Es geht um eine wohnung es interessiert was man tun kann .
Da die person einen arbeitsplaz in holland bekommen hat muss sie umzihen .der mietvertrag wurde zum 31.07.2012 gekündigt der vermieter hat einen anwalt eingeschaltet ich denke wegen der 3 monate küngigungsfrist.zeitgleich hat er mit meiner der person aber die schlüsselübergabe vereinbart für den 31.07.2012 nun interessiert sie sich dafür ob er weiterhin miete nehmen kann oder ob sie die schlüssel abgeben muss wenn sie noch 3 monate bezahlen muss wer kann da helfen
Hallo,
die Schlüsselübergabe ist mit Beendigung des Mietverhältnis zu erfolgen. Die Rückgabe der Schlüssel heißt nicht, dass der Vermieter mit einer evtl. vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnis einverstanden ist. Da der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, kann man davon ausgehen, dass der Vermieter/RA nicht interessiert ist, in Holland zu klagen, es ist aber damit zu rechnen, dass die evtl. geleistete Mietkaution einfach verrechnet wird.
lG
Hallo,
Die Rückgabe der Schlüssel heißt nicht, dass der
Vermieter mit einer evtl. vorzeitigen Beendigung des
Mietverhältnis einverstanden ist.
Und was heißt die Schlüsselübergabe? Wenn sie jetzt „ohne weitere Vereinbarungen“ erfolgen würde?
der Kater
Hallo,
bedeutet nur, dass der Mieter die Schlüssel dem Vermieter übergibt und damit offensichtlich einverstanden ist, dass der Vermieter die Wohnung betreten oder zur weiteren Vermietung den Mietinteressenten zeigen kann/darf, eben das, was der Mieter dem Vermieter damit gestattet.
Eine Schlüsselübergabe ist keine Beendigung eines Mietverhältnis, insbesondere wenn der Vermieter durch Einschaltung eines RA mit der Kü-Zeit nicht einverstanden ist.
lG
Hallo
Eine Schlüsselübergabe ist keine Beendigung eines
Mietverhältnis, insbesondere wenn der Vermieter durch
Einschaltung eines RA mit der Kü-Zeit nicht einverstanden ist.
Gibts da Urteile? Der Vermieter kann sich das ja anders überlegt haben, hat vllt keine Kaution genommen und schon Interessenten und geht auf diesem Wege dem Ärger aus dem Weg.
Wenn der Vermieter tatsächlich alle Schlüssel zurücknimmt bin ich der meinung dass man darin eine Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses sehen kann. Aber vllt hast Du ja Urteile parat, die mich eines Besseren belehren.
der Kater
kurz,knackig und ohne Urteil,ganz einfach
Morgen,
der Vermieter nimmt die Schlüssel vom Mieter entgegen.Punkt
der Vermieter übergibt dem Mieter ein Schreiben mit Datum des Vertragsendes,Gas und Strom können abgelesen werden.
Heizkostenverteiler werden nicht abgelesen,Mieter zeichnet gegen,PUNKT UND AUS
Tausendfach gemacht
der liebe Peter
Morgen,
der Vermieter nimmt die Schlüssel vom Mieter entgegen.Punkt
der Vermieter übergibt dem Mieter ein Schreiben mit Datum des
Vertragsendes,Gas und Strom können abgelesen werden.Heizkostenverteiler werden nicht abgelesen,Mieter zeichnet
gegen,PUNKT UND AUSTausendfach gemacht
Hi,
gibt es dafür auch eine rechtliche Grundlage?
Das wäre mir zu einfach. Man möchte einen unliebsamen Mietvertrag loswerden, läßt die Schlüssel durch einen Boten übergeben oder wirft sie dem VM in den Briefkasten und das soll es gewesen sein?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß
Tina
hi,
in wiefern rechtliche Grundlage?
Eine ganz normale Wohnungsübergabe, nur dass das Mietende eben in der Zukunft liegt.
Wird doch im der Mehrzahl aller Fälle so ein oder wartet ein jeder bis zum Monatsletzten um die Wohnung zu übergeben?
Heizkosten können logischerweise nicht abgelesen werden, da der Mieter die Wohnung auch in den 3 Monaten nicht beschädigen darf (Schimmel, Frost).
und überhaupt… wo steht da was von Schlüssel per Boten zustellen und das wars?
grüße
lipi
hi,
in wiefern rechtliche Grundlage?
Eine ganz normale Wohnungsübergabe, nur dass das Mietende eben
in der Zukunft liegt.
Hi,
hatte ich dann falsch verstanden. Ich habe es so verstanden, das das Mietverhältnis mit Schlüsselübergabe beendet ist.
Wird doch im der Mehrzahl aller Fälle so ein oder wartet ein
jeder bis zum Monatsletzten um die Wohnung zu übergeben?
Keine Ahnung. Aber es ging ja darum ab wann keine Miete mehr gezahlt werden muß.
und überhaupt… wo steht da was von Schlüssel per Boten
zustellen und das wars?
Das steht nirgends: Ich schrieb es, weil ich das Post so verstanden habe, das das Mietverhältnis mit Schlüsselübergabe beendet wäre. Dann würden vermutlich viele auf die Idee kommen, den Schlüssel einfach abzugeben und ab dann eben keine Miete mehr zu zahlen.
Gruß
Tina
Hallo, lieber Peter
mein Vorposter:
Eine Schlüsselübergabe ist keine Beendigung eines
Mietverhältnis, insbesondere wenn der Vermieter durch
Einschaltung eines RA mit der Kü-Zeit nicht einverstanden ist.
Ich:
Gibts da Urteile?
[…]
Aber vllt hast Du ja Urteile parat, die mich eines Besseren belehren.
Nun Du:
der Vermieter nimmt die Schlüssel vom Mieter entgegen.Punkt
der Vermieter übergibt dem Mieter ein Schreiben mit Datum des
Vertragsendes,Gas und Strom können abgelesen werden.
Heizkostenverteiler werden nicht abgelesen,Mieter zeichnet
gegen,PUNKT UND AUS
Tausendfach gemacht
Ich habe nicht verstanden, auf welche Seite Du Dich schlägst? Ist eine Schlüsselübergabe nun eine Beendigung des Mietverhältnisses oder nicht? Ich habe den Eindruck, dass Dir entgangen ist, worum es hier geht, nämlich um eine Schlüsselübergabe vor Ende des Mietverhältnisses. Wie ist die rechtlich im Hinblick auf den noch laufenden Vertrag zu bewerten? Lass Dich doch nochmal blicken!
LG
Der Kater
lieber kater,
Ich habe nicht verstanden, auf welche Seite Du Dich schlägst?
Ist eine Schlüsselübergabe nun eine Beendigung des
Mietverhältnisses oder nicht?
Nein
Ich habe den Eindruck, dass Dir :entgangen ist, worum es hier geht, nämlich um eine
Schlüsselübergabe vor Ende des Mietverhältnisses. Wie ist die
rechtlich im Hinblick auf den noch laufenden Vertrag zu
bewerten? Lass Dich doch nochmal blicken!
Ich habe die Frage schon verstanden.
Ein Mietvertrag endet nicht mit der Schlüsselrückgabe sondern erst nach der gesetzlichen Kündigungsfrist(in der Regel 3 Monate)
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte also bei frühzeitiger Schlüsselrückgabe durch den Mieter ein SCHLÜSSELPROTOKOLL erstellt werden.Da steht drin:
Datum der Schlüsselrückgabe
Anzahl Schlüssel und Schließanlagennummer
Strom und Gasstände,ggf. Wasseruhr ablesen
VERTRAGSENDE
Mieter und Vermieter zeichnen gegen.
der liebe Peter
Hallo
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte also bei
frühzeitiger Schlüsselrückgabe durch den Mieter ein
SCHLÜSSELPROTOKOLL erstellt werden.Da steht drin:Datum der Schlüsselrückgabe
Anzahl Schlüssel und Schließanlagennummer
Strom und Gasstände,ggf. Wasseruhr ablesen
VERTRAGSENDEMieter und Vermieter zeichnen gegen.
Nett von Dir zu schreiben, wie man es besser machen könnte.
Oben erwähnst Du ja schon "Mißverständnise? Wie kommts? Ich denke, es ist alles so schön klar bzw. Schwarz/weiß?
Es ging aber doch um was anderes, nämlich um die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn der Mieter unter Nichteinhaltung der vertraglichen Frist kündigt und der Vermieter bereit ist, die Schlüssel entegenzunehmen. Das alles ohne weitere Vereinbarungen. Warum kann man darin nicht die Zustimmung des Vermieters sehen, das Mietverhältnis, so wie vom Mieter gewünscht, früher zu beenden?
Wenn Du mir das jetzt auch noch erklären könntest…
LG
der Kater
Hallo,
Es ging aber doch um was anderes, nämlich um die Frage, wie es
zu bewerten ist, wenn der Mieter unter Nichteinhaltung der
vertraglichen Frist kündigt und der Vermieter bereit ist, die
Schlüssel entegenzunehmen. Das alles ohne weitere
Vereinbarungen. Warum kann man darin nicht die Zustimmung des
Vermieters sehen, das Mietverhältnis, so wie vom Mieter
gewünscht, früher zu beenden?
***Kann man daran erkennen, dass im Originalposting geschrieben wurde, dass Vermieter einen Rechtsanwalt eigeschaltet hat.
Da der Vermieter die Wohnung vermieten will und Besichtigungen durchführen muss, dieses aber nicht könnte, weil Mieter die Besichtigungen verhindert, weil er nicht anwesend wäre, wäre der Mieter zudem schadensersatzpflichtig.
Also übergibt der Mieter die Schlüssel,…
Schönen Sonntag noch.
Wenn Du mir das jetzt auch noch erklären könntest…
LG
der Kater
Hallo,
Es ging aber doch um was anderes, nämlich um die Frage, wie es
zu bewerten ist, wenn der Mieter unter Nichteinhaltung der
vertraglichen Frist kündigt und der Vermieter bereit ist, die
Schlüssel entegenzunehmen. Das alles ohne weitere
Vereinbarungen. Warum kann man darin nicht die Zustimmung des
Vermieters sehen, das Mietverhältnis, so wie vom Mieter
gewünscht, früher zu beenden?***Kann man daran erkennen, dass im Originalposting
geschrieben wurde, dass Vermieter einen Rechtsanwalt
eigeschaltet hat.
Ich kann mich da nur wiederholen. Der Vermieter kann es sich anders überlegt haben, weil er vllt befürchtet, mangels Vermögen beim Mieter auf den Mietausfällen für einen eventuellen Leerstand ohenhin sitzen zu bleiben. Sowas soll es ja geben.
Da der Vermieter die Wohnung vermieten will und Besichtigungen
durchführen muss, dieses aber nicht könnte, weil Mieter die
Besichtigungen verhindert, weil er nicht anwesend wäre, wäre
der Mieter zudem schadensersatzpflichtig.
Ein Mieter, welcher nicht anwesend ist und auch keine Schlüssel übergibt verhindert aber noch lange nicht die Besichtigung. Es kann ja „Mittwochs von 18 bis 20 Uhr der Schwipschwager vor Ort sein“.
Also übergibt der Mieter die Schlüssel,…
Das sehe ich in der Klarheit eben nicht so. Er kann dabei eben auch auf die Annahme der vorzeitigen Kündigung hoffen, gerade, wenn es „die Schlüssel“ sind, denn ein Wohnungsschlüssel würde zur Besichtigung im Zweifelsfall ausreichen, aber wenn hier vllt 3 Sätze für Keller, Müllcontainer, Briefkasten, Hauseingangs- und Wohnungstür übergeben werden und der Vermieter die nimmt, kann der Mieter darunter auch die Annahme der vorzeitigen Kündigung verstehen.
Schönen Sonntag noch.
Dir auch
LG
der Kater
die Schlüsselübergabe ist mit Beendigung des Mietverhältnis zu
erfolgen. Die Rückgabe der Schlüssel heißt nicht, dass der
Vermieter mit einer evtl. vorzeitigen Beendigung des
Mietverhältnis einverstanden ist.
richtig. siehe §537 bgb (http://dejure.org/gesetze/BGB/537.html)
Da der Wohnsitz ins Ausland
verlegt wird, kann man davon ausgehen, dass der Vermieter/RA
nicht interessiert ist, in Holland zu klagen,
??
was hat das eine mit dem anderen zu tun? seit wann kennst du den vermieter und weißt, was er vorhat? und warum genau sollte der vermieter in holland überhaupt klagen müssen, wenn sich das ganze in D abspielt?
es ist aber
damit zu rechnen, dass die evtl. geleistete Mietkaution
einfach verrechnet wird.
damit ist erstmal genau gar nicht zu rechnen, weil die mietkaution dafür nicht gedacht ist.
und schon gar nicht kann sich der ausgezogene mieter darauf berufen, dass der vermieter die kaution dafür verwenden sollte.
übrigens weißt du nicht mal, ob eine kaution überhaupt existiert.