Mietrecht Hundehaltung

Meine Freundin hat kürzlich eine Wohnung angemietet. Mit ihrem Vermieter hat sie von vorne herein abgeklärt ob sie Hunde in der Wohnung halten darf. Er hatte nichts dagegen woraufhin dann der Mietvertrag zustande kam. Nun ging bei der Hausverwaltung von anderen Mietern des Hauses eine Beschwerde ein das die Hunde ununterbrochen bellen würden was aber nicht stimmt da meine Freundin immer zuhause ist und ihre Hunde noch nicht mal bellen wenns an der Tür klingelt. Muss sie ausziehen wenn die anderen Mieter was gegen die Hundehaltung haben obwohl ihr Vermierter ihr die Erlaubnis gegeben hat??? Was für Rechte hat sie wie kann sie vorgehen?

Hallo!
Mittlerweile darf man einen Mieter sogar gar nicht mehr ablehnen, wenn der Hunde hat-neues Mietrecht.
Ich würde persönlich erstmal ein Gespräch vorziehen. Einfach nur wegen angeblichen Gebell darf nicht gekündigt werden, außer es ist permanent zu den Ruhezeiten. Die anderen Mieter sind in der Pflicht, dieses nachzuweisen, falls es zu Abmahnungen kommt

Es geht ja nicht ums bellen das war nur ein Vorwand was ja aber nicht stimmt meine Freundin hat mit den anderen Mietern die sich beschwert haben gesprochen und sie meinten dann das sie sich nicht beschwert haben weil die Hunde zu laut sind sondern weil generell in dem Haus keine Hunde gehalten werden dürfen. Es geht ihm hier ums Prinzip. Es war immer so und sollte auch so bleiben. Wie verhält es sich denn wenn es 5 Parteien sind und 3 davon einem gehören die anderen sind Eigentümer bzw Mieter wer hat da mehr Rechte? Alle gleich oder zählt da die Meinung mit den drei Parteien mehr?

Hallo,

eine Rechtsberatung können Sie hier nicht erhalten. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Rechtsanwalt.
Ich kann Ihnen nur aus Erfahrung sagen:

  1. Andauernde Ruhestörung kann ein Kündigungsgrund sein oder aber ein Grund die Hundehaltung zu verbieten.
  2. Eine Ruhestörung muss natürlich nachgewiesen werden.

MfG,

http://www.bild.de/ratgeber/recht/mieterrecht/hundeh…

Zum Mieterbund gehen in deiner Stadt und eine Rechtsberatung einholen.

Sorry, da kann ich Dir leider nicht helfen. Am besten fragst Du jemanden, der sich mit Recht auskennt. Ich denke, wenn Deine Freundin keine schriftliche Einverständniserklärung zur Hundehaltung hat, wird es schwer sein, dagegen anzugehen. Wenn der Vermieter jedoch weiterhin zu seinem Wort steht, dürfte es mit der Hundehaltung kein Problem geben. Also wichtig: Erst mal mit dem Vermieter reden!
VG Renate

Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, daß in dem Fall eine Beschwerde Erfolg haben wird.
Leider kenne ich die rechtliche Lage nicht .

mfG
Maya

Über die Rechte kann ich dir leider auch nicht mehr sagen. Ich würde deiner Freundin raten, mit den Nachbarn zu reden und vielleicht auch drauf hinweisen, das ein und im Haus, auch mehr Sicherheit gegenüber Einbrechern bedeuten könnte. Vielleicht haben sie dann mehr Verständnis.
Viel Erfolg

oha… Ich bin leider kein Anwalt. Das ist eher eine rechtliche Angelegenheit. Tut mir leid
Es geht ja nicht ums bellen das war nur ein Vorwand was ja
aber nicht stimmt meine Freundin hat mit den anderen Mietern
die sich beschwert haben gesprochen und sie meinten dann das
sie sich nicht beschwert haben weil die Hunde zu laut sind
sondern weil generell in dem Haus keine Hunde gehalten werden
dürfen. Es geht ihm hier ums Prinzip. Es war immer so und
sollte auch so bleiben. Wie verhält es sich denn wenn es 5
Parteien sind und 3 davon einem gehören die anderen sind
Eigentümer bzw Mieter wer hat da mehr Rechte? Alle gleich oder
zählt da die Meinung mit den drei Parteien mehr?

Hallo,
wenn der Vermieter sein Okay gegeben hat,dürfte das kein Problem sein.
Meine Vermutung wäre eine andere: Die meisten Leute zeigen Jemanden wegen bellender Hunde an, weil sie ein anderes Problem damit haben.
Vielleicht panische Angst vor Hunden, Angst vor Verunreinigung (Kot),o.ä.
Der einfachste Weg ist: Wenden Sie sich mit Ihrem Mietvertrag, an die nächste Verbraucherzentrale.Dort erhalten Sie eine Rechtsberatung.
Vor Allem aber sollten Sie an den Türen Ihrer Nachbarn klingeln und mit Ihnen reden,um zu erfahren,wo das wirkliche Problem liegt.
Bei panischer Angst vor Hunden (ist eine Krankheit= Kynophobie)kann ich helfen (theoretisch) praktisch benötigen diese Menschen die Hilfe eines Kynologen.
Oder Sie ziehen einfach um, wäre auch eine Lösung. Mit (rechtsanwaltlicher) Gewalt, wird es meist nur schlimmer.
LG und schöne Ostern

Hier kann ich nicht weiterhelfen, besser an den Mieterbund wenden,

Viele Grüße

Hallo,
es tut mir Leid,weil ich erst jetzt antwote(war unterwegs)auch wenn der Vermieter seine Zustimmung gegeben hat(schriftlich?)und sie im Recht sind,bei solchen Fällen Konflikte vorprogramiert sind mit Nachbarn/Mitbewohnern.Sie müssen erstmal beweisen das der Hund so viel bellt.Auf alle Fälle behalten Sie ihr Hund!!!Sie sind im Recht!Wenn die Nachbarschaft zu sehr "giftelt"was zu erwarten ist,wäre zu überlegen um umzzuziehen in eiene hundefreundlichere Haus.
fr.Gr
eine hundeliebhaberin

Wenn die Erlaubnis direkt im Mietvertag festgehalten ist und die Nachbarn sich wegen Ruhestörung beschweren, so ist der Vermieter bzw. die beschwerenden Nachbarn in der Beweispflicht.Daraus folgt, das sie keineswegs ausziehen muß solange keiner beweisen kann, das die Hunde immer bellen!bei Schwierigkeiten alles schriftlich verlangen und zum ortsansässigen Mieterschutzbund gehen.
Ich hoffe, ich habe nicht zu spät geantwortet, sorry.