Mietrecht - Kaution für Untermieter?

Zu dritt haben wir eine WG gegründet. Es ergab sich, daß einer von uns Hauptmieter, wir beiden anderen Nebenmieter wurden. Ursprünglich waren gleiche Rechte für alle vereinbart. Mit der Zeit hat sich aber der Hauptmieter immer mehr herausgenommen und dabei auf „sein Recht“ verwiesen. Kann er ja machen… Letzter Clou: Auflösung der WG.

Nun zu meinem Problem. Wir haben damals die Kaution für die Wohnung alle zusammnen übernommen. Wenn wir jetzt alle ausziehen, bin ich doch quasi vom guten Willen des Hauptmieters abhängig, wenn ich das Geld irgendwann wiederhaben will, oder?!

Wie ist die Gesetzeslage? Trägt der Hauptmieter normalerweise die ganze Kaution? Kann oder muß sie aufgeteilt werden? Wie kann den Untermietern die Rückgabe ihres Geldes gewährt werden?

Diese Antwort ist sehr wichtig, denn noch stehen zwei Mieten aus und das wäre so ungefähr mein Anteil an der Kaution…

Vielen 1000 Dank im Voraus!! :wink:

Zu dritt haben wir eine WG gegründet. Es ergab sich, daß einer
von uns Hauptmieter, wir beiden anderen Nebenmieter wurden.
Ursprünglich waren gleiche Rechte für alle vereinbart. Mit der
Zeit hat sich aber der Hauptmieter immer mehr herausgenommen
und dabei auf „sein Recht“ verwiesen. Kann er ja machen…
Letzter Clou: Auflösung der WG.

Nun zu meinem Problem. Wir haben damals die Kaution für die
Wohnung alle zusammnen übernommen. Wenn wir jetzt alle
ausziehen, bin ich doch quasi vom guten Willen des
Hauptmieters abhängig, wenn ich das Geld irgendwann
wiederhaben will, oder?!

ja, so ist es.

Wie ist die Gesetzeslage? Trägt der Hauptmieter normalerweise
die ganze Kaution? Kann oder muß sie aufgeteilt werden? Wie
kann den Untermietern die Rückgabe ihres Geldes gewährt
werden?

Dies ist eine Frage der internen Vereinbarung. Der Hauptmieter muss selbstverständlich den Anteil der Untermieter genauso anlegen wie es der Vermieter muss.

Diese Antwort ist sehr wichtig, denn noch stehen zwei Mieten
aus und das wäre so ungefähr mein Anteil an der Kaution…

Da Du wahrscheinlich Deinen Anteil an den Hauptmieter zahlst, erkläre ihm Aufrechnung der Miete mit der Kaution. Du bist in der glücklichen Lage, dass offenbar nur der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter haftet. Also kannst Du hier ausnahmsweise aufrechnen.

Gruss Günter