Mietrecht, Kündigung Mietwohnung, rechtgültigkeit bei einer von zwei Unterschriften

Der Mietvertrag wurde vor Jahren von beiden Ehepartnern unterschrieben. Nach der Scheidung wohnt ein Ehepartner noch weitere Jahre in der Wohnung, der andere ist ausgezogen. Nun will der in der Wohnung verbliebene das Mietverhältnis kündigen.
Benötigt er dazu die Unterschrift des bereits vor Jahren ausgezogenen Partners, damit die Kündigung rechtskräftig ist?

Hallo, ich weiss nicht genau, ob sich die Rechtslage inzwischen geändert hat. Meines Wissens ist die unten angegebenen Site noch gültig. Wobei ich nicht weiss, ob zwischen Lebensgemeinschaft und Ehe noch unterschieden wird.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebens…

Hallo, ich weiss nicht genau, ob sich die Rechtslage
inzwischen geändert hat. Meines Wissens ist die unten
angegebenen Site noch gültig. Wobei ich nicht weiss, ob
zwischen Lebensgemeinschaft und Ehe noch unterschieden wird.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebens…

Danke, der Link hat mich echt schlauer gemacht.

Hallo, das weiss ich nicht, aber fragen Sie Ihren Vermieter ob er damit einverstanden ist.Der hat es ja zu entscheiden, da es sein Eigentum betriefft.

LG Sylvia H-P

Hallo, das weiss ich nicht, aber fragen Sie Ihren Vermieter ob
er damit einverstanden ist.Der hat es ja zu entscheiden, da es
sein Eigentum betriefft.

LG Sylvia H-P

Tolle Idee!

Hallo, leider habe ich die Frage erst jetzt lesen könnnen. Rechtssicher beantworten kann ich sie aber auch nicht.