Mietrecht Klausel zur Tierhaltung

Hallo und guten Tag,

wir haben ein Problem:
bei Mietvertragsabschluss, habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich eine Katze mitbringe. Der Vermieter gab seine Zustimmung hierzu. Praktisch mehrere Familien halten mindestens eine Katze im Haushalt.

Nun haben wir ein altes Tier (9 jahre), sie wird langsam tüttelig, der Tierarzt rät, ein 2. Tier anzuschaffen, damit Omi nicht so langweilig ist. Die 2 Katze wäre ebenfalls eine reine Wohnungskatze.

Folgende Klausel im Mietvertrag zeigt als gegeben an, dass wir für das 2 Tier eine weitere Zustimmung des Vermieters benötigen (obwohl die Familie des Hausmeisters bereits 2 Katzen halten darf/durfte). Die Klausel lautet wie folgt:
" … 2. Jede darüber hinausgehenden Tierhaltung z.B. Hund/Katze innerhalb der Mietwohnung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung wird für den Einzelfall erteilt und kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Widerruf der Zustimmung kommt in Betracht, wenn der Mieter Auflagen nicht einhält, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder wenn die Mietsache oder das Grundstück beeinträchtigt werden.
… Eine erteilte Zustimmung gilt nur bis zum Tode oder Abschaffung des Tieres. Schafft der Mieter ein Tier neu an, bedarf es hierzu wiederum der Zustimmung des Vermieters. … "
Wir haben bereits ein 2. Tier ausgesucht und probehalber bei uns untergebracht. Ich kann meinem Sohn nicht mehr erklären, dass wir unseren Konrad wieder abgeben müssten, wenn der Vermieter „nein“ sagt. Verdammte Zwickmühle, ich weiss, dass war mein Fehler. Was kann man hier noch machen ?
Bitte um einen wohlmeinenden, aber auch realistischen Rat, wie ich mich weiter verhalten soll.
A.SCi

Keine Rechtsberatung und Auskunft absolut unverbindlich:

Tierhaltung in Mietwohnungen ist generell erlaubt, so lange es sich um gewöhnliche Tiere handelt (also keine Skorpione, Giftschlangen, Kampfhunde, Schreihähne, Krokodile usw.), d.h. normaler Hund OK, Katze auch, Fische sowieso, und Vögel. Sind andere Parteien im Haus mit mehreren Tieren, dürfen selbst auch mehrere Tiere gehalten werden. Wird niemand anderes gestört, stört auch das Tier nicht (es gibt Kläffer im eigentlichen Sinne, z.Bsp., das wäre nicht duldbar).

Also, die Katze darf bleiben. Sind es jetzt irgendwann 95 Katzen, dann könnte es u. U. stinken, das wäre schon wieder eventuell ein Problem.

Gruß

hudelpapa