Mietrecht Kaution

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Eigentumswohnung gekauft die noch 3 Monate bewohnt war. Die übergabe erfolgte durch die Verwaltung. Das Mängelprotokoll war leer. Nachdem wir rund gegangen sind kamen folgende Schäden auf: Alle Amaturen waren defekt,Waschbecken war innen Kaputt, Tür Verfärbt, Schimmel an den Decken im Bad und hinter einem Schrank der Direkt an der Wand Stand, Küche total dreckig innen nicht mehr zu verwenden, Duschkabine defekt…
Wie kann ich das jetzt von der Kaution abrechnen? Muss ich angebote einholen oder wie?

Liebe Jenny,

als Erstens sollten Sie sofort mit der Verwaltung sprechen, eshalb all diese Mängel nicfht in dem Protokoll vorhanden sind. Da dem Mieter keine Mängel
angehaftet wurden, ist es jetzt schwer zu erklären wieso plötzlich die Mängel da sind. Ggfs sollte der Verwalter zur Rechenschaft gezogen werden.
Ein Mieter der ein "leeres " Mängelprotokoll hat und
keine Beanstandungen aufgeführt sind, kann seine gesamte Kautionm zurüch verlangen.
Ich hoffe Ihnen damit ein bisschen weiter geholfen zu haben
Liebe Grüße
Roxy11

Hallo Jenny!
In diesem Fall kann ich Dir nur raten,nimm Dir einen
Anwalt. Hast Du einen Privat-Rechtschutz? Wenn ja wende Dich an diesen.Wenn nein dann musst Du Dich beim Konsumentenschutz melden. die helfen Dir sicher, Ohne Anwalt hast Du keine Schanze zu Deinem Recht zu kommen. Herzlichste Grüße von ilbru.

Hallo Jenny
Es tut mir als erstes leid um deine Wohnung.
für Schäden die der Mieter gemacht hat muss dieser auch aufkommen. Kaputes Waschbecken usw. sind keine Schäden die durch eine Abnutzung zustande kommen. Auch den Schimmel an den Wänden und an der Decke lassen darauf schliessen dass der Mieter nicht oder nur sehr wenig gelüftet hat. Auch dies ist ein klarer Sachschaden für den der Mieter aufkommen muss.
Nun weiss ich nicht wie Du zum Mieter im verhältniss stehst. zuerst müsstest Du dich mit dem Mieter in der wohnung treffen um die einzelnen Punkte zu besprechen und in dem Gespräch müßte der mieter dann eingeständnisse machen ´, so dass eine gütliche Lösung zu stande kommt. Ich gehe mal davon aus dass der mieter hier heine Eingeständnisse machen wird, noch wird er sich mit dir in der Wohnung treffen wollen.

Dein Recht ist nun, dass du den gesamten Mietkautionsbetrag zurückhalten darfst bis die Schadenshöhe festgestellt wurde. Hier musst du die Angebote einholen von Firmen die durch Ihre Qualifikation in der lage sind solche Mängel zu beheben. Nach dem die Angebote vorliegen kannst du dann ausrechnen was dem ehemaligen Mieter an Mietkaution noch zusteht. Vermutlich wird die Rechnung nicht aufgehen, so dass der ehem. Mieter noch Geld bringen sollte, was in aller Regel nicht geschieht.

Um ein Klageweg dann eizureichen ist es sinnvoll, sich über die finanziellen Mitten von ehem. Mieter zu erkunden. Sollte dieser Mittellos sein, wird die Restaurationssumme, die sich über den Betrag der Mietkaution hinaus streckt, an Dir hängen bleiben.

Es gibt zwar sehr viele gerichtliche Verfahren wo dann dem Vermieter das Recht zugesprochen wurde, jedoch was nützt ein Recht wenn kein Geld fließt.

Ist nicht mein Fachgebiet aber ich glaube das sieht schlecht für Sie aus.
Da müssen Sie sich wohl an die Verwaltung halten.
Das gehört ins Mietrecht.

Gruß Claas

Sorry, als Küchenfachberater bin ich in diesem Rechtsgebiet nicht bewandert. Für mein Verständnis hat der Verkäufer Ihnen eine mängelfreie Sache zu übergeben und etwaige Ansprüche sind dort zu adressieren. Entscheidend ist hierzu die Formulierung im Kaufvertrag.Nach Übergabe - ohne Verkäufer - sollten Sie dem Mieter eine Frist und dann Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Danach, wenn das nicht hilft kann aufgerechnet werden. Gruss Frank Brandt