Hallo,
in meinem Mietvertrag steht das ich mich an den Kosten kleinerer Instandhaltungen und Reparaturen im Einzelfall bis 150 DM zu beteiligen habe.
Mein Vermieter verlangt nun das ich mich an der Reparatur der Gastherme die 290 DM gekostet hat mit 150DM zu beteiligen habe.
A) Muß ich mich wirklich an Reparaturen über 150 DM beteiligen ?
B) Ist die Reparatur der Gastherme (keine Wartung) überhaupt etwas bei dem ich mich als Mieter beteiligen muß ?
Viele Grüße
Harriet