Mietrecht Katzenhaltung

Hallo,

meine Freundin und ich haben ein Einfamilienhaus gemietet, wir möchten uns jetzt gerne eine Katze anschaffen, dürfen wir das so einfach oder braucht man die Zustimmung des Vermieters?
In dem Mietvertrag ist rein gar nichts geregelt was die Haustierhaltung angeht, weder das man den Vermieter fragen muß, er seine Zustimmung geben muß oder sonst was.
Jetzt wollen wir uns die Katzer einfach so holen, geht das bzw. dürfen wir das?

Jetzt wollen wir uns die Katzer einfach so holen, geht das
bzw. dürfen wir das?

Hallo Havana,

da sehe ich keine Probleme. Hier findest Du einen ausführlichen Artikel zu dem Thema:

http://www.immo-magazin.de/streit-mit-dem-vermieter-…

weihnachtliche Grüße!

Guten Tag,
selbstverständlich dürfen Sie sich eine Katze anschaffen, wenn nichts im Mietvertrag festgehalten ist.
Bei einem Hund wäre es anzuraten, den Vermieter zu konsultieren.
Ich empfehle Ihnen, die Katze an die Wohnung zu gewöhnen und ihr einen schönen Fensterplatz einzuräumen.
Erst wenn sie eingewöhnt ist und von sich aus das Bedürfnis nach draußen hat,
würde ich ihr, anfangs einen beaufsichtigten, Freigang gewähren,
denn es gibt nichts schöneres für eine Katze, als in der Natur zu spielen
und zu jagen.
Freigang allerdings nur wenn Sie an einer verkehrsruhigen Zone mit angrenzendem Park o. ä. wohnen oder einen eingezäunten Garten haben.
Größte Vorsicht in der Stadt, mir sind in München 2 Katzen weg gekommen, eine davon zu 100% entführt, allerdings waren es 2 Katzen von seltener Rasse und besonderem Aussehen, an einer normalen Hauskatze vergreift sich wahrscheinlich niemand.
Sie können mich gerne wieder konsultieren, wenn Sie spezielle Fragen zur Katzenhaltung haben.
Freundliche Grüße und alles Gute für die bevorstehende Zeit.

Hallo Havana82,

wenn im Mietvertrag keine Einschränkungen stehen, dann geht das wohl ohne Probleme. Vom allgemeinen Gesetz her gibt es keine Einschränkung. Es ist wichtig,dass die Katze so gehalten wird, dass sie die Nachbarn nicht stört oder deren Terrasse oder Eingang verschmutzt. Das müsste Ihnen ja möglich sein.

Schöne Weihnachten wünscht Heihei

Hallo,

meine Freundin und ich haben ein Einfamilienhaus gemietet, wir
möchten uns jetzt gerne eine Katze anschaffen, dürfen wir das

Hallo!
Soweit ich weiß gilt grundsätzlich folgendes: Soweit im Mietvertrag nichts geregelt ist hat der Vermieter kein Mitspracherecht bei Tierhaltung.
Und da es sich um ein Einfamilienhaus handelt ist auch keine Störung anderer Mieter zu befürchten, die aber ja von Katzen ohnehin nur selten ausgeht.
Im Sinne des guten Mietverhältnisses empfehle ich vor der Anschaffung eine kurze beiläufige Info an den Vermieter im Rahmen eines Smalltalks. Datum und Uhrzeit notieren für evtl. spätere Auseinandersetzungen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Vermieter sehr gern Tiere als Ursache für Beschädigungen an der Mietsache hernehmen. Ob das für Böden, Türzagen, Wände und alles mögliche ist.
Daher meine Empfehlung: Bei Rückgabe der Mietsache sehr gut aufpassen, auf ein Übergabeprotokoll und die Anwesenheit des Vermieters bestehen, um spätere Ansprüche wirksam abwehren zu können.

Wünsche viel Freude mit der Katze und noch schöne Weihnachten!

Katzen kannst du ohne Erlaubnis des Vermieters haben, Hunde nicht. Die Anzahl ist aber auf 2 beschränkt, bin mir aber nicht sicher. Warum sprichst du nicht vorher mit dem Verm. selbst, das ist unter normalen Menschen üblich so.

Im Mietvertrag ist wirklichn ichts geregelt nicht mal irgendeine Klausel oder so. Wenn ich das jetzt richtig deute, können wir uns die Katze einfach so holen. Wenn ich nett bin informiere ich den Vermieter noch mal, denn er wohnt ja gleich nebenan (beide Häuser sind auf einem Grundstück) und wird so oder so mitbekommen.
Aus frührern Gesprächen habe ich schon mal erkennen können, daß er eine ziemliche ablehnung Tieren gegenüber hat. Verbieten darf er es ja trotzdem nicht, Glück für mich

Hallo,
normalerweise ist gegen eine Katzenhaltung nichts einzuwenden, sofern es zu keiner Geruchsbelästigung kommt oder wenn es eine Katzenzucht ist.
Es ist aber empfehlenswert den Vermieter zu fragen.

Frohe Weihnachten
Udo

Hallo Havana82,
es gibt kein Gesetz welches die Haltung von Haustieren in Wohnungen generell regelt. Durch diverse Gerichtsurteile gibt es aber Richtlinien.
Generell gilt, wenn im Mietvertrag nichts über die Haustierhaltung geregelt ist, kann der Vermieter nicht mitreden. Du brauchst ihn also nicht zu fragen.
Dies gilt sicher nicht für Raubkatzen, Giftschlangen oder so, aber für Katzen ganz bestimmt.
Gruß
Heinkel

Hierzu mal bitte die Ausführung des Landgerichts München lesen:

Halten einer Katze

Nach Auffassung des Vermieters war das Halten einer Katze in dessen Mietwohnung unerlaubt, und er kündigte das Mietverhältnis fristlos. Nach dem Urteil des Landgerichts München stellt das Halten einer Katze trotz Abmahnung des Vermieters keinen Pflichtverstoß dar. Die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Katzen gehören, kann nicht vertraglich untersagt werden. Erst recht nicht bei Formalmietverträgen. LG München Az.: 14S 13615/98

LG, Micha.

Hallo, normalerweise muss man, auch wenn man das Haus alleine bewohnt, den Vermieter fragen, ob das okay sei. Ich empfehle dir dringend, dies zu tun.
Liebe Grüsse schlegzog

Hallo,

ich würde auf jeden Fall mal den Vermieter ansprechen,
bei einem Einfamilenhaus sollte das aber doch
kein Problem sein.

Grüße

Hallo,

die Anschaffung einer Katze ist mietrechlich zustimmungspflichtig - das heißt, Ihr müsst den Vermieter um Erlaubnis fragen, ob Ihr eine Katze ins Haus holen dürft. Und Euch dran halten, wenn er der Anschaffung nicht zustimmt. Also - bevor Ihr am Ende das Tier wieder abgeben müsst, weil der Vermieter gegen die Anschaffung ist, fragt vorher - das Tier ist sonst arm dran.

Micha wünscht frohe Rest-Weihnachten

Hallo,
für eine Katze ist die Zustimmung des Vermieters notwendig. Eine Haustierhaltung ist nur ohne Zustimmung des Vermieters bei Kleintieren, wie z.B. Hamster, Vögel usw., möglich.
Gruss Daylighter