hallo, habe im vorigen jahr2009 im januar einen mietvertrag für ein wochenendgrundstück-leider-unterschrieben, mit folgender kündigungsfrist: im april für september- oder im september fürs nächste jahr -april. ist das rechtens. bin für jeden tipp dankbar, gruß lullemaus
Hallo,
nein, das ist natürlich nicht rechtens. Erlaubt ist z.B. wenn vereinbart wird, dass für beide Parteien eine ordentliche Kündigung für bis zu 4 Jahren ausgeschlossen wird. Vertragsklauseln wie Ihre sind definitiv nichtig. Zeitmietverträge sind ebenfalls nicht erlaubt, bzw. nur mit Ausnahmen (siehe § 575 BGB) erlaubt.
Viele Grüße
hallo, habe im vorigen jahr2009 im januar einen mietvertrag
für ein wochenendgrundstück-leider-unterschrieben, mit
folgender kündigungsfrist: im april für september- oder im
september fürs nächste jahr -april. ist das rechtens. bin für
jeden tipp dankbar, gruß lullemaus
Hi bei solchen Arten von Grundstücken ist die leider üblich das hängt mit der Tatsache zusammen, dass es hierbei nichts um das wärmende Dach über dem Kopf
zu tun hat. Hier liegt ja auch kein Mietvertrag in wirklichkeit vor sondern ein Pachtvertrag. Der Unterschied liegt in dem Thema Fruchtgenuss. Du kannst aus dem Stückle Früchte ziehen das darfst du bei einer Wohnung nicht nur wohnen nicht damit Geld verdienen. Normalerweise gehen solche Grundstücke meist von Martini bis Martini. Also 11.11. Sankt Martin
Gruß Peter
Die Vereinbarung kann frei gestaltet werden und ist für beide Beteiligten bindend. Es gelten nicht die Vorschriften für das Mietrecht bei Wohnraum!
hallo, habe im vorigen jahr2009 im januar einen mietvertrag
für ein wochenendgrundstück-leider-unterschrieben, mit
folgender kündigungsfrist: im april für september- oder im
september fürs nächste jahr -april. ist das rechtens. bin für
jeden tipp dankbar, gruß lullemaus
Hallo lullemaus
sorry, aber über Pachtrecht habe ich überhaupt keine Ahnung.
-( sorry Gina