Mietrecht/ Kündigung wer kennt sich aus?

Hallo!

ich wohne seit Oktober in einer WG und möchte nun aber mit meinem Freund zusammen ziehen. Allerdings sagte mir der Vermieter, daß sie mich nicht aus dem Mietvertrag lassen, weil meine Mitbewohnerin die Wohnung nicht alleine halten könnte. Auch akzeptieren sie keinen neuen Mieter an meiner Stelle. Da es keine WG Wohnungen seien, sondern nur für Familien und das mit mir wäre eine Ausnahme gewesen. (meine Mitbewohnerin wohnte dort vorher mit ihrem damaligen Freund)
Alternativ bieten die Vermieter meiner Mitbew. eine kleinere Wohnung an. Allerdings wisse man nicht, wann eine geeignete frei wäre.
Ist es rechtens, daß die Vermieter eine Kündigung so nicht akzeptieren von mir und ich jetzt ich darauf warten muss, bis meine Mitbewohnerin eine endere Wohnung gefunden hat?

Hallo - also wenn du auch mit im Mietvertrag stehst, dann kannst schon kündigen, allerdings müsstes du dann auch für Mietausfälle und andere Forderungen mit grade stehen, wenn deine Freundin nicht zahlen kann. Wenn deine Freundin in der Lage ist, weiter alles zu bezahlen, dann ist ja alles in Ordnung. Wenn sie das allerdings nicht kann, dann muss sie sich doch sowieso um eine kleinere Wohnung bemühen,aber das muss ja nicht bei dem selben Vermieter sein. Dann soll sie doch auch mit dir zusammen kündigen und der Vermieter kann euch gar nix. wie gesagt, der Vermieter kann gegen deinen Auszug nichts machen, kann sich aber jeder Zeit an dich wenden,wenn deine Freundin nicht mehr zahlungsfähig ist. Einen Nchmieter für dich muss er nicht akzeptieren. Lg.

Hallo,

zunächst einmal solltest du deinen Mietvertrag dahingehend überprüfen, ob es dort eine Klausel gibt, die
deinen Wunsch nach Kündigung und Suche nach einer anderen Wohnung einschränkt. Wenn ja, wäre dies sittenwidrig und ein Grund, den Mietvertrag anzufechten.
Du bietest dem Vermieter einen Nachmieter an, den er ablehnt. Der Vermieter hat dich stillschweigend als Mieterin geduldet und kann nun einen neuen, von dir gestellten Nachmieter nicht ablehnen. Außerdem würdest du zusätzlich unverhälnismäßig belastet, weil man dich auch noch an der freien Wohnungssuche hindert. In jedem Fall solltest du noch fachkundigen Rat, den nur ein Fachanwalt für Mietrecht bzw. ein Mieterverein erteilen kann, einholen.

Viel Erfolg, bustobaer

* Vorbemerkung: ich bin Hausverwalter, kein Rechtanwalt *

Hallo bionix,

einen Mietvertrag kündigen können im allgemeinen nur die Personen, die auch als Mieter im Vertrag stehen. In Deinem Fall scheint das Deine Mitbewohnerin samt ihrem Ex zu sein; bitte korrigiere dies wenn es nicht stimmt.

Für den Fall, dass Du wirksam in den Mietvertrag eingetreten bist und somit Du+Mitbewohnerin als Mieter gesamtschuldnerisch haftet, müsste bei Deinem Auszug die Mitbewohnerin die ganze Miete zahlen. Alternativ könnt ihr natürlich beide zusammen (nicht jeder einzeln) die Wohnung zu den bekannten Fristen kündigen.

Hallo,

interessant wäre zu wissen, wer im Mietvertrag steht. Im Grunde wird eine gemeinsam angemietete Wohnung auch gemeinsam gekündigt. Ob eine Partei aus dem vertrag entlassen wird, liegt im Ermessen des Vermieters. Ausziehen kann man aber allemal - nur bleibt man im Fall der Fälle in der Pflicht.
Wurde bei Einzug ein Neuvertrag aufgesetzt, wo beide als gleichwertige Mieter gelistet wurden?

Oder ist die Mitbewohnerin und ihr damaliger Freund noch im Mietvertrag aufgeführt bzw. ein WG Mietvertrag.

Sollte aber ein Untermietervertrag im Einverständnis mit dem Vermieter abgeschlossen worden sein, ist dieser ganz normal zu kündigen.

Ein Vermieter kann einen Auszug jedenfalls nicht verbeiten, wenn kein Vertag über eine bestimmte Mietdauer geschlossen wurde.
Der Vermeiter hat die Kündigung zu akzeptieren.
Das Recht einem Mieter die Kündigung zu verweigern gibt es nicht.
Ich rate in so einem Fall dringend zu einer fachlichen Beratung beim Mieterbund.
Denn es ist anzunehmen, das der Vermieter ein Einschreiben/Kündigung gar nicht erst entgegen nimmt.
Das müßte dann mit Zeugen eingeworfen werden, die einem den Einwurf auch schriftlich belegen.

LG
tina

Hallo,
die Juristen unterscheiden zwischen Hauptmietern und Untermietern. Hierfür entscheident ist, wer auf den Mietvertrag unterschrieben hat. Wenn du nicht unterschrieben hast - sei froh. Du hast keine Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter, sondern nur gegenüber dem Hauptmieter. Also(wahrscheinlich) sei froh, zieh zu deinem Freund und genießt das Wetter !