ich wohne seit etwas über einem Jahr mit meiner Freundin in einer Neubauwohnung. Wir haben einen Standardmietvertrag mit beiderseitig 3 Monaten Kündigungsfrist.
Seit ca. 3 Monaten haben wir ein starkes Feuchtigkeitsproblem in der Wohnung…was zunächst harmlos anfing, ist mittlerwiele echt heftig geworden. Mehrere Wände sind extrem feucht und haben schon begonnen zu schimmeln. Nun hat auch unser Vermieter angekündigt, durch Handwerker für Abhilfe zu sorgen und die Wände aufzubrechen und ggf. das Parkett neu zu verlegen.
Da mich und meine Freundin dieses ganze Theater sehr nervt und es auf absehbare Zeit noch zu erheblichen Belästigungen und Gesundheitsgefahren kommt, würden wir gerne schnell umziehen.
Eine Wohnung hätten wir schon gefunden…nun aber zu meiner Frage: kann man unter diesen Umständen die Kündigungsfrist umgehen bzw. zumindest verkürzen? Sollte dies nicht möglich sein, wäre ich aber dankbar, wenn ihr mir einen Hinweis geben könntet, um wieviel Prozent man die Miete mindern könnte und welche Rechte man ausserdem in der von mir geschilderten Lage hat.
Vielen Dank für eure Hilfe und freundliche Grüße
Marek
wenn der vertragliche Gebrauch der gemieteten Wohnung ihm ganz oder teilweise nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird (§ 542 BGB)
die Benutzung der Wohnung seine Gesundheit erheblich gefährdet (§ 544 BGB)
Die Kündigungsrechte des Mieters können nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Ich selbst habe mal einen Mietvertrag unter Berufung auf 544 erfolgreich fristlos gekündigt. Nach anraten eines Fachmann´s habe ich in meinem Kündigungsschreiben nochmals die Probleme aufgelistet und dargestellt mit welchen erheblichen gesundheitlichen Belastungen, durch die Feuchtigkeit und den Schimmelbefall, zu rechnen ist.
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setze Dich mit Deinem Vermieter zusammen und bespreche, dass er Dich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, damit er die Wohnung renovieren kann. Vereinbarung schriftlich fixieren.
ich wohne seit etwas über einem Jahr mit meiner Freundin in
einer Neubauwohnung. Wir haben einen Standardmietvertrag mit
beiderseitig 3 Monaten Kündigungsfrist.
Seit ca. 3 Monaten haben wir ein starkes Feuchtigkeitsproblem
in der Wohnung…was zunächst harmlos anfing, ist mittlerwiele
echt heftig geworden. Mehrere Wände sind extrem feucht und
haben schon begonnen zu schimmeln. Nun hat auch unser
Vermieter angekündigt, durch Handwerker für Abhilfe zu sorgen
und die Wände aufzubrechen und ggf. das Parkett neu zu
verlegen.
Wenn es sich um bauseitige Mängel handelt, müsst ihr wohlohnehin wenn das Parkett neu verlegt werden soll ausziehen. Der Mangel dürfte wohl kaum aber mit dem Parkett etwas zu tun haben.
Da mich und meine Freundin dieses ganze Theater sehr nervt und
es auf absehbare Zeit noch zu erheblichen Belästigungen und
Gesundheitsgefahren kommt, würden wir gerne schnell umziehen.
Was ist die Ursache des Schimmels und/oder der Feuchtigkeit ? Ist ein Baumangel vorhanden ?
Eine Wohnung hätten wir schon gefunden…nun aber zu meiner
Frage: kann man unter diesen Umständen die Kündigungsfrist
umgehen bzw. zumindest verkürzen? Sollte dies nicht
möglich sein, wäre ich aber dankbar, wenn ihr mir einen
Hinweis geben könntet, um wieviel Prozent man die Miete
mindern könnte und welche Rechte man ausserdem in der von mir
geschilderten Lage hat.
Aus Deiner Schilderung kann ich eine Mietminderung über mehr als 15 % nicht empfehlen. Du kannst eine höhere zwar vorsorglich vorbehalten, aber nur 15 % der Kaltmiete einbehalten. Eine Massnahme wir fristlose Kündigung empfehle ich nach den bislang bekannten Fakten, die Du hier dargelegt hast nicht. Fristlose Kündigungen gegeh zwar in dem einen oder anderen Fall gut, aber in der Mehrzahl eben nicht.
Was sagt denn der Vermieter??? Wenn er zu der aussterbenden Gattung der seriösen Vermieter gehört wird er euch kaum Steine in den Weg legen zumal er sich die Gefahren eines Prozesses ausrechnen kann ;o))
Wegen der Höhe der hier gerechtfertigten Minderung (zunächst wegen der Mängel, dann wegen der Mühen der Beseitigung, während Schimmelentfernung dürfte die Wohnung auch besser nicht bewohnt sein) ist das vermutlich ein Scheinproblem, denn so schnell wird der Vermieter den Mangel wohl nicht beseitigen können.
Wenn der Vermieter Euch nich von selbst aus dem Vertrag läßt, solltet Ihr außerordentlich und vorsorglich auch ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Höhe der Mietminderung bei Schimmelbefall und erhebliche Durchfeuchtungen:
AG Berlin-Tempelhof / Kreuzberg, Az. 6 C 328/84: 93 %
LG Berlin, Az. 65 S 205/89, GE 1991, S. 625 (Durchfeuchtung und Schimmelpilzbefall von Küche, Wohn- und Schlafzimmer); AG Friedberg / Hessen, Urteil vom 06.07.1983 - C 389/82, WM 1984, S. 198 (Durchfeuchtung nach einer Überschwemmung mit erheblichem Gestank): 80 %