Hallo,
ich mal wieder…
Mein Vermieter hat sich nach meiner (vorzeitigen 3-Monats-Frist-)Vertragskündigung eines Jahresvertrages (angeblich) bei einem Anwalt erkundigt, ob es noch solche befristeten Verträge gibt (die sich nach Zeitablauf immer wieder verlängern, wenn nicht gekündigt wurde). Dieser Anwalt hat meinem Vermieter (wieder angeblich) gesagt, dass diese Verträge tatsächlich noch existieren, allerdings nicht mehr mit max. 5 Jahre, sondern nur noch für 1 Jahr und dass bei diesen Verträgen nach wie vor nicht die 3-Monats-Kündigungsfrist besteht.
Ich bin nun etwas verwirrt - eigentlich (wenn nicht einer dieser drei Gründe vorliegt wie Abriss etc.) gibt es solche Verträge doch nicht mehr (mein Vertrag ist vom Oktober 2002)!!! Blufft mein Vermieter jetzt nur oder hat er einen unfähigen Anwalt oder gibt es da nicht vielleicht doch noch einen Haken???
Mittlerweile habe ich ihm sogar schwarz auf weiß die Gesetzesänderungen vorgelegt, aber er hat die Sätze total verdreht, so dass am Ende wieder er „Recht“ hatte - sollte ich mir vielleicht auch schon mal einen Anwalt suchen, vorsichtshalber? Bisher habe ich immer persönlich mit meinem Vermieter kommuniziert, aber ich weiß nicht, wie lange es von seiner Seite aus noch dauert, bis der Anwalt „richtig“ eingeschaltet wird.
Allerdings hat er, nachdem er die Sätze so toll verdreht und positiv für sich ausgelegt hatte, kurze Zeit später angemerkt, dass er sich um einen Makler kümmert und wir so vielleicht einen Nachmieter zum 1.9. finden. Ich hatte mich bis dahin geweigert, mich darum zu kümmern, warum soll ich mir Stress machen, der eigentlich auf den Vermieter fällt? Kann es sein, dass der gute Mann es viellicht doch endlich kapiert hat? Fragen über Fragen…
Verwirrte Grüße
Natascha
Hallo Natascha,
Mein Vermieter hat sich nach meiner (vorzeitigen
3-Monats-Frist-)Vertragskündigung eines Jahresvertrages
(angeblich) bei einem Anwalt erkundigt, ob es noch solche
befristeten Verträge gibt (die sich nach Zeitablauf immer
wieder verlängern, wenn nicht gekündigt wurde). Dieser Anwalt
hat meinem Vermieter (wieder angeblich) gesagt, dass diese
Verträge tatsächlich noch existieren, allerdings nicht mehr
mit max. 5 Jahre, sondern nur noch für 1 Jahr und dass bei
diesen Verträgen nach wie vor nicht die
3-Monats-Kündigungsfrist besteht.
Ich bin nun etwas verwirrt - eigentlich (wenn nicht einer
dieser drei Gründe vorliegt wie Abriss etc.) gibt es solche
Verträge doch nicht mehr (mein Vertrag ist vom Oktober
2002)!!! Blufft mein Vermieter jetzt nur oder hat er einen
unfähigen Anwalt oder gibt es da nicht vielleicht doch noch
einen Haken???
Mittlerweile habe ich ihm sogar schwarz auf weiß die
Gesetzesänderungen vorgelegt, aber er hat die Sätze total
verdreht, so dass am Ende wieder er „Recht“ hatte - sollte ich
mir vielleicht auch schon mal einen Anwalt suchen,
vorsichtshalber? Bisher habe ich immer persönlich mit meinem
Vermieter kommuniziert, aber ich weiß nicht, wie lange es von
seiner Seite aus noch dauert, bis der Anwalt „richtig“
eingeschaltet wird.
Allerdings hat er, nachdem er die Sätze so toll verdreht und
positiv für sich ausgelegt hatte, kurze Zeit später angemerkt,
dass er sich um einen Makler kümmert und wir so vielleicht
einen Nachmieter zum 1.9. finden. Ich hatte mich bis dahin
geweigert, mich darum zu kümmern, warum soll ich mir Stress
machen, der eigentlich auf den Vermieter fällt? Kann es sein,
dass der gute Mann es viellicht doch endlich kapiert hat?
Fragen über Fragen…
Der von Dir ab Oktober 2002 geschlossenen Mietvertrag ist kein Zeitmietvertrag und verlängert sich auch nicht jeweils um ein Jahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt ist. Du hast einen unbefristeten Vertrag und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Um einen Nahmieter hast Du Dich nicht zu kümmern. Du darfst dem Vermieter nicht zusagen, ihm bei der Suche nah einem Nachmieter zu helfen. Maklerkosten geen Dich nichts an.
Weise den Vermieter hin, dass nach Ablauf Deine Kündigungsfrist das Mietverhältnis zum … endet. Weise den vermieter hin, dass die rechtlichen Voraussetzungen eines Zeitmietvertrages gemäß § 575 BGB nicht erfüllt sind ( Der § besagt, dass bei Abschluss des Mietvertrages der Vermieter erklären muss, dass er Eigenbedaf geltend macht, dass der Wohnraum umfassend umgebaut oder abgerissen wird). Du kannst Deinem Vermieter ruhig mitteilen, er möge seinen Anwalt bitten, noch einmal seine Rechtsauffassung zu überprüfen ( Ist die höfliche Form an Juristen : Schau Dir das Gesetz an, was Du sagst ist Unsinn.
Du hast richtig gekündigt. Dein Vermieter ist nicht im Recht.
Gruss Günter
Hallo Günter,
Du hast mal wieder geholfen, dank Dir! Hoffentlich hat dieser Stress bald ein Ende, das muss meiner Meinung nach alles gar nicht sein… Naja, manche Leute brauchen wohl Zoff, wie man an meinem Vermieter bestens erkennen kann.
Ich werde mich wohl in den nächsten Tagen wieder melden, wenn seine nächste Antwort da ist.
Bis dahin nochmal ein ganz großes DANKESCHÖN!!! 
Grüße
Natascha