Ich bewohne seit 1998 eine mietwohnung und im vertrag steht das sich im Bezug auf Paragrapf 565 BGB die Kündigungsfrist bei 5,8 und 10 Jahren um jeweils drei Monate verlängert . So wie es aussieht komme ich trotz Ä der Gesetzeslage in 2001 nicht früher aus meiner Wohnung heraus. Auch die Stellung eines Nachmieters soll nichts daran ändern.
Ich bin in kürze arbeitslos und hab zu dem mit einer Depression zu tun und da ich hier ziemlich allein bin was meiner gesundheit nicht sehr zuträglich ist wollte ich fragen ob ich nicht irgendwie eher aus dem Mietvertrag kann. Was ist wenn ich einen Job in ca 250km-300km entfernung finden würde .
würde mich über schnelle Antworten sehr freuen
lieben Gruß Steffi
Ich habe zwar keine wirkliche Erfahrung damit, aber grundsätzlich sind Vermieter keine Unmenschen.
Ich meine mich zu erinnern, von einer Klausel gehört zu haben, nach der man vorzeitig aus dem Vertrag kommt, wenn man dem Vermieter bei der Suche nach einem neuen Mieter hilft und ihm mindestens 3 potentielle Nachmieter anbietet.
Sorry, aber mit mehr kann ich leider nicht dienen.
Ich würde eine gütliche Einigung versuchen. Vor Gericht wird in diesem Fall der Mieter verlieren. Der BGH hat festgestellt, dass die alten vertraglichen Kündigungsfristen trotz Gesetzesänderung weitergelten (vgl.: http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M99-Bu…).
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt hier nicht vor, da die Umstände allein aus der Sphäre des Mieters stammen und von ihm zu vertreten sind.
leider kann ich die frage nicht antworten.
Liebe Steffi,
leider bin ich in diesem Gebiet kein Experte, aber
könnte Dir diese Seite vllt weiterhelfen: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfriste…
Wünsche Dir weiterhin viel Glück
Lieben Gruß Sabrina