Darf der Vermieter durchsetzen, dass die Kabelanschlüsse eines Mietshauses, über die bisher jeder Mieter einen Einzelvertrag abgeschlossen hat, in einem Sammelvertrag zusammengefasst und als Betriebskosten abgerechnet werden?
Laut Mietvertrag zählen der Kabelanschlusskosten nicht zu den Betriebskosten, „weil sie nicht gleichermaßen alle Mieter gemeinsam betreffen“ und der Mieter „unmittelbar einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber außerhalb des Mietvertrages schließt“. Der Kabelnetzbetreiber wurde im Vertrag vorgegeben und die Mieter haben mit diesem auch bislang Einzelverträge abgeschlossen.
Nun will der Vermieter den Kabelanschluss in den Mietvertrag integrieren und die Einzelverträge der Mieter auf einen Sammelvertrag zwischen Vermieter und Kabelnetzbetreiber umstellen. Abgerechnet werden die Gebühren zukünftig mit den Betriebskosten. Somit wären die Mieter zukünftig vertraglich geknebelt (Preiserhöhungen etc.).
Brisant ist dabei, dass der Kabelnetzbetreiber, nachdem zwei Mieter einer AGB-Änderung zu ihren Ungunsten widersprochen haben, diese beiden Anschlussverträge fristgerecht gekündigt hat (was die Mieter akzeptiert haben, da kein Interesse mehr am Anschluss bestand). Nun soll noch vor Ablauf dieser Frist der Vertrag umgestellt werden und somit müssten auch die Mieter, denen der Anschluss gekündigt wurde, bis zum St. Nimmerleinstag weiterzahlen.
Müssen die Mieter dies hinnehmen oder können sie sich dagegen wehren?