Mietrecht kündigung

Hallo,

ich habe meine wohnung gekündigt und meine vermieterin hat mir angeboten die wohnung innerhalb von zwei wochen zu verlassen da ihr sohn dort einziehen möchte (für mich kein problem da ich schon eine neue wohnung hatte) dann habe ich die wohnung komplett leer geräumt und dann teilte meine vermieterin mir mit das ihr sohn doch nicht einziehen möchte, nun verlangt sie von mir weiterhin drei monate für eine leere wohnung zu bezahlen!! Habe ich da rechtliche chancen obwohl ich nur sms habe die beweissen das ihr sohn dort einzieht?

Das ist eine Frage für einem Anwalt

Hallo,

in dieser Angelegenheit bin ich etwas überfragt.

Ich glaube allerdings, dass die Simsen schon Beweiß sind, das ihr Sohn einziehen wollte.
An Ihrere Stelle würde ich zum Anwalt gehen und der Vermieterin ein Schreiben schicken, das sie nicht die Mieten noch verlangen kann, da ein Nachmieter vorhanden war. Das er abspringt, daran tragen Sie ja nicht die Schuld.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute

Guten Morgen Franzihei,
leider weiß ich nicht, wie rechtsverbindlich eine SMS ist, aber der Absender lässt sich sicher nachweisen. Wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang jedoch zu sein: Hast Du die Wohnung übergeben und alle Schlüssel an die Vermieterin zurück gegeben? Wenn ja, dann brauchst Du nicht zu zahlen. Wenn nein, dann bist Du ja noch im „Besitz“ der Wohnung. Wenn das so ist, solltest Du versuchen einen Kompromiss zu finden um die Kosten zu teilen.
Viel Glück bei Deinen Verhandlungen und schöne Grüße, Hubert Steiger.

Mieterschutzbund oder Anwalt fragen. Evtl. ist die SMS noch Gold wert.Wenn Kaution gezahlt wurde , wird diese wohl für die monate verwendet und Sie müssten klagen , wenn nicht könnte man es drauf ankommen lassen , ob die Vermieterin klagt. Ich würde in dem Fall annehmen , dass sie es nicht tut.

Hallo,

im Streitfall wird es schwierig werden, nur mit einer SMS etwas nachweisen zu wollen. Ob die Wohnung leer ist oder nicht spielt keine Rolle; solange Dein Mietvertrag läuft musst Du auch Miete bezahlen.

Ich hoffe Du hattest nicht auch per SMS gekündigt.

In Mietvertragsangelegenheiten immer alles (!) schriftlich und nachweisbar (z.B. Einschreiben mit Rückschein) erledigen, das erspart viel Ärger!

VG
FvS

Hallo Franzihei,

rechtlich sieht es schlecht aus, da die Kündigungsfrist
nun mal 3 Monate beträgt. Sprechen Sie mit der Vermieterin ob Sie ev. einen Nachmieter akzeptieren würde. Da haben Sie zwar auch kein Recht drauf, aber vielleicht finden Sie einen, der der Vermieterin passt und sparen sich so eine oder zwei Monatsmieten.

Dies ist keine Rechtsberatung.

Gruß S.

Hallo,

ich weiß nicht ob eine SMS reicht. Normalerweise muß so etwas immer schriftlich festgehalten werden. NUn haben Sie nichts auser dieser SMS in der Hand. Frangen Sie einen Anwalt. mfg

Hallo,

entscheidend ist, ob es da was schriftliches gibt, wie z. B. eine Übergabeprotokoll. Wenn ja, dann steigen die Chancen, da ja die Nutzung und der Zugang nicht mehr gegeben sind.

Wenn nein, kommt man schwer aus der Nummer raus.

Gruß

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo!
Das ist eine Frage der Beweisbarkeit. Ob eine sms reicht weiß ich nicht. Ich würde einen Anwalt befragen.

Ciao Franzihei,

du schreibst dass du gekündigt hast. Die Miete zahlst bis zu dem Zeitpunkt zu dem du gekündigt hast. Der Einzug eines Nachmieters vor der Kündigungsfrist war ein Angebot, dass ist nun geplatzt.

Hast du die Wohung bereits übergeben? Mit der Übergabe sollte auch ein konkretes Datum für das Vertragsende bennant werden.

Sollte die Vermieterin vor Ablauf der Kündigung einen Nachmieter finden und dieser auch vorher einziehen, zahlst du selbstverständlich nicht mehr.

Viel Erfolg!
cumar

Hallo,

ich finde die sms auch ausreichend als Beweis. Auch die mündliche Absprache ist bindend wie ein mündlich abgeschlossener Vertrag.

MfG

ich habe meine wohnung gekündigt und meine vermieterin hat mir
angeboten die wohnung innerhalb von zwei wochen zu verlassen
da ihr sohn dort einziehen möchte (für mich kein problem da
ich schon eine neue wohnung hatte) dann habe ich die wohnung
komplett leer geräumt und dann teilte meine vermieterin mir
mit das ihr sohn doch nicht einziehen möchte, nun verlangt sie
von mir weiterhin drei monate für eine leere wohnung zu
bezahlen!! Habe ich da rechtliche chancen obwohl ich nur sms
habe die beweissen das ihr sohn dort einzieht?

Kündigung einer Wohnung sollte schriftlich geschehen. 3 Monate ist die Kündigungsfrist.
Wenn Sie das Angebot Ihrer Vermieterin schriftlich haben, denke ich Sie haben gute Karten. Ich würde aber auch selbst einen Nachmieter suchen, im schlimmsten Fall tragen Sie dann nur die Differenz des Mietausfalls, denn mit dem Recht ist das immer so eine verzwicke Sache und wir als Leien sind oft die Genarrten. Viel Glück!

Werter Fragesteller!
Nur wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Vermieter mit dem vorzeitigen Auszug einverstanden war, könnten Sie Ihr Recht bekommen. Nun, ich bin selbst ein Mieter, kein Rechtsanwalt oder rechtskundiger, daher ist dies meine Meinung, rein gefühlsmäßig. Zur Lösung Ihres Problems brauchen Sie einen Anwalt, einen gewieften dazu, denn die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nun mal 3 Monate.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“

Lieber Ratsuchender,
es kommt darauf an, ob und worüber genau Sie sich bezüglich des vorzeitigen Auszugs mit der Vermieterin geeinigt hatten.
Die SMS ist ein Beweismittel, wenn Sie sie ausdrucken können und daraus Name des Absenders, Adressat und Datum hervorgehen.
Viel Glück!