Mietrecht in einer WG?

Ich bin zukünftiger Mieter einer 3er-Wg. Die Vermieterin hat angekündigt bei Abschluss des neuen Mietvertrages einen Nachtrag in den Vertrag einzubringen. Dieser soll beinhalten, dass die Wohnung in Zukunft keine WG mehr sein darf. Über diesen Nachtrag habe ich mit der Vermieterin noch nicht disskutiert, ich würde gerne im Vorfeld wissen: 1) Ist so ein Nachtrag überhaupt zugelassen? 2) Wer würde die evtl. anfallenden Kosten übernehmen, verlässt eine Mieter die WG?

Natürlich ist ein solcher Nachtrag zulässig. Schließlich haben wir Vertragsfreiheit und wenn ihr als Mieter ihn unterschreibt ist es o.k. Das Problem ist aber, dass, wenn ein Teilmieter auszieht, seine Mietkosten auf alle Restmieter verteilt werden. Sein Raum steht damit auch allen zur Nutzung zur Verfügung und darf ja entsprechend des Nachtrages nicht mehr an Dritte vermietet werden.

Aber ich frage mich, warum der Vermieter überhaupt noch einen neuen Vertrag mit dir als Mitmieter schließt, wenn es doch zukünftig nicht mehr eine WG-Wohnung sein soll. Ich würde dem Ganzen doch dann jetzt schon einen Riegel vorschieben.

Hallo outlost

Ich denke, über den Nachtrag gibt´s mit der Vermieterin nichts zu diskutieren, denn diesen darf sie tatsächlich in einen Mietvertrag einbringen, er muss aber ebenfalls von beiden Parteien unterzeichnet werden und darf nicht zum Nachteil des bereits in der betroffenen Wohnung lebenden Mieters ausgelegt werden.

Das heißt: Nachtrag ja, auch die künftige Ablehnung einer WG ist ihr nicht zu verwehren, aber Mieter aus diesem Grunde kündigen ist nicht erlaubt. Wenn sich dies aber in dem Nachtrag schon abzeichnet, dass damit Personen vor die Tür gesetzt werden sollen, dann muss dies vom Mieter nicht unterzeichnet werden, weil sowieso nicht rechtskräftig. Dies wiederum beantwortet die zweite Frage: Eine Situation, aus der zusätzliche Kosten für einzelne Mieter entstehen, darf von Vermieterseite nicht geschaffen werden. Sollte jedoch ein WG-Mitglied freiwillig ausziehen, dann ist das traurige Tatsache für die übrigen WG-Mitglieder, denn einen neuen Zuzug wird es ja durch den Nachtrag nicht geben. Und das wiederum ist legitim.

Viel Erfolg

Grüße

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht so ganz:
Will die Vermieterin, dass die WG aufgelöst wird, oder was meinst Du mit „dass die Wohnung in Zukunft keine WG mehr sein darf“?
Wenn im Mietvertrag in Zukunft steht, dass es in Zukunft keine WG mehr in der Wohnung geben darf, dann kannst Du doch auch nicht als zukünftiger „WG-Mieter“ in die Wohnung ziehen?

Gruß
Frank

Guten Tag!
Vorab: Ich bin kein Anwalt.

Bei deinem Fall fällt mir folgendes auf: Warum sollte man in einem Mietvertrag für ein WG-Mitglied gesondert erwähnen, dass es keine WG sein darf? Man schließt doch den Mietvertrag nur mit denjenigen, die die Wohnung dauerhaft bewohnen. Und wenn das mehrere Leute sind, dann ist das eine WG und man kann nicht sagen, es darf keine WG sein. Das wäre dann nicht schlüssig und nach meinem Empfinden ungültig.

Wegen der Mehrkosten bei Auszug eines Mitglieds würde ich einfach mal schauen, was der Vertrag regelt und wie das Konstrukt ist.
Haben alle WG-Mitglieder einen eigenen Mietvertrag oder gibt es EINEN Vertrag in dem alle Mitglieder erwähnt sind. Bei letzterem Fall haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch. Das heißt, die Vermietung darf auf jedes einzelne Mitglied zugehen und die gesamte Miete bzw. NK einfordern. Egal, wer gerade da wohnt oder nicht. Und in der Regel wird man sich an den wenden, der am leichtesten zu Greifen und am zahlungskräftigsten ist.
Man müsste also ggf. zwischen den WG-Mitgliedern Verträge schließen, wer in welchem Fall welche Kosten trägt, damit man sich das darüber bei demjenigen wiederholen kann, falls man selbst vom Vermieter in Anspruch genommen wird.

Falls jeder einen eigenen Mietvertrag hat (ich weiß garnicht, ob es das überhaupt gibt in der Praxis) haftet jeder nur für seine Sache. Das heißt, die Vermietung kann bei jedem nur dessen Anteil einfordern.

Hoffe, ich konnte helfen.

Hallo outlost,

entscheidend scheint mir zu sein, wie der derzeitige Mietvertrag aussieht. Wenn jeder Mieter der WG Einzeln als Mieter benannt ist, dann muß es sicher einen neuen Mietvertrag geben. Allerdings müssen dann wohl alle damit einverstanden sein. Es müßte also für die Verbleibenden Mieter eine zustimmungspflichtige Veränderung des Vertrages geben.

Wenn es aber so sein sollte, dass jeder Mieter der WG einen eigenen Vertrag hat, dann bleiben diese ja wohl so bestehen. Wenn ggf. einer allein Mieter der Wohnung ist und die anderen Bewohner mit Einverständnis des Vermieters Untermieter sind, dann dürfte es wohl kein Problem geben.

Wichtig ist also zunächst einmal festzustellen, wie der derzeitige Mietvertrag aussieht und wie die Mietverhältnisse tatsächlich sind.

Auf jeden Fall ist ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter erste Pflicht.

Viel Erfolg, Hubert Steiger.

Hallo,
Im normalfall ist im Mietvertrag einer WG genau aufgeschlüselt wer was an Kosten zu tragen hat. Bei Nachträgen wäre ich sehr vorsichtig. Vor Unterschrift des Vertrages am besten beim Mieterschutzbund prüfen lassen. Die Mitgliedschaft ist nicht sehr teuer aber lohnt sich in jedem Fall auch für spätere Wohnungen.
Grüße
Petra

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

MfG schoerschi

Bei Wg`s kann ich Dir leider nicht helfen!

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Vielleicht beim Mieterverein nachfragen.

Gruß
Udo

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

tut mir leid.

Einen Nachtrag in den bestehenden Mietvertrag ist unzu-
lässig. Sie kann einen neuen Vertrag vorlegen.
Wegen der Kostenfrage keine Ahnung Sorry!

Hallo aus Bernburg,

JA natürlich ist ein Nachtrag oder eine Klausel rechtsgültig. Jeder Eigentümer (zeitweilige Nutzer nie) entscheidet selbst, was mit seinem Eigentum passiert.
Natürlich tragen die verbleibenden Mieter die auf diese Wohnung anfallenden Kosten. Wer denn sonst?

LG aus Bernburg

Hallo,

ehrlich gesagt blicke ich bei deiner Frage nicht so ganz durch.

Habe im Moment auch eine Menge Streß, weswegen ich mir die weitere Beantwortung spare.

Tut mir leid!

Die Vermieterin hat
angekündigt bei Abschluss des neuen Mietvertrages einen
Nachtrag in den Vertrag einzubringen. Dieser soll beinhalten,
dass die Wohnung in Zukunft keine WG mehr sein darf. Über
diesen Nachtrag habe ich mit der Vermieterin noch nicht
disskutiert, ich würde gerne im Vorfeld wissen: 1) Ist so ein
Nachtrag überhaupt zugelassen? 2) Wer würde die evtl.
anfallenden Kosten übernehmen, verlässt eine Mieter die WG?

Hallo,

einen Nachtrag zu einem Wohnungsmietvertrag muss kein Mieter akzeptieren, wenn er nicht will.

Gruß
Kinga