Mietrecht: Instandhaltung der Einbauküche?

Liebe Experten,

wir haben vor 3 Jahren ein Haus mit einer vorhandenen Einbauküche gemietet. Nun blättern an den viel benutzten bekannten Stellen (am Backofen, an der Dunstabzugshaube) die Verblendung ab. Ein kleiner Teil ist auch schon ganz abgefallen, wonach die Küche nicht mehr so ansehnlich ist. Das Haus ist 11 Jahre alt und seit dem besteht auch diese Küche. Wir sind die 3. Mieter dieses Hauses. Muss der Vermieter die Reparatur übernehmen oder ab wann darf man nach einer neuen Küche fragen?

Vielen Dank!
Benedikt Behnen

Hallo Benedikt,

Erstens: Mit der Mietzahlung leistet der Mieter das Entgelt, mit dem er die Wohnung und seine Einrichtung im Rahmen der vertraglichen Nutzung abwohnen darf. Zu klären ist im Einzelfall also immer, ob die Schäden im Rahmen der vertraglichen Nutzung entstanden oder als Beschädigungen zu werten sind. Hier decken sich die Meinungen von Vermieter und Mieter naturgemäß nicht immer.
Zweitens hängt es vom Mietvertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen zur Instandhaltung ab. In der Regel ist eine Kleinreparaturklausel vereinbart, nach der der Mieter kleinere Schäden selbst zu bezahlen hat. Ansonsten ist die Instandhaltung per Gesetz Vermietersache.
Ungeachtet dessen müssen Schäden an der Mietsache immer zuerst einmal dem Vermieter gemeldet werden. Es kann dann geklärt werden, wer was reparieren lässt und wer die Kosten dafür trägt.
Bei einer Kücheneinrichtung ist mit der Zeit und je nach pfleglichem Umgang mit Abnutzungserscheinungen zu rechnen, sowohl auf Seiten des Mieters wie auch vom Vermieter. Ein Anspruch auf Reparatur hängt von der Erheblichkeit des Mangels und der Wirtschaftlichkeit ab. Je nach Qualität und Kaufpreis der Küche kann man auch nach längerer Zeit Ersatzteile bekommen.
Betriebswirtschaftlich ist eine Küche nach 10 Jahren abgeschrieben. Ich kenne aber auch Küchen, die sehen nach 40 Jahren immer noch gut aus. Wie so oft kommt es eben darauf an.
Mein abschließender Rat: Reden Sie mit Ihrem Vermieter. Normalerweise ist ein guter Vermieter daran interessiert, dass sich der Mieter um die Wohnung und die Einrichtung kümmert und also auch notwendige und sinnvolle Reparaturen veranlasst.

Viel Erfolg
Thomas W.

Hallo,

wenn die Küche Bestandteil des Mietobjektes ist und die Abnutzungserscheinungen aus dem gewöhnlichen Gebrauch folgen, ist die Erneuerung durch den Vermieter vorzunehmen.
Sollte er mit einer moderneren Küche „modernisieren“, könnte er 11% von dem Mehrpreis als modernisierung auf die Miete umlegen.

LG Feßer

Hallo,
wie kommt ihr darauf, daß ich eure Frage beantworten kann? Steht da irgendwas von Mietrechtsexperte? Ich könnte euch sagen, wie ihr die Küche renovieren könntet, aber von Mietrecht habe ich keine Ahnung. Stellt eure Frage in allgemeiner Form im Rechte-Brett.
Sorry
Gruß aus Köln
Christian

Ein Renovierung der Küche ist wohl Sache des Vermieters. Allerdings dürfte Ihre Küche nach 11 Jahren noch nicht renovierungsbedürftig sein, vor allem, wenn es eine Markenküche und kein Billigmodell war. Sie sollten mal mit dem Vermieter sprechen, viell. lässt sich alles regeln, ohne gleich neue Einbaumöbel zu kaufen.

Herta Bassauer

Hallo Benedikt,
wenn die Einbauküche mitgemietet wurde (als Bestandteil des Mietobjektes), dann muß der Vermieter / Eigentümer Mängel beseitigen.

*Grüße - philine

Hallo Benedikt,
meiner Meinung nach kannst du jederzeit deinen vermieter darauf ansprechen. es handelt sich um eine gemietete küche und es ist ein gebrauchsgegenstand, bei dem man mit mehr abnutzung an manchen stellen rechnen muß, als bei anderen gegenständen. kommt jetzt natürlich auf den verm. an…