Mietrecht:Kündigungsfrist?

Hallo Ihr,
ich habe meine Wohnung im Juni fristgemäß gekündigt. Wie die Vermietungsgesellschaft war ich der Meinung, ich muß dann zum 30.09. raus, was bedeutet, daß ich zwei Monate lang zwei Mieten zu zahlen habe. Nun habe ich gehört, der Monat, in dem man die Kündigung geschrieben hat, zählt bei der drei-Monats-Frist schon mit - also Juni-Juli-August. Stimmt das? Noch dazu, wenn ich mehrere NachmieterInnen vorschlagen konnte/kann?
Danke für Eure Infos!
Und: Muß ich wirklich die Heizkörper streichen (lassen) wie lt. Mietvertrag (war Neubau vor 8 Jahren)?
Lieben Gruß und Danke!CU! :smile:

Hallo,

ich habe meine Wohnung im Juni fristgemäß gekündigt. Wie die
Vermietungsgesellschaft war ich der Meinung, ich muß dann zum
30.09. raus, was bedeutet, daß ich zwei Monate lang zwei
Mieten zu zahlen habe. Nun habe ich gehört, der Monat, in dem
man die Kündigung geschrieben hat, zählt bei der
drei-Monats-Frist schon mit - also Juni-Juli-August. Stimmt
das? Noch dazu, wenn ich mehrere NachmieterInnen vorschlagen
konnte/kann?

Hier musst Du zwei unterschiedliche Fragestellungen beachten. Wenn Du bis spätestens am 3. Werktag eines Monats gekündigt hast, also spätestens am 04.06.2002 ( Eingang der Kündigung beim Vermieter) endet das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats, also zum 31. August 2002. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag die Kündigungsfristen nach den gesetzlichen Regeln gültig sind.

Wenn Du, wie Du postest, Nachmieter stellen darfst, dann endet das Mietverhältnis dann, wenn Du vor dem 31.08. einen Nachmieter gefunden hast, der die Voraussetzungen erfüllt, die der Vermieter an den Nachmieter stellt, die er mit Dir wohl vereinbart hat. Hat Dir der Vermieter die Nachmieterstellung erlaubt, hat er in angemessener Frist sobald Du ihm Nachmieter nennst, über die Annahme des Angebotes zu entscheiden. Lehnt er die Nachmieter ab, hast Du Anspruch darauf, die Ablehnungsgründe zu erfahren. Sind diese nicht begründet endet Dein Mietverhältnis zu dem Termin, zu dem die Nachmieter hätten einziehen können.

Danke für Eure Infos!
Und: Muß ich wirklich die Heizkörper streichen (lassen) wie
lt. Mietvertrag (war Neubau vor 8 Jahren)?

Kommt darauf an. Üblicherweise muss ein Heizkörper nach diese Zeit nicht gestrichen werden, wenn keine Beschädigungen vorhanden sind. Jedoch hat der Vermieter wahrscheinlich, was die Frage vermuten lässt, im Vertrag eine Klausel, die sogenannte Quotenklausel, die besagt, wenn Du früher als zu den Fristen ausgezogen wärst, müsstest Du die Kosten auf Grund eines Kostenvoranschlages tragen. Wenn keinen Schäden an den Heizkörpern sind, wird hier oft auf dieser Basis verhandelt und die sogenante Abnutzung wird durch Bargeld erledigt. Diese Lösung ist billiger. Also mit dem Vermieter einfach die Sache besprechen und ggfls. schriftlich eine Vereinbarung treffen.

Gruss Günter