Mietrecht kaution

hallo,

ich bin gerade dabei, die wohnung meiner verstorbenen mutter aufzulösen. Im mietvertrag wurde vor 23 Jahren eine Kaution festgelegt. Da auch der damalige vermieter mittlerweile gestorben ist und seitens meiner mutter kein einzahlungsbeleg vorliegt, zweifeln die nachfolger des vermieters die zahlung an. Welche partei trägt in diesem fall die beweispflicht? Kann ich einfach davon ausgehen, dass die zahlung vertragsgemäß erfolgt ist, so wie es für meine gewissenhafte mutter normal war?

ulgeclaube

Um der Gefahr, dass der VM mit der Kaution vetragswidrig verfährt zu entgehen, müssen hier beidseitige Unterschriften geleistet worden sein (Pfändung, Sicherheit).
Eine Rückfrage bei der Bank, bei der der 1. VM seine Mietzahlungen abwickelte, sollte hier Klarheit bringen.
HTH G imager