Mietrecht - Kündigungsfrist von Kindern einbehalten?

  1. lebt meine Mutter noch und hoffentlich noch sehr lange.

  2. hat meine Mutter nicht aus Mutwillen gekündigt, sondern der Umstände halber.

  3. liegt im Falle des Altersheim auch keine Erbschaftsfolge vor.

  4. hat man als Erbe auch die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen, somit wären dann auch keine Zahlungen zu übernehmen.

  5. was ist dann mit Delogierungen, wenn ein Mieter seiner Zahlungsverpflichtung aus welchen Gründen auch immer, nicht nachkommt? Z. B. bei Eigenverschulden? Dann muss auch nicht die Familie dafür aufkommen. Sollte derjenige Sozialhilfeempfänger sein, regelt das auch das Sozialamt und im Falle, sollte derjenige wieder einer geregelten Arbeit nachkommen, wird das Geld wieder von diesem eingehoben, was ich weiß.

Es ist ein Unterschied, ob durch Eigenverschulden oder aufgrund unvorhergesehener Umstände. Und bei Todesfall auch verständlich, da es zu einem Erbe kommt und im Falle der Annahme auch die Kosten weiter vom Erben zu tragen sind, nicht nur die Vorteile, logisch. Oder man weiß, dass nur Schulden vorhanden sind, dann gibt es die Möglichkeit des Verzichtes. Aber dann fallen auch alle bestehenden Werte des Verstorbenen, z. B. Eigentum, Sparbücher, Haushaltsdinge, Auto usw., dem Staat zu. Auch logisch.

Äh???
Wenn er nicht gleich einen Nachmieter findet hat das doch rein gar nichts mit der 3-monatigen Kündigungsfrist zu tun und ist sein Problem, wenn die Kündigungsfrist eingehalten worden ist.Und die muss natürlich eingehalten werden, warum auch immer gekündigt wird, wenn oder weil es so im Mietvertrag vereinbart ist.An dieser Kündigungsfrist ist nicht zu rütteln und das ist auch gut so.

Ja, und wenn es kein Erbe gibt oder ein Negativerbe z.B Mietschulden kann das Erbe oder Negativerbe ja ausgeschlagen werden. So what?
(Kein so ein schlechter Mond, scheint mir)

Dass Ihr Kinder nicht für Mietschulden zuständig seid, ist ja schon gesagt worden.

Nein, in diesem Fall nicht. 3 Monate sind 3 Monate sind 3 Monate.
Aber ebenso wenig ist es Euer Problem an dieser Stelle.
Das wurde doch oben erklärt und auch gut verlinkt.

Das wird kein Sachverständiger, sondern ein Betreuer sein. Hast du dir meinen Link weiter unten angeschaut? Ich weiß nicht, ob euch das klar ist, wenn das Gericht einen Betreuer bestellt, habt ihr als Kinder gar nichts mehr zu melden, was die Mutter angeht! Mag sein, sie bekommt einen „kooperativen“ Betreuer, der sich mit euch berät und austauscht, aber dazu verpflichtet sind diese Betreuer nicht. Darüber solltet ihr euch Kinder vielleicht noch untereinander austauschen, ob das so gewollt ist.