Mietrecht Kündigung

Habe eine heruntergefahrene Lagerhalle von einem Mieter als Untermieter angemietet. Der Mietvertrag bezeichnet als Nutzung - Lagerhalle.
Gleich danach habe meine alte Wohnung gekündigt und da ich keine andere Wohnung hatte habe 1/3 der Halle ca.120 m2 als Wohnung umgebaut. Wo wir mit meiner Frau seit dem wohnen.
Der Meter hat mir sogar andere Firmen vermittelt dem Umbau gemacht haben. So investierte ich ca. € 40.000.
Ich soll vorher sagen und unterstreichen, dass ich auf keinen Fall Türkenhasser bin.
Der Mieter ist einen Türken, der mehrere Male im Gefängnis saß und demnächst für 5 Jahre wieder rein kommen muss. Am Anfang an war er sehr nett, so lange er keine andere Untermieter außer uns hatte.
Ich habe eine neue Maschine in Februar gekauft und den Mieter gefragt, ob ich die Miete mit 2 Monat-gen Verspätung zahlen darf. „Kein Problem“ ist seine Antwort gewesen.
Und da schau her, gestern mit Datum 31.03 schmeißt er mir in Briefkasten eine fristlose Kündigung bis zum 08.04.
Die Frage – darf er uns fristlos kündigen ohne vorheriger Abmahnung.
Wir haben keine andere Wohnung und die Halle ist noch mit Maschinen voll, mit denen ich unser Unterhalt verdiene.
Weis jemand Bescheid, wie ich jetzt am besten vorgehen soll. Kennt jemand einer Anwaltskanzlei, die sich mit sowas gut auskennt. Bin dankbar für jede Antwort.

Das kommt darauf an, was Ihr im Mietvertrag vereinbart habt und welchen Grund der Mieter in der Kündigung nennt.

Was nützt es Dir, wenn jemand eine gute Kanzlei kennt, die aber 500 km von Deinem Wohnort entfernt ist?

Grußlos

Aus eigenem Erleben weiss ich leider zu gut, dass du bei einer Immobile mit auch nur teilweiser gewerblicher Nutzung keinerlei Kündigungsschutz geniesst.

Als Untermieter erst recht nicht.

Du kannst den Rausschmiss nur solange herauszögern, bis eine Räumungsklage mit anschliesender (Zwangs-)Räumung wirksam wird.

Es ist ggf. zu prüfen ob und in welchem Umfang ggf. erbrachte Leistungen zur Wertsteigerung der Immobilie vom Vermieter ersetzt werden müssen oder du gar zum Rückbau verpflichtet bist.

Anwaltliche Beratung ist dringend anempfohlen.
Die kann und darf schon aufgrund deiner „persönlichen“ Fallschilderung nicht hier erfolgen.

ich glaube von der geschichte genau gar nichts. du bist ein troll.

wieso soll ich ein Troll sein.

weil niemand 40000 euro in eine lagerhalle steckt, die ihm nicht gehört, die er nicht mal als mieter angemietet hat, angeblich als untermieter eines verbrechers, die er als mietwohnung nicht nutzen darf, angeblich keinerlei ahnung vom vertragsrecht hat, eine firma führt, die er dort auch nicht führen darf, und noch nie mit jemand gesprochen hat, der ahnung haben sollte.

erzähl deine geschichte jemand, der sich die hose mit der kneifzange anzieht. ich glaube dir kein einziges wort.

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