Hallo,
ich möchte in naher Zukunft das Zweifamilienhaus meiner Eltern kaufen.
Vielleicht kann mir hier jemand bei ein paar Fragen helfen.
Person A hat zwei Geschwister und möchte das Haus der Eltern kaufen ohne die Geschwister auszuzahlen. Da ein großer Teil eine Schenkung sein wird, sollte die 10 Jahresfrist ablaufen nachdem die Geschwister keinen Anspruch mehr auf den Pflichtteilsergänzunganspruch haben.
Person A wohnt in der oberen Wohung des Hauses und die Eltern wohnen in der unteren Wohnung. Da bei einem lebenslangen Wohnrecht die 10 Jahresfrist nicht abläuft, bekommen die Eltern dieses nicht.
Dafür hätten sie gerne eine Art „Mietrecht“. Das bedeutet das die Eltern immer das erste Anrecht haben auf Mietung der Wohnung haben.
Ein einfacher Mietvertrag is da zu „unsicher“ da bei Eigenbedarf gekündigt werden könnte.
Dieses Mietrecht soll unkündbar sein. Lediglich wenn Person A das Haus verkaufen würde, würde dieses Mietrecht aufgehoben werden.
Das ganze wurde auch schon so mit dem Notar besprochen. Dieser kann unseren Wunsch allerdings nicht so ganz umsetzten.
Er hat dieses Mietrecht groß im Notarentwurfsvertrag mit eingebaut. Meine Eltern bekommen darin genaue Räume zugwiesen, es muss ein genauer Mietpreis im Notarvertrag angegeben werden, es wird genau geregelt wann wieviel Miete gezahlt werden soll…
Das ist aber alles ziemlich irrelevant. Die Miete soll anfangs etwas höher sein, und wenn das Haus abbezahlt ist eventuell nur noch aus Nebenkosten bestehen. Das möchten wir einfach selber regeln und anpassen können.
Laut Notar wird diese Mietrecht auch im Grundbuch eingetragen.
Und ob mit diesem eingetragengen Mietrecht die 10 Jahresfrist abläuft weiß der Notar auch nicht.
Meine Frage: Gibt es nicht etwas „einfacheres“ das man in Notarvertrag einbauen kann? Das solange das Haus im Besitz von Person A ist, dessen Eltern ein Anrecht auf Mietung einer Wohnung haben? Es muss auf jeden Fall etwas sein bei dem die 10 Jahresfrist abläuft. Das ist ganz wichtig.
Über Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.