Hallo zusammen,
Ich habe folgende Frage:
Zwischen einem Mieter A und Vermieter wurde ein Wg Mietvertrag abgeschlossen worden. Mieter A vermietet Zimmer in der Wg an B Nr C. Jetzt zieht Mieter A aus,B und C bleiben und holen D in Wg. Im Laufe der Zeit ziehen weitere Mitbewohner aus und neue kommen dazu. Der Vermieter wurde immer über die aktuellen Bewohner der Wg informiert. Der Mietvertrag selbst wurde aber nie geändert und es steht weiterhin der Name des Mieters A im Vertrag! Darf der Vermieter dann die Wohnung rechtmäßig kündigen?
Ich weiß,das klingt kompliziert und ich hoffe,ihr versteht wie ich die Situation geschildert habe.
Danke!!!
Wer bist Du? Mieter A, B, C… oder? Wenn Mieter A auszieht hätter er den Mietvertrag kündigen müssen, bzw. ein anderer Mieter hätte mit dem Vermieter einen neuen Mietverrtag vereinbaren müssen.
LG, Braselino
Hallo,
Danke für deine Antwort!
Das Ganze ist leider sehr viel komplizierter als geschildert!
Wie genau kennst du dich den mit Mietrecht aus?
Lg und schönen Sonntag, Jessy
Ich weiß nicht, ob ich mich da dann gut genug für auskenne. Mein Wissen ist im Grunde nur angelesen. Geht es denn darum, dass ihr nicht ausziehen möchtet? Wenn der Vermieter mit der üblichen Kündigungsfrist kündigt, ist es für meine Begriffe fast egal, ob der eigentliche Hauptmieter noch da ist. ODer will der Vermieter euch ohne Frist raus haben, grade weil der Hauptmieter weg ist?
LG, Braselino
Hallo,
Danke für deine Antwort!
Das Ganze ist leider sehr viel komplizierter als geschildert!
Wie genau kennst du dich den mit Mietrecht aus?
Lg und schönen Sonntag, Jessy
Hallo,
der Vermieter darf die Wohnung immer rechtmäßig mit Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen! Rechtlich lebt ihr im Moment als „Wohnungsbesetzer“, da es keinen gültigen Mietvertrag mit dem Vermieter gibt. Da er aber wie du schreibst immer über den Ein-/Auszug der WG-Bewohner in Kenntnis war, nehme ich mal an, kann er keine fristlost Kündigung aussprechen.