Guten Tag,
meine Familie ist Mieter in einem GAGFAH Mehrfamilienhaus. Unser Wohnung ist direkt unter dem Dachboden. Regnet es also durch, sind wir die ersten Betroffenen. Dies war nun auch der Fall. Eine Dachdecker- und Malerfirma hat Dach und Wohnung repariert ohne, dass wir den Kosten dafür tragen mussten. (Ein paar Tage nach der Reparatur hat es dann aber auch beim Nachbar auf dem gleichen Flur durchgeregnet.) Für meinen Schaden an Möbeln und Technik (z.B. TV) bekomme ich nun aber kein Geld. Die Daten wurden lediglich aufgenommen. Das Argument ist, dass dem Vermieter keine Obliegenheitspflichtverletzung vorliegt. Es war vor dem Schaden keine Mangel bekannt. Ob das Geld vom Hausbesitzer kommt oder von seiner Versicherung ist mir natürlich egal.
Ist das tatsächlich so? Muss nicht der Vermieter/Hausbesitzer dafür sorgen, dass es erst gar nicht zum Schaden kommt? Sollte nicht der Hausmeister (oder wer auch immer) zyklisch das Gebäude prüfen? Was ist, wenn ein Dachziegel auf die Straße fällt? Existiert dann auch keine Versicherung und somit kein Geld im Schadensfall?
Im Moment klingt es für mich so, als müsste ich selbständig zyklisch das Gebäude/Dach als Mieter prüfen. Ich bin keine Fachmann und werde dafür sicher auch nicht bezahlt. Das würde auch bedeuten, dass ich sehr penibel die kleinsten Schäden melden würde.
Ich bleibe dabei, Schuld ist nicht das Wetter, sondern das sicherlich schon vor dem Schaden defekte Dach. Kann man evtl. ein Gutachten des Daches erstellen? Bekommt man dies kostenfrei? Soll ich meinen Vermieter anzeigen?
Bin auf alle Hinweise gespannt.
Vielen Dank.
sry was ist GAGFAH ? bei den heutigen Abkürzungen schaut kaum noch jemand durch.
vllt hilft http://www.vermieter-telegramm.de/betriebskosten/?af… auch
Hallo,
der Vermieter ist nur für Schäden an der Wohnung versichert. Für die Schäden an Deiner Einrichtung bist Du selbst verantwortlich. Deshalb solltest Du eine Hausratversicherung haben.
Grß
Udo
Hallo,
für mich ist die Sachlage eindeutig:
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das gesamte Haus regelmäßig auf eventuelle Schäden zu untersuchen. Das macht man bei seinem eigenen Haus oder Auto ja auch nicht.
Allerdings hat jeder Hauseigentümer eine Feuer-Wasser-Sturm Versicherung. Die sollte solche Schäden abdecken. Parallell könnten Sie sich auch an Ihre Hausrat wenden.
Gegen den herunterfallenden Ziegel kann sich der Vemieter versichern (Betriebsgefahr des Gebäudes). Muss er aber nicht.
Sie selbst müssen keine Überprüfung des Gebäudes vornehmen, sollten aber im eigenen Interesse bekannte Schäden melden.
Ein Gutachten wäre ohne Wert, da es für Ihren Schaden unerheblich ist, warum es leckt. Einzige Ausnahme wäre ein von Dritten herbeigeführter Schaden (bei Arbeiten oder durch Vorsatz). Dann hätte man aber eine direkte Haftungszuordnung.
Viel Erfolg
Hallo nickexter,
in diesem Fall ist Ihre Hausratversicherung und nicht der Vermieter in der Pflich.
Gruß Fred
Hallo,
Der Schaden sollte nicht zu ihren Lasten gehen.
Der Hauswirt/Verwalter/Besitzer ist gehalten zu prüfen ob im Hause alles in Ordnung ist. Wenn Schäden entstehen, durch sagen mir mal durch einen Orkan werden Dachziegel auf die Straße geschleudert, dann ist das höhere Gewalt und in keiner Versicherung abgedeckt, dass wäre dann Pech für den Geschädigten. In ihrem Fall allerdings ist ein Schaden nurch Mängel im Dach entstanden, wenn ich das richtig verstanden haben. Ihnen steht ein Schadenersatz zu. Wäre ja auch unlogisch,wenn Wände und Decken repariert werden und der Möbel auf ihre Kosten gehen sollten.
Viel Erfolg - Gruß Barbara Natzschka
Hallo,
der Vermieter (und seine Versicherung) haftet nur, wenn ihn ein Verschulden an dem Schaden trifft, d.h. er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Meines Erachtens gibt es die Verpflichtung das Dach regelmäßig (ich glaube einmal pro Jahr) darauf zu überprüfen, dass die Dachziegel noch fest aufliegen. Ob hierfür eine Begehung notwendig ist odere eine bloße Sichtprüfugn ausreicht, ist mir nicht bekannt.
Wenn dies eingehalten wurde, trifft den Vermieter kein Verschulden an einem eventuellen Schaden, mit der Folge, dass er nicht haftet.
Es hat sich dann das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht.
Um einen solchen Schaden abzuwenden gibt es die Hausratversicherung, deren Abschluß ein Vermieter dem Mieter auch vorschreiben kann.
Ich würde den Vermieter auffordern nachzuweisen, ob und in welchem Turnus er das Dach überprüft hat.
Die Einholung eines Gutachtens halte ich für weniger erfolgversprechend. Zum einen trägt derjenige die Kosten, der den Gutachter beauftragt, d.h. Sie.
Zum anderen was soll der Gutachter feststellen? Kann er nachträglich ersehen, welche Vorsorge der Vermieter getroffen hat?
Anzeige? Weshalb? Ist eine Person verletzt worden? Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.
Es gibt eben Sachverhalte, bei denen nienmand haftet weil niemand ein Verschulden trifft. Vorliegend hilft nur eine Hausratversicherung, so bitter das auch ist.
Gruß
Sebastian
in
Nicht so kompliziert machen. Vermieter ist NATÜRLICH für das Haus zuständig. Schaden an Ihrem Mobiliar bei Ihrer Hausratversicherung melden. Die übernehmen das.
Hallo,
Ihre Auffassung ist völlig richtig.
Der Vermieter hat Ihnen eine mängelfreie Wohnung vermietet und das auch während der gesamtem Mietzeit zu sichern.
Bei einer Schädigung oder einer Beeinträchtigung der Mietsache muss der Vermieter diese wieder in den vertragsgemäßen Zustand versetzen. Sollte ein Schaden an Ihrem Eigentum entstanden sein, zeigen Sie diesen dem Vermieter schriftlich an mit der genauen Beschreibung und dem materiellen Wert und der Aufforderung diesen Ihnen zu ersetzen.
Dabei spielt es keine Rolle was der Auslöser dieses Schadens war, solange Sie diesen nicht zu vertreten haben.
Es ist gerade bei großen Wohnungsunternehmen oftmals langwierig, aber lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Bieten Sie auch eine einvernehmliche Regelung an, ohne sich über den Tisch ziehen zu lassen, um einen möglichen Rechtsweg zu vermeiden, da Sie hier sonst aktiv werden müssten.
Ein Abzug von der laufenden Miete wäre auch denkbar bei genauer Schadenssumme, kann aber auch zur Reaktion beim Vermieter führen, Ihnen wegen Mietrückstand kündigen zu wollen. Auch wenn er das rechtlich nicht durchbringen würde verängstigt das aber Mieter und lässt sie ggf. klein beigeben.
Also nicht nachgeben!!
Gruß suver
Hallo, nickexter
Der Vermieter wird bei Abschluss des Mietvertrages verpflichtet, dem Mieter den Ge-brauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Darüber hinaus hat der Ver-mieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Dazu gehört vor allem, dass er die Mietsache in baulicher Hinsicht so instand hält, dass während der Mietzeit an Deinem eingebrachten Inventar kein Schaden entstehen kann (§ 535 BGB). Dazu gehört, dass er die bauliche Substanz so instand hält, dass die Mietsache keinen Schaden nimmt. Unterlässt er diese Obhuts- und Obliegenheitspflicht und erleidet der Mieter dadurch einen materiellen Schaden, hat der Vermieter diesen Schaden dem Mieter zu ersetzen.
§ 536a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 (BGB) Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
- Der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
- Die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
Solltest Du eine Hausratsverssicherung haben, kannst Du eventuell von dieser Seite Deinen Schaden ersetzt bekommen. In der Regel sind derartige Wasserschäden mit versichert.
Mit freundlichen Grüßen Willi
Hallo 
Also im Normalfall muß dafür die Hauseigene Haftpflichtversicherung gerade stehen.
Schreibt der Gagfah das der Schaden durch das undichte Dach entstanden ist und somit auch ein Recht auf Ersatzleistungen habt. Lassen sie sich nicht darauf ein geht zu einem Rechtsanwalt und lasst euch da helfen. Auch dann wenn ihr keine Rechtsschutzversicherung habt und das Geld nicht übrig habt. Dazu gibts die Gerichtskostenhilfe 
Grüße und viel Erfolg
Petra
Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise, im Hintergrund habe ich versucht dies zusammenzufassen und an meinen Vermieter zu kommunizieren.
Das Ergebnis ist aber leider ernüchternd:
„Der Vermieter kommt für Schadenersatzansprüche nicht auf. Der Schaden wurde durch den Vermieter „ordnungsgemäß“ an seine Haftpflichtversicherung gemeldet. Die Entscheidung, ob eine Zahlung erfolgt, obliegt der Versicherung“
Damit kann ich natürlich nicht zufrieden sein:
- Ich verlange einen Schadensausgleich durch meinen Vermieter und nicht durch seine Versicherung.
- Wie und ob mein Vermieter dahingehend versichert ist oder nicht, muss mich nicht interessieren, oder?
Wie kann ich hier weiter am Ball bleiben? Wie können weitere Schritte aussehen?
Hallo, nickexter
Deine Forderung hinsichtlich von Schadenersatz von Deinem Vermieter, liegst Du vollkommen richtig. Mit der Haftpflichtversicherung Deines Vermieters hast Du nichts zu tun.
Was zu unternehmen ist, kann ich dir empfehlen, Deinem Vermieter in einem Schreiben ohne große Umschweife mitzuteilen, dass Du gegen ihn als Vermieter eine Schadenersatzforderung hast und mit seiner Haftpflichtversicherung absolut nichts am Hut hast.
Darüber hinaus weise ihn darauf hin, dass der Gesetzgeber Einrichtungen geschaffen hat, die dazu vorgesehen sind, eine Einigung uneiniger Vertragspartner herbeizuführen. Es läge nun an seiner Entscheidung, den Dir durch die Mietsache oder was sonst Ursache des Schadenereignisses war, herbeizuführen. Sollte er sich seiner Schadenersatzpflicht entziehen wollen, müsste man die Einrichtung des Gesetzgebers, den Rechtsweg zu einem ordentlichen Gericht gehen. Ob dies billiger für ihn kommt, müsste schon er beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi