Hallo,
wenn man ein Problem mit seinem Vermieter hat und folgende kriterien erfüllt wären. Was wäre die Rechtsfolge. Wiedergegeben wird der Sachverhalt in einer „Ich“-Form des Betroffenen X. „Ich und meine Freunde haben eine Art „Halle“ gewerblich gemietet und nutzen diese als Werkstatt und Aufenthaltsort. Desweiteren Grillen wir dort manchmal da dieser „Hallenkomplex“ einen Innenhof hat. Folgendes ist nun aufgetreten. Am Fußballspiel Deutschland gegen Italien drehte uns der Mieter den Strom einfach ab mit der Begründung wir wären zu laut bei diesen Gelegenheiten. Wir ließen dies über uns ergehen. Gestern nun kam der Vermieter und bezeichnete uns als „Rabauken“ und sagte er wolle die Kündigung noch bis Ende diesen Monats vollzogen haben ( ink. Räumung). Dazu gab er an, das wir die Miete noch nicht bezahlt hätten (dies stimmt, jedoch ist sie heute eingegangen, Frist ist dafür bei uns der 15.). Ich selbst studiere Jura im 2 Semester und habe mich daher noch nicht mit Mietrecht beschäftigt. Jedoch habe ich versucht mich zu informieren und herausgefunden, dass der Vermieter (solange im Vertrag auf die gesetzliche Lage zur kündigung verwiesen wird) immer zum 3. jedes Quartals kündigen muss. Eine schriftliche Kündigung haben wir bis heute nicht erhalten, was wie ich weiß, voraussetzung für das wirksam werden ist. Meine Frage ist nun also, ob der Mieter tatsächlich von uns den sofortigen Auszug verlangen kann ( Was schlicht und einfach unmöglich erscheint) oder ob wir tatsächlich eine Frist bis zum 31. März haben. Dazu ist vllt nocht zu sagen, dass wir nie auffällig wurden im Sinne eines Polizeibesuchs und das dies die erste Mahnung des Mieters im Bezug auf die Monatsmiete war, da wir bzw ich diese bis jetzt (seit 3 Jahren) immer fristgerecht getätigt habe.“
Ich würde mich sehr freuen wenn mir weitergeholfen werden könnte.
MfG Jurastundent in Not
Das sieht ganz schlecht aus …
weil trotz der vermeintlich geschickten Einführung FAQ 1129 nicht beachtet wurde.