Guten Tag,
Ein kleines (großes) Problem in der Verwandtschaft trat auf. Meine Cousine hat vor knapp einem Jahr einen Mietvertrag geschlossen. Der Mietvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch gibt es einen Eintrag der eine Mindestmietdauer von 2 Jahren festsetzt.
„Der Mietvertrag beginnt am 01.01.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch erstmals zum 31.12.2010 gekündigt werden. Danach ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der jeweils gesetzlich dazu vorgesehenen Frist möglich“
Im Mietvertrag selber gibt es noch fast am Ende einen Eintrag:
„Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständig vorfristig beendet werden sollte, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte Mietzahlungspflichten ein pauschaler Ausgleichsbetrag von einer Monatsnettokaltmiete in dann geltender Höhe zu zahlen.“
Nun tritt meine Cousine eine neue Arbeit in einem anderen Bundesland an und zieht dafür mehrere hundert Kilometer um und gab dieses auch bei der Kündigung an, da Sie davon ausging, dass aufgrund dieses im Vertrag festgehaltenen Paragraphen, eine Kündigung unter der „Gebühr“ möglich ist und dies ihr mündlich angeblich auch beim Vertragsschluss bestätigt worden ist.
Seit der Kündigung sind nun gut 2 Monate vergangen und Sie erhielt einen Brief der Verwaltung … in dem Ihr mitgeteilt wurde, dass das Mietverhältnis bis 31.12.2010 läuft.
Wie sollte man sich nun Verhalten?
Vielen Dank im vorraus!