.
Gruß Fred
Hallo
ich gehe davon aus ihr habt einen schriftlichen Mietvertrag?!
Was steht denn bezüglich Tierhaltung/Hundehaltung darin?
Üblich (und wirksam) wird z.B. meist vereinbart:
„Hundehaltung ist nicht erlaubt“
„Hundehaltung bedarf der Zustimmung/Genehmigung“
Selbst wenn im Mietvertrag nichts dazu geregelt ist, gehen viele Gerichte davon aus, dass Hundehaltung ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt ist.
Wenn der zitierte Brief zutrifft „Hunde ohne Genehmigung“, dürftet ihr wohl sehr sehr schlechte Karten haben …
zum Nachlesen z.B.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
oder einfach mal mit „Mietrecht Hundehaltung“ (wie dein Betreff) googlen …
Hallo,
hier tut nactrlich gleich die frage auf: wie seid ihr damals eingezogen? mit hund oder ohne? weiß der VM davn oder habt ihr den hund quasi heimlich reingeholt? das wäre tatsächlich nicht gestattet, denn es gibt die vielbekannte klausel im mietvertrg, wonach ein VM zwar keine goldfische, hamster und ziervögel verbieten kann, aber schon hunde, katzen etc. , wenn ihm dies nicht passt.
vielleicht hättet ihr eine chance auf eine art „gewohnheitsrecht“ zu pochen, weil der hund ja schon drei jahre da ist. daher würde ich als allerstes mal in den mietvertrag schauen und dann nachfragen, was das eigentliche problem an eurer bislang unkomplizierten hundehaltung ist. dann seid ihr schlauer - und könnt reagieren.
viele grüße,
mannheim13
Hallo,
das ist schwierig, was steht im Mietvertrag? Normalerweise muß dort vermerkt werden, das Hundehaltung erlaubt ist. WEnn nicht, habt Ihr schlechte Karten! Dann wurden die Hunde nur geduldet, oder der Eigentümer hat es nicht mit bekommen, dass Ihr dort Hunde haltet! Ihr habt nur die Chance mit denen zu reden und um zukünftige Erlaubnis für die Hundehaltung zu bitten! Da die Hunde ja nicht von einem auf den anderen Tag abgeschaft werden können bzw. ins Tierheim gebracht werden müssen
In letzter Instanz müßt Ihr euch eine neue Wohnung suchen! Ich habe auch einen Hund, nur wir haben Eigentum und wir erlauben deswegen unseren Mietern auch die Hundehaltung! allerdings einen Hund! Da anderen Mieter auch oft Angst vor Hunden haben. mfg
Hallo Ilka,
dies hängt entscheidend davon ab, ob und ggf. welche Regelung zur Tierhaltung im Mietvertrag oder sonstigen Vereinbarungen getroffen wurde.
Ohne Kenntnis dieser Regelungen kann kein Rat erteilt werden.
Vorab aber soviel: Es gibt keinen Anspruch auf Tierhaltung, außer vom Tier geht auf keinen Fall eine Belästigung aus (Fische, Hamster u.ä.). Hunde gehören - für Sie leider - nicht in diese Kategorie.
Es kommt somit auf mögliche Vereinbarungen an.
Gruß
Sebastian
Hallo Frau Zimmermann,
ich kann Ihnen leider nur raten, Ihren Mietvertrag
zu überprüfen, was dort zum Thema Tierhaltung steht
und sich dann entsprechend Rechtsrat einzuholen.
(Anwalt oder Mieterverein).
Ich bin leider nur Laie und da ich selbst keine Tiere halte, kenne ich mich mit den Rechtsverhältnissen nicht gut aus.
Ich hoffe, dass andere User einen guten Rat für Sie haben und sie Ihre Hunde behalten können.
Grüße
Wir hatten einmal ein ähnliches Problem; wenndie Hunde schon länger da sind, könnte man eventuell versuchen, über Unterschriften sammeln die Hundehaltung über den Vermieter genehmigt zu können.
Also ich hab erstmal ein paar Fragen an dich.
Habt ihr die Erlaubnis des Vermieters ( schriftlich ) wegen den Hunden?
Haben noch andere Mieter im SELBEN Haus einen Hund?
Steht etwas im Mietvertrag wegen Tierhaltung ?
LG
Petra
Moin,
mit Hunden? mehr als einer wird sich sicherlich auch vor Gericht nicht durchsetzen lassen.
Gruß connection
hallo ilka,
sorry für die späte antwort - ich war „ausländisch verreist“ und off.
die tierhaltung darf nach den meisten mietverträgen grundsätzlich nur mit ausdrücklicher genehmigung durch den vermieter erfolgen, aber dieser darf die genehmigung nur aus wichtigem grund verweigern. tierhaltung ohne genehmigung ist dann vertragswidrig und kann sogar zur kündigung des mietvertrages führen. wenn der vermieter seit längerer zeit von der tierhaltung weiß, könnte man vor gericht vielleicht eine stillschweigende duldung daraus machen. den versuch wäre es sicherlich wert, aber vielleicht tut es auch schon ein sehr ernsthaftes gespräch mit dem vermieter. viele haben einfach die nicht immer unbegründete angst, die wohnung könnte durch tiere über gebühr „abgewohnt“ werden - versuchen sie, ihn vom gegenteil zu überzeugen.
ich bin selbst hundehalter und würde mich im leben nicht von meinem hund trennen, eher umziehen. aber: solange ich ihn habe bin ich 2 mal umgezogen, und beiden vermietern habe ich beim ersten treffen gesagt, dass es mich nur mit hund gibt oder gar nicht. in beiden mietverträgen steht der hund ausdrücklich mit drin -eine zurücknahme der genehmigung ist damit unwiderruflich und nur durch vertragskündigung möglich.
ich hoffe, das hat ein wenig geholfen.
viel glück und viele grüße
salomo
Hallo! Es kommt drauf an was im Mietvertrag steht!