Mietrecht: Kabelanschluss

Darf der Vermieter durchsetzen, dass die Kabelanschlüsse eines Mietshauses, über die bisher jeder Mieter einen Einzelvertrag abgeschlossen hat, in einem Sammelvertrag zusammengefasst und als Betriebskosten abgerechnet werden?

Laut Mietvertrag zählen der Kabelanschlusskosten nicht zu den Betriebskosten, „weil sie nicht gleichermaßen alle Mieter gemeinsam betreffen“ und der Mieter „unmittelbar einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber außerhalb des Mietvertrages schließt“. Der Kabelnetzbetreiber wurde im Vertrag vorgegeben und die Mieter haben mit diesem auch bislang Einzelverträge abgeschlossen.

Nun will der Vermieter den Kabelanschluss in den Mietvertrag integrieren und die Einzelverträge der Mieter auf einen Sammelvertrag zwischen Vermieter und Kabelnetzbetreiber umstellen. Abgerechnet werden die Gebühren zukünftig mit den Betriebskosten. Somit wären die Mieter zukünftig vertraglich geknebelt (Preiserhöhungen etc.).

Brisant ist dabei, dass der Kabelnetzbetreiber, nachdem zwei Mieter einer AGB-Änderung zu ihren Ungunsten widersprochen haben, diese beiden Anschlussverträge fristgerecht gekündigt hat (was die Mieter akzeptiert haben, da kein Interesse mehr am Anschluss bestand). Nun soll noch vor Ablauf dieser Frist der Vertrag umgestellt werden und somit müssten auch die Mieter, denen der Anschluss gekündigt wurde, bis zum St. Nimmerleinstag weiterzahlen.

Müssen die Mieter dies hinnehmen oder können sie sich dagegen wehren?

Hallo Tantris,

auch hier muß ich mich mit meiner Antwort wieder zurückhalten, da meine Rechtsempfinden nicht immer der Rchtssprechung gleich zu stellen ist und ich kein „Rechts“-Experte bin.
Unter Umständen kann ein Sammelvertrag für das Mietshaus günstiger ausfallen wie in den Einzelverträgen. Ich denke aber, keiner kann dazu gezwungen werden, einen Kabelanschluss nutzen zu müssen.
Aber wie gesagt, frage hier einen Rechtsexperten.
Viel erfolg

Karl-Heinz

Hallo Tantris,
das ist wirklich vertrakt, kann dazu nicht viel sagen, in meinem Mietshaus ist der Kabelanschluss in allen Wohnungen und die Kosten werden natürlich auf alle Mieter umgelegt, ob sie wollen oder nicht.
Bin mal gespannt, was die Experten dazu sagen.
Mit besten Grüßen
kiwi 58

Hallo,
ehrlich: ich bin nicht sicher. In aller Regel geht der Mietvertrag vor, was bedeuten würde, dass keine Pflicht seitens der Mieter besteht. Fraglich erscheint mir überhaupt warum der Vermieter das möchte. Hat das preisliche Vorteile für die Mieter ? Ich würde also mal widersprechen und die Gründe, die dafür sprechen, nachfragen. Vielleicht macht es ja wirklich Sinn. Aber wie gesagt, nur ein Gefühl, hatte das noch nicht in der Praxis !
Gruß