Mietrecht hundehaltung

hallo, ich bin total verzweifelt! deshalb hoffe ich auf hilfe.

Darf Vermieter neuen Hund vorrübergehend verbieten, weil man SCHWANGER ist???

Das ruft pure Verzweiflung hervor! Vor Kurzem ist mein über alles geliebter Altdeutscher Schäferhund gestorben. Er hatte eine gesondere Genehmigung vom Vermieter

Im Mietvertrag steht:
„§ 12 Tierhaltung
Die Haltung von Kleintieren (wie z.B. Wellensittichen, Zierfischen, Hamstern, Kanarienvögeln u. ä.) ist
zulässig, soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt.
Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend
aufgenommen werden. Die Zustimmung darf nur aus triftigen Gründen versagt werden. Sie gilt nur für
den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.
Die Haltung des altdeutschen Schäferhundes Balou, der den Vermietern von der Mieterin während der
Wohnungsbesichtigung präsentiert wurde, gilt hiermit als bis auf Widerruf genehmigt (s. Anlage zum
Mietvertrag), ebenso wird die Haltung von 1er zusätzlichen Katze genehmigt.“

Nun wollen wir uns einen neuen (ganz bestimmten Hund derselben Rasse) anschaffen, denn ich habe seit 21 j. Hunde und halte es ohne kaum aus.

Jetzt will mir der Vermieter keine neue Erlaubnis erteilen, weil ich SCHWANGER bin!

Er sagt, wenn wir 4, 5 Mnate nach der Geburt noch immer den Wunsch hegen, könnten wir noch mal miteinander reden.

Hat er überhaupt das Recht dazu? Ich mein, es gab mit Balou NIE Probleme (was er auch noch betonte)!
Und ist meine Schwangerschaft nicht MEINE PRIVATANGELEGENHEIT?? Es ist ja nicht so, dass ich ganz allein auf mich gestellt bin. Ich habe meinen Lebenspartner, Familie, Freunde, also wirklich genug Unterstützung.
Und einen separaten Garten haben wir auch!

Der Vermieter erklärte noch, dass er Gynäkologe sei und mal von einem Fall hörte, wo ein Hund auf das neue Kind eifersüchtig wurde und es zu schweren Verletzungen beim Kind kam.

Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln! Klar, kann das passieren - wenn man sich unsachgemäß verhält! Genauso wie es viele sehr aggressive (Schäfer-)Hunde gibt - alles Resultate falschen Umgangs mit dem Tier!

Bin so fertig…
Ist DAS denn ein „triftiger Grund“, mir den neuen Hund (vorrübergehend) zu versagen? -die Schwangerschaft!!! Kann’s echt nicht fassen…

Mal abgesehen davon, dass wir im Souterrain wohnen. Wenn hier einer einsteigen wollen würde (was durchaus vorkommt, zuletzt auf der anderen Straßenseite in nem 1-Fam.-Haus), hätte er überaus leichtes Spiel. Und mit Hund fühlt man sich wirklich sicherer.

Hinzu kommt, dass ich einen Hund einfach für mein seelisches Glück brauche. Es widerstrebt mir zutiefst, mir von jemand anderem dieses Bedürfnis, das ich zu meinem Glück brauche, verbieten lassen zu müssen (vor allem, sofern es keinerlei Grund zu Beschwerden über die Hundehaltung gibt).

BITTE helft mir!!!
Tausend Dank!!!
Kimmy

Vertrag ist Vertrag ist Vertrag. Das heisst: Wenn du dich im Mietvertrag damit einverstanden erklärt hast, dass du keine Hunde ohne Zustimmung des Vermieters halten darfst und er nicht zustimmt, dann darfst du dir auch keinen Hund anschaffen.

Im Übrigen ist es sehr großzügig, dass der Vermieter dir überhaupt in Aussicht stellt, dennoch einen Hund anzuschaffen.
Sein Vorschlag klingt auch sehr plausibel: Ein Kind ist stressmäßig und finanziell schon Belastung genug. Warte das erst mal ab…
Und man man etwas unbedingt will, dann geht das auch noch in einem halben Jahr. Warte doch einfach ab!