Mietrecht - Kündigungsrecht

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem:

Gem. Mietvertrag besteht mein Mietverhältnis noch bis 14.05.2013. Ich möchte jedoch jetzt schon kündigen. Ist dies möglich?

Gruß

Hallo,

kommt auf den Mietvertrag an.
Wenn er mit bestimmter Laufzeit, z.B. 2 Jahren abgeschlossen wurde ist das bindend.

Unbefristeter Mietvertrag hat immer 3 Monate Kündigungsfrist seitens des Mieters.

Ich würde einfach mal den Vermieter fragen ob er Dich auch früher aus dem Vertrag entbindet, z.B. wenn Du vernünftigen Nachmieter „lieferst“.

Alternativ bliebe evtl. Untervermietung sofern im Mietvertrag nicht ausgeschlossen.

Gruß
David

Also, ich kenne den Mietvertrag nicht. Somit ist es nicht einfach auf die Frage zu antworten. Aber ich würde sagen wenn der Mietvertrag bis 14.05.2013 läuft, dann muß so lange gewartet werden. Dafür wurde ja dieses Datum festgehalten, sonst hätte man ja auch so ein Datum weglassen können und gesetzliche Kündigungsfristen reinnehmen können. Die einzige Möglichkeit die in betracht kommt, ist somit: Einen Nachmieter stellen und mit dem Vermieter reden ob er einen eher aus dem Vertrag läst. Vertrag ist Vertrag dafür wurde er ja Unterschrieben. mfg

Gem. Mietvertrag besteht mein Mietverhältnis noch bis
14.05.2013. Ich möchte jedoch jetzt schon kündigen. Ist dies
möglich?

Es kommt darauf an, wie die Mietzeit im Vertrag vereinbart ist. Bei Zeitmietvertrag hast du keine Chance, bei einem unbefristetem Mietvertrag gem. gesetzlicher Kündigungsfrist i.d.R. 3 Monate Kündigungsfrist.
Sollten außerordentliche Gründe vorliegen, wäre ein Mietaufhebungsvertrag anzustreben.

Danke für die schnelle Antwort :smile:

sorry aber so kann man dazu nur neinsagen da ich nicht wiß was es für ein mietvertrag ist seit wann er besteht warum man aus der wohnung will muss
viele grüsse
margret

Hallo und guten Tag ,
vorab ist es wichtig zu wissen ,seit wann der Mietvertrag besteht und ob eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde . Desweiteren , aus welchen Gründen der Mietvertrag vorzeitig beendet werden soll. Gibt es gravierende Mängel in der Wohnung ? Ist es zu laut ?Gibt es Streit der nicht beigelegt werden kann oder liegt ein Arbeitplatzwechsel vor , der einen Umzug erforderlich macht ?
In diesen Fällen kann der Mietvertrag vorzeitig aufgelöst werden .
Liebe Grüße
Claudia

hallo,
wenn sie einen nachmieter finden,sollte es gehen.
l.g.

Ich glaube nicht. Du hättest es sicherlich auch nicht gerne gehabt, wenn dein Vermieter vorab gekündigt hätte.
Um ganz sicher zu gehen, bitte eine andere Quelle kontaktieren, wie Mieterverein etc.

MfG
Ulla

Hallo,

Zur Beantwortung deiner Frage ist es wichtig, um was für einen Mietvertrag es sich handelt.

  1. Ist es ein Mietvertrag, der nur für eine bestimmte Zeit gilt, also mit dem Einzug beginnt und der endet unwiderruflich und nicht verlängerbar am 14.05.2013. Danach plant der Vermieter für die Wohnung eine andere Form der Verwendung. Diese Verwendungsabsicht muss dem Mieter bei Vertraqsabschluss mitgeteilt werden.

  2. Ist es ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, der in den ersten vier Jahren eine Kündigung ausschließt.
    Auch wenn im Mietvertrag ein zeitlich begrenzter Kündigungsschutz vereinbart wurde, so gibt es evtl. trotzdem Lücken, um den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Hier könnte das Sonderkündigungsrecht greifen.

Ich denke, hier müssten viele zusätzliche Fragen beantwortet und evtl. Anlagen versandt werden. Aus diesem Grunde schlage ich dir vor, mir zu mailen. Neben meinem Namen siehst du einen kleinen Briefumschlag. Darüber erreichst du mich per E-Mail.

Ich muss dich nach den Vereinbarungen in diesem Forum darauf hinweisen, dass ich dir lediglich von Mitglied zu Mitglied einen Weg zeigen kann. Mein Rat ist keinesfalls eine Rechtsberatung, das dürfen nur Anwälte oder der Mieterverein. Wenn ich dir von meinem Wissen etwas mitteilen soll, so schreibe mir.

Liebe Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo,

aus meiner Sicht ein klares „NEIN“. Eine kleine Möglichkeit, den Mietvertrag von einem Fachanwalt überprüfen lassen. Vielleich findet der ein Schlupfloch.

Grüße aus Göppingen
Volker Weiser

hallo - ich glaube nicht, dass du schon zwei jahre im voraus kündigen kannst - keiner weiss, was in dieser zeit alles passieren kann. aber eine eindeutige antwort ksnn ich leider nicht dazu sagen.

Hallo,

geht es Dir nur um das Zustellen der Kündigung, oder möchtest Du vor dem Datum bereits ausziehen? Bei letzterem kommt es auf die Umstände/Gründe sowie auf die genauen Vereinbarungen im Mietvertrag an. Ohne diese Angaben ist Deine Frage kaum einzuschätzen.

Gruß,

FvS

Erstens kommt es darauf an, wie lange das Mietverhälniss bereits besteht. Es gibt da gestaffelte Kündigungsfristen, die nur unter speziellen Voraussetzungen nicht eingehalten werden müssen. Ansonsten kannst Du dem Vermieter anbieten, Ihm 3 potentielle Nachmieter zu finden um vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden. Er kann, muß sich jedoch nicht damit einverstanden erklären.

Hallo EiDuderino83,
bräuchte ich noch ein paar Angaben?
Ist der Mietvertrag bis zum 14.05.2013 befristet?
Seit wann besteht der Vertrag?
Handelt es sich um eine Mietwohnung oder Gewerbeimmo?
Ich gebe Dir dann gerne genau Bescheid.
Gruß
fragmich46

Hallo,

wie einige meiner „Vorredner“ schon sagten/schrieben, ist die Frage nicht so einfach und pauschal zu beantworten.

Es fehlen die Infos zur Art des Mietvertrages (Gewerbe oder Wohnung, unbefristet oder befristet …), ob jetzt zum 14.05.2013 oder zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt werden soll, welche Gründe (z. B. Mängel der Wohnung) ggf. für eine frühere Kündigung vorliegen etc.

Wenn ich noch paar nähere Infos erhalten könnte, würde mir ne Beantwortung leichter fallen :wink:

Noch ein Hinweis: Im gewerblichen Mietvertragsrecht kenne ich mich leider nicht so gut aus!

MfG schoerschi

hallo, normalerweise nein, es sei denn der Vermieter ist aus irgendeinem Grund freiwillig einverstanden.
Gruss
michael

Hallo, du hast allgemeine Kündigungsfrist 3 Monate, dass erste Bezugs-Mietjahr nicht. Also heute kündigen und in 3 Monaten darfst du raus, bzw musst du noch zahlen.
MFG