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lebt meine Mutter noch und hoffentlich noch sehr lange.
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hat meine Mutter nicht aus Mutwillen gekündigt, sondern der Umstände halber.
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liegt im Falle des Altersheim auch keine Erbschaftsfolge vor.
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hat man als Erbe auch die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen, somit wären dann auch keine Zahlungen zu übernehmen.
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was ist dann mit Delogierungen, wenn ein Mieter seiner Zahlungsverpflichtung aus welchen Gründen auch immer, nicht nachkommt? Z. B. bei Eigenverschulden? Dann muss auch nicht die Familie dafür aufkommen. Sollte derjenige Sozialhilfeempfänger sein, regelt das auch das Sozialamt und im Falle, sollte derjenige wieder einer geregelten Arbeit nachkommen, wird das Geld wieder von diesem eingehoben, was ich weiß.
Es ist ein Unterschied, ob durch Eigenverschulden oder aufgrund unvorhergesehener Umstände. Und bei Todesfall auch verständlich, da es zu einem Erbe kommt und im Falle der Annahme auch die Kosten weiter vom Erben zu tragen sind, nicht nur die Vorteile, logisch. Oder man weiß, dass nur Schulden vorhanden sind, dann gibt es die Möglichkeit des Verzichtes. Aber dann fallen auch alle bestehenden Werte des Verstorbenen, z. B. Eigentum, Sparbücher, Haushaltsdinge, Auto usw., dem Staat zu. Auch logisch.