Sehr geehrte Experten,
folgender Sachverhalt:
Seit dem 01.09.2010 ist ein WG-Zimmer in einer 5er WG bewohnt (alles Studenten und jeder hat einen separaten Vertrag). Ein separater Mietvertrag (mit Vermieter) wurde geschlossen.
Dieser wurde gerade gekündigt (25.06.11), also geht die gesetzliche Frist bis zum 30.09.2011. Die neue Wohnung wird bereits zum 01.08.2011 bezogen.
Mit dem Vermieter der alten Wohnung wurde daher vereinbart, dass sich beide Parteien (Mieter und Vermieter) um einen Nachmieter kümmern. Das geht für den Vermieter soweit in Ordnung. Dieser bestätigt es dem Mieter per E-Mail sogar schriftlich, das er für den 01. August suchen wird. Das Zimmer bietet er im Internet in verschiedenen Foren an. Allerdings bietet er es dort einen Monat später an, also zum 01.09.2011.
Wenn er also vor dem Mieter einen neuen Mieter findet, hat dieser keine Möglichkeit die Wohnung ab August los zu werden.
Wie ist die Rechtslage? Ist dies eine unzumutbare Benachteiligung des alten Mieters?
Welche Rechte hat dieser?
Vielen Dank an alle die sich Bemühen. Ihre Hilfe wird sehr geschätzt!
Mfg
Bei einer schriftlichen Bestätigung und dem wohl entgegenkommenden Vermieter würde ich einfach mit ihm sprechen, ob es sich hier um ein Versehen handelt.
Bei der Bestätigung, dass der Mieter zum 1.8. aus dem Mietvertrag entlassen wird, wäre es letztendlich das Problem des vermieters, bis wann er dann die Wohnung vermietet.
Der ehemaliger Mieter muss adäquate (also gleicher sozialer Status und EInkommen) Nachmieter stellen.
Einfach welche suchen, sich glaubhaft versichern lassen, dass diese die Wohnung zum gewünschten Termin beziehen wollen. Dann hat der Vermieter den finanziellen Schaden aus der Nichtvermietung selbst zu tragen.
Also: Es kommt auf den genauen Wortlaut der Einwilligung zum Nachmieter an.
Vielen herzlichen Dank für die Antwort!
Mein Vermieter hat per Mail bestätigt, dass er „das WG-Zimmer ab dem 01.08.2011 anbietet“, was defacto nicht der Fall ist. Dazu kommt, dass Studenten einer nahegelegenen Uni immer ab 1.09 einziehen, weil das Semester im September beginnt. Mein Vermieter möchte unbedingt einen dieser Studenten als neuen Mieter. Daher befürchte ich, dass er einen Vetrag für September vereinbaren wird. Wenn ich ihm dann einen oder mehrere Mieter für August vorschlage (nachdem bei ihm bereits jemand unterschrieben hat), muss ich den August über die Miete trotzdem voll zahlen?
Außerdem denke ich nicht, dass es ein versehen von Ihm ist. Die Anzeige ist insgesamt an 2 Stellen falsch eingetragen und wurde erstellt, nachdem ich mit ihm telefoniert hatte.
Der Vermieter hat also nur bestätigt, dass er das Zimmer zum 1.08. anbietet.
Formal hat er damit den Vormieter nicht zu diesem Zeitpunkt bei Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag entlassen.
Genauer Wortlaut: Hat er zugestimmt, dass ein Nachmieter den Vertrag vorzeitig übernehmen kann?
ZB: x biete die Wohnung y zum 1.8. an und vielen Zs zum 1.9.
Damit hat X die Wohnung zum 1.8 angeboten.
Also: Hat der Vermieter zugestimmt, dass Vormieter einen Nachmieter stellen darf, zum 1.8. und dass damit die Obliegenheiten des Vertrages für den Vormieter abgegolten sind?
Mündlich wurde vereinbart, dass ich einen Nachmieter für das Zimmer suchen darf.
Der schriftliche Wortlaut der Email lautet wie folgt:
…hiermit bestätige ich Ihnen Ihre ordentliche und fristgerechte Kündigung zum 30.09.2011Ich werde Ihr WG-Zimmer ab dem 01.08.2011 anbieten. Interessenten werde ich wegen eines Besichtigungstermins Ihre Email und Handynummer weitergeben.
Tatsächlich anbieten tut er sie aber ab 01.09 - Das kann doch nicht in Ordnung sein. Parallel suche ich derzeit ebenfalls, aber zum 01.08
Benötige ich eine genauere Formulierung vom Vermieter damit ich einen anderen Mieter sicher ab dem 01.08 habe? Ich möchte gerne vermeiden den August und den September zahlen zu müssen.
Also hat der Vermieter die Kündigung zum 30.09. bestätigt.
er wird ab dem 1.8. die Wohnung anbieten. Das heißt eigentlich wortwörtlich: Ab diesem Zeitpunkt wird er Nachmieter suchen und entsprechend Interessenten ab diesem Zeitpunkt dir Kontaktdaten des Vormieters weitergeben.
In dem Auszug steht nichts von einer Anerkennung eines Nachmieters und nichts davon, dass die der Vormieter verfrüht aus dem Mietvertrag entlassen wird.
lg