Mietrecht - Job im Ausland-Was tun mit Whg

Hallo in die Runde,

Wie ist das wenn Person A (aus der Arbeitslosigkeit heraus) einen Job im Ausland angenommen hat, bereits schon dort ist und die Whg auf deutschem boden gekuendigt hat inkl. Einhaltung 3Mo. Kuendigungsfrist. Person A will fuer diese 3 Monate einen Untermieter holen, jedoch will Person B (Vermieter) keinen Untermieter. Person B geht auch auf das Kuendigungschreiben, in der auch erwaehnt wird, „bitte um Zustimmung Untermieter“ NICHT eingeht!

Gilt hier nicht die ausserordentliche Kuendigung? Person B ist ganz geschickt und sitzt seine Zeit ab und nuetzt die Lage von Person A, da im ausland, total aus.

Oh ist das schwierig in der dritten person zu formulieren. Es ist hoffentlich verstaendlich.

Fuer Person A ist es eine Zumutung 3 MOnate lang Doppelmiete zuzahlen. Und das Ausland ist sehr teuer.

Wie ist das geregelt?

Hezrlichen Dank im voraus fuer das Engagement und Muehe
Gruesse aus Dublin

Hallo Eve,

der Vermieter muss weder einen Untermieter noch einen Nachmieter akzeptieren. Eine fristlose oder vorzeitige Kündigung ist ebenfalls nicht möglich.
Einzig auf Kulanz wäre in diesem Fall eventuell etwas zu machen.

Grüße von
Tinchen

Hi,

der Vermieter muss weder einen Untermieter noch einen
Nachmieter akzeptieren. Eine fristlose oder vorzeitige
Kündigung ist ebenfalls nicht möglich.
Einzig auf Kulanz wäre in diesem Fall eventuell etwas zu
machen.

Imho muss ein VM einen Untermeiter zustimmen, er kann aber eine „Untermietgebühr“ verlangen.

mfg MC

Guten Abend auch,

dankeschoen, fuer diese informationen. sieht mal echt traurig aus. und Person A wundert sich und aergert sich masslos, dass man nach 6 jahren mieter ueberhaupt keine rechte hat - und sogar sooo schlechte karten hat. unfassbar.

nochmals dankeschoen.
-eve

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Guten Abend MC,

ein herzliches Dankeschoen fuer diese informationen! Erst heute hat Person A dem Vermieter so etwas unterbreitet. Person A ist auf jedenfall bereit den Laminat Boden und auch den Terracota boden, welches Person A selber hat reinmachen lassen, zu schenken. Person B stellt sich an wie der erste mensch und ist ueberhaupt nicht und mit nix einverstanden. Person A muss wohl oder uebel nen Anwalt einschalten. Welches heute passiert ist…den rest, wird die zeit zeigen. Sieht aber nicht wirklich gut aus. Person A aergert sich tierisch, dass sowas auf deutschem Boden ueberhaupt moeglich ist, und dass man als mieter gleich ueberhaupt keine rechte hat. unglaublich.

dankeschoen nochmlas
viele gruesse heute aus dem super kalten dublin
-eve

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Hi,

ein herzliches Dankeschoen fuer diese informationen! Erst
heute hat Person A dem Vermieter so etwas unterbreitet. Person
A ist auf jedenfall bereit den Laminat Boden und auch den
Terracota boden, welches Person A selber hat reinmachen
lassen, zu schenken.

Na ja, der VM kann schon auf mitnahme des Laminats bestehen, es ist ja nicht fest verbunden mit der Immobilie.

Person B stellt sich an wie der erste
mensch und ist ueberhaupt nicht und mit nix einverstanden.
Person A muss wohl oder uebel nen Anwalt einschalten. Welches
heute passiert ist…den rest, wird die zeit zeigen. Sieht
aber nicht wirklich gut aus. Person A aergert sich tierisch,
dass sowas auf deutschem Boden ueberhaupt moeglich ist, und
dass man als mieter gleich ueberhaupt keine rechte hat.
unglaublich.

Hm, es gibt hier so was wie Meinungsfreiheit, die auch nicht mit dem Gesetz konform sein muß. Um diese unterschiedlichen Meinungen auf gesetzeskonformietät zu prüfen sind die Gerichte da. Ein teuer Weg übrigens. Wenn aber die eigene Meinung konformer ist, kann mit den besseren Beweisen immerhin ein Urteil, nicht Gerechtigkeit, ausgesprochen werden.

Einen Beweis für einen Schadensersatz wegen Ablehung eines Untermeiters ist nicht so leicht zu bekommen. Imho ist ein schriftlicher Untermietvertrag mit den Untermeiter(n) als Zeuge(n) erforderlich. Alles andere wäre kaum ein Beweis, das weis auch der VM.

btw kann der Rechtsstreit teurer werden als die 3 Monatsmieten?

dankeschoen nochmlas
viele gruesse heute aus dem super kalten dublin
-eve

Gern geschehen vlg MC