Gilt als Kündigungsgrund einer Mietwohnung, dass die finanzielle Lage als Selbständiger mit unregelmäßigem Einkommen, nicht mehr ausreicht für die regelmäßige Mietzahlungsleistung?
Hinzu kommt noch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Wohnungshaltung.
Also Grund: es muß ein alter Kachelholzofen bedient werden, der 100 qm warm halten soll; funktioniert aber so gar nicht ohne großen Aufwand und Berge von Holz kaufen und permanent nachlegen. (Man hat ja nichts weiter zu tun.) Parallel gibt es eine Nachtspeicher-Stromheizung, die finanziell nicht mehr tragbar ist, die Kosten gehen ins Unermeßliche. Demzufolge ist (schon die dritte Woche grippal krank und man kann sich einfach nicht erholen),keine warme Wohnung mehr gegeben, der Vermieter bestreitet das aber und das Geld geht dem Mieter aus, wegen dieser hohen und unangenehmen Belastung; finanziell und wirtschaftlich.
Deshalb: Außerordentliche Kündigung bei einem Mietvertrag, bei dem aber nicht vor drei Jahren gekündigt werden darf? Ist das hier ein außerordentlicher Kündigungsgrund?
Hallo,
sehe hier keinen besonderen Kündigungsgrund. (für 100%ige Beurteilung muss man den Mietvertrag lesen)
Es liegen keinerlei Mängel vor.
„Heizsystem“ war ja bei Einzug bekannt.
Über finanzielle Situation sollte man sich ja vor dem Unterschreiben des Mietvertrages bewusst sein.
Habe selbst ein altes Objekt mit ähnlichem Heizsystem und bin überrrascht wie verhältnismäßig günstig die Heizkosten sind.
Vielleicht mal mit dem Vermieter reden, vielleicht ist er ja „gnädig“?
Gruß
In diesem Fall würde ich zur anwaltlichen Vertretung raten oder hier nochmal lesen http://www.mietrecht-einfach.de/kuendigung-fristlose…
Danke für die Antwort! Ja ich weiß, ein alter Kachelofen ist eigentlich „schön wärmend“ und bei anderen tut`s das auch, aber irgendwie läuft das hier nicht rund. Ich bin stets wütend und friere. Man macht und macht. Der wird nie richtig warm um alles zu beheizen. Und die Stromheizungen, nun ja da sind die Kosten ja einfach nur immer weiter angestiegen. Am Anfang bin ich noch etwas großzügiger damit umgegangen. Aber das sind dann Rechnungen… - ansonsten kann ich schon haushalten um klarzukommen, aber alles haut hier rein, Miete, Nebenkosten, Außenstände, … deshalb will ich hier ein Stop einlegen, bevor alles untergeht. Ja und ich werde sowieso noch mit Vermieter reden und um „Gnade“ bitten, das ist auch immer so eine schöne Aufgabe (nur Mut flexi…). Danke, bye
Sorry, das kann ich nicht beurteilen.
Ciao Flexi,
von was für einem Mietvertrag sprichst du? Ein Wohn-Mietvertrag hat eine drei monatige Kündigungsfrist. Alles was darüber hinaus geht halte ich für rechtswiedrig. Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Unwirtschaftlichkeit oder mangelnde finanzielle Mittel begründen keine fristlos Kündigung. So hart es klingen mag: du bist einen Vertrag eingegangen den du nun erfüllen musst.
Wenn du möglichst schnell deinen Mietvertrag lösen möchtest, solltest umgehend und unter Verweis auf BGB§573c zum 30.06. kündigen.
Viel Erfog und gute Besserung!
cumar
lt. BGB JA
Guten Morgen,
danz klare Antwort nach Mietgesetz:
NEIN-das ist kein Kündigungsgrund!
Ein Mieter, der z.B. durch Arbeitslosigkeit keine Miete mehr zahlen könnte, kann ja auch nicht einfach sagen-und tschüß, ich kann nicht mehr ich will raus.
Das wäre eine zu große Benachteiligung aller Mieter, was Sie bitte verstehen.
Reden Sie mit Ihrem Vermieter Klartext, bitten Sie ihn um Kulanz, mehr können Sie nicht erwarten.
Was die Wirtschaftlichkeit Ihrer Wohnung angeht:
Das haben Sie doch sicher vorher gewußt, wenn eine Kachelofen darin steht, dass es keine Wärme wie bei einer kompletten Heizungsanlage geben kann. Ihr Vermieter hat durchaus Recht, wenn er Ihre Angaben, es würde nicht richtig warm, bestreitet. Wir haben vor …zig Jahren alle selbst mit Kachelofen geheizt und es ging wunderbar. Im Gegenteil diese Wärme ist weit gesünder als die Heizungsluft in den Wohnungen. Erstens ist es eine nicht soo trockene Luft in den Räumen und zweitens bezweifel ich, dass die Kosten höher sind als eine Heizngs-Wohnung.
Auch hier sind inzwischen enorme Nebenkosten der Mieter fällig, die- wenn ich sie auf 100m² Wohnfläche/pro Jahr umrechne, gut und gern für ein Einfamilienhaus zu beheizen reichen würde.
Grundsätzlich bin ich, als Anwalt für Mietrecht, FÜR die Rechte der Mieter. Doch hier sind Sie generell mit allen Argumenten auf der negativen Seite.
Wenn Sie allerdings z.B. 2 Monate hintereinander keine Miete zahlen (oder länger), dürfte Ihnen der Vermieter sowieso die fristlose Kündigung schicken. Damit sind Sie auch „draußen“.
MfG Maximilian 123
Hallo,
Ich denke es reicht nicht aus. Einen befristeten Vertrag muss man auch erfüllen.
Du kommst nur raus , wenn du dem Vermieter einige Nachmieter präsentiert.
Noch ein Punkt… Da gibt es wohl etwas mit Nchtspeicheröfen und einer Frist, google mal…
Vermieter müssen die irgendwann (Jahresfrist) austauschen.
Viel Glück
Da kenne ich mich leider nicht aus. Aber „gefühlt“ würde ich sagen, dass der Zustand der Wohnung bei der Anmietung bekannt war und damit keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung begründet.
Hallo,
Generell muss man hier leider sagen, dass dies kein Grund fuer eine außerordentliche Kuendigung darstellt. Allerdings muss man überprüfen, ob der Kündigungsverzicht zulässig ist. Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit dem Vermieter, wenn die Miete nicht mehr gezahlt werden kann.
Lieben Gruss
mitredenwill
Das wird garantiert nicht funktionieren und der Vermieter wird auf Einhaltung des Mietvertrages bestehen.
Auch die Dinge, die Sie als Mangel anführen, werden keine außerordentliche Kündigung erlauben.
Die einzige Möglichkeit sehe ich darin, dass Sie mit dem Vermieter über Ihre derzeitige Situation offen reden und er Sie ziehen lässt, bevor er seiner Miete hinterher läuft.
Aber bedenken Sie, Kulanz kann man nicht einfordern, die kann man nur erbitten. Also ganz kleine Brötchen backen, denn bei einer Klage kämen auch diese Kosten noch dazu und wären 30 Jahre lang vollstreckbar.
nee, tut mir leid, aber für ne fristlose kündigung aus wichtigem grund dürfte das nicht reichen. diese karte sticht nur, wenn der vermieter irgendwelche seiner pflichten verletzt (wohnung muss beheizbar sein), aber das scheint hier nicht der fall zu sein. wenn die nachtspeicheröfen plus holzofen technisch nicht in der lage wären, die wohnung zu beheizen, wär’s was anderes.
viele grüße
salomo
Hallo,
Eine wirklich verbindliche Auskunft kann ich dir nicht geben. Ich denke jedoch, dass es dem Vermieter nicht recht schmecken wird, wenn du die miete nicht mehr zahlen kannst… daher würde ich mit ihm eine gütliche Einigung und einen früheren Auszug deinerseits anstreben.
Viel glück!
Mannheim13
Übrigens ist die häufige Überzeugung, Nachmieter zu suchen und schon ist man raus aus der angemieteten wohnng, leider nicht wahr… der Mythos stimmt nicht - bzgl. Des Beitrags von babene.
Hallo,
meiner Meinung nach haben Sie schlechte Karten.
Grundsätzlich bleibt Ihnen das Recht auf außerordentliche -also fristlose - Kündigung trotz des vertraglich vereinbarten Kündigungsausschluß.
entscheidend sind hier allerdings die Gründe.
Es wird zwar bei Gesundheitsgefährung das außerordentliche Kündigungsrecht bestätigt - aber da ist mehr z.B. Unbewohnbarkeit durch Schimmel gemeint. Ob Ihre Dauererkältung darunter zählen würde, bezweifle ich.
Eine weitere Möglichkeit wird hier genannt: "Danach kann der Mieter kündigen, wenn… (1) ihm ein weiteres Verbleiben in der Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dabei ist insbesondere auch ein Verschulden des Vermieters zu berücksichtigen § 543 Abs 1 BGB.
Häufigster Fall: In der Wohnung sind Mängel aufgetreten. Der Vermieter kommt seiner Verpflichtung zur Mangelbeseitigung trotz Abmahnung und Fristsetzung durch den Mieter nicht nach. Weiteres Beispiel: LG Berlin 65. Zivilkammer, Urteil vom 24. Juni 2003, Az: 65 S 421/02. " (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…)
Ich weiß aber nicht, ob Ihre Heizsituation als Mangel beurteilt würde. Wenn eine Heizung ausfällt, kann die Miete gemindert werden. Hohe Heizkosten stellen jedoch als solche noch keinen Mangel der Mietsache dar. Nur wenn sie auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen, liegt ein Mangel vor. (vgl. http://news.immobilienscout24.de/recht/10484.html)
1.
Ist Ihr kachelofen vielleicht kaputt? So etwas gibt es. Oder müsste er gereinigt werde? ein verrußter Ofen heizt ganz schlecht. Fordern Sie doch Ihren Vermieter auf, den Kachelofen warten zu lassen.
2.
Andere Frage: wie alt sind die Nachtspeicheröfen? sind sie vielleicht asbesthaltig? Das müssten Sie irgenwie über die Typenschilder und per Recherche im Internet herausbekommen. Wenn ja, hätten Sie wieder einen Grund zur Mietminderung. (vgl dazu http://www.mietemindern.de/dossiers/68/ )
Sie müssten jeweils Ihre Mietminderung begründet ankündigen und dem Vermieter eine Frist setzen, den Mangel zu beseitigen.
Ihre finanzielle Situation ist meiner Kenntnis nach kein Grund für eine Sonderkündigungsrecht. Sie könnten ja mit dem Vermieter verhandeln und versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu erreichen.
Ich habe alle Ideen abgespult, die mir gekommen sind. Mehr habe ich nicht bieten.
Das einzige, was mir noch einfällt: ist der Kündigungsausschluß rechtlich korrekt formuliert? Sie könnten das durch einen Rechtsanwalt oder Mieterverein überprüfen lassen.
Gruß elfriede
Gilt als Kündigungsgrund einer Mietwohnung, dass die
finanzielle Lage als Selbständiger mit unregelmäßigem
Einkommen, nicht mehr ausreicht für die regelmäßige
Mietzahlungsleistung?
In Bezug auf alle mir bekannten Mietverträge (MV): NEIN!
Enthält Ihre MV eine diesbezügliche Ergänzung?
Gibt es Passagen im MV zur Beheizung??
Nach aktuellen Vorstellungen der Politik sollen Nachtspeicheröfen absehbar verschwinden.
Warum wollen Sie in einer Wohnung bleiben, die man mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand nicht warm bekommt?
MfG
virages
Hallo Flexi,
grundsätzlich gilt, wenn der Mieter mehr als 2 Monatsbeträge ausstehen hat,kann er fristlos gekündigt werden (§543…).
Haben Sie Mängel, die eine normale Nutzung der Wohnung nicht gewährleisten, können Sie Mietminderung fordern.
Sie sollten sich eine Rechtsberatung, die vor Ort das Thema anschauen kann, nehmen.
Gruß Fred
Das würde ich schon als Kündigungsgrund ansehen. Es sollte aber auch irgendwie nachzuweisen sein. Zum Beispiel durch regelmäßige protokollierung und Hinzuziehung eines Spezialisten.
MfG
Der Vermieter muß dafür sorgen daß Wärme in der Wohnung ist, und die Heizung funktioniert.