seit 5 jahren wohne ich zu miete in einem reihenhaus.wohne zusammen mit drei kindern und enkelkind.als ich den mietvertrag unterschrieben habe, habe von harz 4 gelebt.den ersten mietvertrag als ich unterschrieben habe war der preis zu hoch und die arge war damit nicht einverstanden,daraufhin habe neuen vertrag unterschrieben wo der preis kleiner war.mein vermieter hat in moment einen insolvenzverwalter von dem ich jetzt eine kündigung bekommen habe.als grund ist eingegeben worden das ich zu wenig miete zahle(laut den ersten vertrag,den ich nichtmal mehr habe). ich habe aber soviel bezahlt wie es in dem 2 vertrag stand.als ich das gesagt habe meinte der man zu mir das der erste vertrag späteren datum hatte und das gilt.es kann aber nicht stimmen(vielleicht was gefälscht?)jetzt bekomme ich vorlaufige rente.was soll ich machen?kann er das tun?meine kinder sind noch alle minderjährig und auf die schnelle finde doch keine 5 zimmer wohnung.da ich unter depressionen,burn out und borderline leine ist für mich nicht eifach umzuziehen.die kraft habe nicht
Hallo, Ihr Fall scheint recht kompliziert zu sein. Am besten suchen Sie sich Hilfe von einem Anwalt oder melden sich mal beim Mieterschutzverband.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Kraft, das durchzuziehen.
Hallo,
es tut mir leid, ich kann ihnen auch nicht weiterhelfen, denke das ist eine Sachen für einen Rechtsanwalt!
Hallo, Ihr Fall scheint recht kompliziert zu sein. Am besten
suchen Sie sich Hilfe von einem Anwalt oder melden sich mal
beim Mieterschutzverband.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Kraft, das durchzuziehen.
ja ist ja auch…darum komme nicht selber auf was schlaues.schönen sonntag noch.danke
Sehr geehrte Frau agnieszkad,
ich bin der Ansicht, dass Sie sich unbedingt um rechtliche Hilfe bemühen sollten. Sicher gibt es in ihrer Nähe eine Organisation, die die Interessen des Mieters gegenüber ihrem Mieter/Insolvenzverwalter vertritt.
So wie Sie den Sachverhalt schildern, gehe ich davon aus, dass ihr Vermieter durch den Insolvenzverwalter von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht geltend macht, da Sie aller Voraussicht nach zwei aufeinander folgende Mieten schulden.
Ich wünsche Ihnen und ihrer Familie alles Gute
vielen dank.morgen gehe ich zum anwalt…mal sehen.
Hallo,
laut Ihrer Schilderung haben Sie und der Vermieter einvernehmlich einen neuen Vertrag geschlossen und somit wäre der vorherige Vertrag aufgehoben und der darauf folgende Vertrag würde gelten. Ich hoffe, Sie haben die Zweitanfertigung des vorherigen Vertrages noch, denn dort könnten Sie nachweisen, dass dieser Vertrag vorher geschlossen und durch den neuen Vertrag aufgehoben wurde. Es ist schon merkwürdig, dass der Vermieter Sie fünf Jahre lang die geringere Miete bezahlen lassen und erst der Insolvenzverwalter dies bemerkt hat. Dies könnte schon als Indiz ausgelegt werden, dass der Vertrag mit der geringeren Miete der später abgeschlossene Vertrag ist.
Aber trotz allem rate ich Ihnen einen Anwalt aufzusuchen, da ich Sie nicht professionell beraten kann – mein Wissen ist in der Hinsicht nicht fundiert -. Ich kann Ihnen nur den Tipp geben, wenn Sie zu wenig Geld haben, beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von zehn Euro zu zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in der Sache.
MfG
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