Mietrecht / Kündigungsfrist

Hallo zusammen!
Ich habe einen Standard-Mietvertrag (von Haus und Grund) bei dem eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart ist.
Als Mietbeginn dort wurde der 01.07.2000 eingetragen.
Allerdings bin ich zwei Wochen früher in die Wohnung eingezogen und habe ein handschriftliches Übergabe-Dokument unterschrieben in dem u.a. die übernommenen Einrichtungsgegenstände aufgeführt sind. In diesem Übergabe-Dokument ist ebenfalls festgehalten, dass der Beginn der Mietzeit am 15.06.2000 ist.
Was gilt nun für eine Kündigungsfrist für mich bzw. wann muss ich zu wann kündigen?
Mit Dank im Voraus für Euer Feedback
Daniel Schäfer

Hallo Daniel,

Du hast eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Wenn die Kündigung bis spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vermieter eingeht, kannst Du zum Monatsende des übernächsten Monats kündigen. Also z.B. Dienstag 3.09.2002 kannst Du zum 30.11.2002 kündigen. Im Oktober ist es klar. Da sind es nur Werktage. Im November wiederum ist der 1. ein Freitag, also Werktag, der Samstag zählt nicht, der Dienstag ist der 3. Werktag. Im Dezember wiederum alles okay. Wer sich die Mühe nicht machen will, ständig die Tage zu berechnen, sollte einfach eine Woche früher als notwendig die Kündigung per Einschreiben versenden.

Hinweis: Wer seinen Einschreibe-Brief von der Post zugestellt erhält, weil der Brief nicht abgeholt wurde, bitte den Brief verschlossen aufbewahren und ggfls. nur von einem Anwalt oder bei Besuch des Mietervereins vom Mieterverein öffnen lassen, damit der Beweis vorliegt, dass in dem Brief die Kündigung lag. Von dem, der den Brief öffnet bestätigen lassen, welcher Inhalt in dem Brief lag. Wenn der Vermieter den Brief nicht abholt, gilt der Brief mit der Mitteilung als zugestellt. Der Vermieter kann sich also nicht später darauf berufen, er habe die Kündigung nicht rechtzeitig erhalten.

Empfehlung In solchen Fällen dem Vermieter nochmals per Einwurf-Einschreiben mitteilen, dass das Mietverhältnis mit Einschreiben vom xx.xx.xxxx gekündigt wurde, er, der Vermieter das Einschreiben jedoch nicht abgeholt habe. Deshalb erfolge vorsorglich nochmals ein Hinweis auf die ordnungsgemäss rechtzeitig zugesandt Kündigung.

Eine Bitte , was viele Mieter vergessen. Von einem Schriftstück - insbesondere einer Kündigung immer eine Kopie bei sich aufbewahren und nicht das Original ohne Nachweis einer Kopie versenden. Ich erlebe immer wieder, dass Vermieter behaupten keine Kündigung erhalten zu haben und der Mieter nicht einmal nachweisen kann, was in der Kündigung steht.

Für den September gilt die Sonderregelung der Kündigungsfrist. Der Samstag ist der 1. und zählt im September als Werktag mit, so dass spätestens am Dienstag der 3. Werktag ist.

Ich habe einen Standard-Mietvertrag (von Haus und Grund) bei
dem eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart
ist.
Als Mietbeginn dort wurde der 01.07.2000 eingetragen.
Allerdings bin ich zwei Wochen früher in die Wohnung
eingezogen und habe ein handschriftliches Übergabe-Dokument
unterschrieben in dem u.a. die übernommenen
Einrichtungsgegenstände aufgeführt sind. In diesem
Übergabe-Dokument ist ebenfalls festgehalten, dass der Beginn
der Mietzeit am 15.06.2000 ist.
Was gilt nun für eine Kündigungsfrist für mich bzw. wann muss
ich zu wann kündigen?

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke zuerst für Deine Antwort.
Wie sieht es aus? Ich hatte ja als Mietbeginn den 15.06.2000 und zahle ja auch immer zum 15. eines Monats die Miete im Voraus. Dieser Mietbeginn Mitte des Monats hat also keinen Einfluss auf die Kündigung des Mietverhältnisses, wenn ich Dich richtig verstehe?
Ich kann also zum 30.11. kündigen und würde dann am 15.11. letztmalig die Miete zahlen, allerdings diesmal nur in halber Höhe und das war’s. Sehe ich das richtig?

Vielen Dank nochmal im Voraus
Grüße
Daniel

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Hallo Daniel,

danke zuerst für Deine Antwort.
Wie sieht es aus? Ich hatte ja als Mietbeginn den 15.06.2000
und zahle ja auch immer zum 15. eines Monats die Miete im
Voraus. Dieser Mietbeginn Mitte des Monats hat also keinen
Einfluss auf die Kündigung des Mietverhältnisses, wenn ich
Dich richtig verstehe?
Ich kann also zum 30.11. kündigen und würde dann am 15.11.
letztmalig die Miete zahlen, allerdings diesmal nur in halber
Höhe und das war’s. Sehe ich das richtig?

Ja, so ist es.

Gruss Günter