Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im letzten August bei meinem Ex Freund ausgezogen. Obwohl der Mietvertrag erst Anfang November endete, habe ich die Wohnung Mitte September leer vollständig leer geräumt. Im Keller stehen allerdings noch Sachen von mir, denn mein Ex Freund hatte die Schlösser susgewechselt und ich konnte die Sachen nicht aus dem Keller holen. Ich war mit 2 Freundinnen dort, welche eine Zeugenaussage machen würden.Nun kam ein Brief von unserem Vermieter mit der Aufforderung den Keller bis zum 31.03. zu entleeren. Ich hatte eine Knochenmarkstransplantation und schaffe es gesundheitlich nicht den Keller umgehend zu entleeren. Meine Ärzte würden mir ein Attest ausstellen. Allerdings habe ich meinem Ex Freund am Telefon gesagt ich würde den Keller Anfang Mai entleeren. Ich bin also nicht unwillig den Keller zu entleeren, aber ich muss noch warten, denn ich hatte es ja versucht als ich noch im Mietvertrag stand und den Kellerschlüssel hatte, der dann plötzlich nicht mehr passte.
Es handelt sich dabei auch um recht wenige Sachen, die Ihn in der Benutzung des Kellers nicht einschränken.
Was kann ich nun tun, um erst im Mai den Keller zu leeren? Kann er Ihn auf meine Kosten entleeren lassen?
Vielen Dank im voraus.
Susanne
Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Es ist kein Problem zwischen Ihrem Vermieter und Ihnen, sonder zwischen Ihrem Ex und Ihnen. Ihr Vermieter benötigt den Keller zur nächsten Vermietung. Schildern Sie Ihm den Sachverhalt und bitten Sie eine Freundin die wenigen Sachen zu beräumen. Ein riesen Aufriss sollte doch zu vermeiden sein. Prüfen Sie, wer im Mietvertrag als Mieter genannt ist. Wenn Ihr Freund alleiniger Mieter ist, überlegen Sie ob Sie die Dinge noch benötigen und hängen alles Ihrem Freund an. Soll er doch sehen, wo er alles unterbringt, nachdem er die Schlösser gewechselt hat. Muss aber nicht sein. Für Sie, alles Gute und eine neue Liebe kommt bestimmt. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
erst einmal wünsche ich Ihnen alles Gute für Ihre Genesung.
Eigentlich sollte man zum Mietende auch einen Keller leer übergeben, denn der nächste Mieter möchte ihn auch nutzen.
Wenn ich Sie recht verstehe, war der Austausch der Schlösser durch Ihren Freund der Grund, dass Sie den Keller nicht räumen konnten.
Insofern würde ich Ihrem ehem. Freund schreiben, ihn auf Ihre gesundheitliche Situation hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass Sie den Keller wg. der ausgetauschten Schlösser nicht rechtzeitig räumen konnten und nun, gesundheitsbedingt, erst im Mai dazu in der Lage sind.
Machen Sie darauf vorsorglich darauf aufmerksam, dass nicht Sie schuld an diesem Zustand sind und dass Sie im vorhinein ablehnen, Kosten für das Ausräumen zu übernehmen.
Zwar sind Sie hier nicht im Recht, können nur auf die Vernunft des Freundes hoffen.
MfG
Ulla
Ciao Susanne,
als erstes wäre zu klären:
a) bist du an den Sachen im Keller interessiert oder
b) geht es hier primär ums entsorgen?
Du und dein Ex-Freund waren beide Mieter der Wohung und ihr wart beide im Mietvertrag namentlich genannt? Dann ist das Euer gemeinsames Problem. Viell wäre dein Ex daher zur Hilfe bereit?
Der Vermieter ist durch das Zeug im Keller in seinem Eigentum beeinträchtigt, egal wieviel es ist und wo was steht. Ihr habt die Wohung zu räumen und dein Vermieter steht vor dem Problem, darf er das Zeug wegwerfen da neue Mieter die Wohung viell nur übernehmen wenn alles „besenrein“ ist. Diene Zeugen oder ein optionales Atest sind irrelevant. Sie helfen weder deinem Vermieter noch den Nachmietern. PUNKT
Du solltest zu deinem Vermieter persönlich Kontakt aufnehmen. Schildere deine Situation und sag dass du um Lösung bemüht bist. Die von ihm gestellte Frist bedeutet nicht, dass er nicht zu Verhandlungen bereit ist.
Ein Vermieter will in der Regel auch keinen unnötigen Trubel. Dabei ist er jedoch mehr an sienen aktuellen Mietern von denen er Miete bekommt interssiert als den alten Mietern. Mach einen konkreten Vorschlag wie und wann du räumst oder frag ob er in Anbetracht deiner Lage die Dinge in einem anderen Raum zwischen lagern könnte. Frag was eine Entsorgung kosten würde etc.
Bedenke oben geschilderte Rechtslage und dass das Versäumnis auf Eurer Seite ist. Den Auszug im August würd ich gar nicht erwähnen. Der Vermiter kann nix für die Probleme zwischen dir und deinem Ex. Im schlimsten Fall müsstest auf deine Kosten jemanden mit der Räumung beauftragen oder er darf alles entsorgen lassen und zeiht die Kosten von der Kaution ab oder stellt dir nachträglich eine Rechung.
Sei diplomatisch und komm deinem Vermieter entgegen!
Viel Erfolg und gute Besserung!
cumar
Nur mal vorweg:ich bin kein Anwalt, es muss nicht alles richtig sein, was ich Dir dazu rate.
Ich folgere aus Deiner Mail, das Dein freund da noch wohnt.Deswegen verstehe ich nicht warum der Vermieter Dich auffordert.
Es wird so aussehen vermute ich:
Du hättest den Vermieter informieren müssen als Du ausgezogen bist, das Du keinen Zugang zu dem Keller hast. Er hätte sich drum kümmern können.
Er kann den Keller räumen lassen auf Deine Kosten, das ist nicht billig, denn er darf die Sachen nicht wegschmeissen. Du kannst ihn nochmal um eine Verlängerung der Frist bitten, da wird er sicher nicht nein sagen, es sollte aber nicht bis Mai dauern, 14 Tage wäre meiner Meinung nach angebracht. Ich empfehle Dir jemanden zu beauftragen den Keller für Dich leer zu machen. Zur Not machen das auch kleinunternehmen, Hausmeisterservice oder so. Das wird nicht so teuer.
Dann hast Du das aus der Welt, es schadet Deiner Gesundheit sich da lange mit zu befassen. Schliess das schnell ab, es ist unnötiger Ballast, mit dem man sich quält. Gute Genesung und alles Gute wünscht Susanne
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Viele Grüsse
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Viele Grüsse.
Hallo susanne,
nach Ihrer Darstellung halte ich Ihren Ex-Freund für den Verursacher Ihres Mißstandes, denn wenn Sie die Wohnung gemeinsam gemietet hatten, darf er Ihnen den Zugang zu Ihren im Keller eingelagerten Sachen nicht verwehren, indem er einfach das Schloss auswechselt. Sie sollten Ihren ehemaligen Vermieter in jedem Fall auf diesen Umstand und all die anderen Beweggründe hinweisen, die Sie an einer fristgerechten Räumung des Kellers gehindert haben.Neben Ihrem ehemaligen Vermieter sollten Sie natürlich auch Ihren Ex-Freund involvieren, denn der muss Ihnen schließlich fristgerecht Zugang zu Ihren eingelagerten Sachen verschaffen. Sollte dies nicht fruchten, sind Sie berechtigt, sich in Anwesenheit eines Zeugen(Hausmeister, Ex-Vermieter)gewaltsam Zugang zu dem besagten Kellerraum zu verschaffen. GGf. können Sie auch nach Klärung der Beweislage die Polizei hinzuziehen.
Viel Erfolg, bustobaer
Hallo Susanne,
bitte etwas mehr Klarheit: wer steht als Mieter im Mietvertrag; gibt es Protokolle bei Ein-/ Auszug; etc.
Ganz allgemein: selbstverständlich kann ein Vermieter den Keller (+ Wohnnung, Garage etc.) nach entsprechender Fristsetzung räumen lassen und diese Kosten weiterbelasten! Unter Umständen kommt sogar noch eine Mietforderung auf Dich zu, wenn z.B. eine nicht geräumte Wohnung nicht weitervermietet werden kann. Hängt aber sehr vom Einzelfall ab.
Viele Grüße,
FvS
Darauf kann ich keine Antwort geben. Tut mir leid. Ich weiß da die gesetzlichen Vorschriften nicht.
Hallo Susanne,
ich würde gerne weiterhelfen, habe aber leider keinen ausreichenden Wissenstand hierzu.
Ich kann leider nicht helfen.
Hallo Susanne,
rein rechtlich gesehen wird es schwer werden erst im Mai den Keller zu räumen. Du mußt ja auch Deinen Vermieter verstehen, der die Wohnung ja wieder vermieten will/muss. Hast Du denn nicht ein paar Freunde oder Familie die die Sachen für Dich rausholen können und irgendwo unterstellen so lange bis Du wieder Fit bist? Ich denke das ist die einzigste Lösung, sofern Dir Dein Ex-Freud auch nicht helfen tut.
Wünsche Dir viel Glück und vor allem Gesundheit.
Viele Grüsse
murmeltier