Ich bin zur Zeit in einem 5 Monate Mietvertrag, ist dieses überhaupt rechtens.? Aus Gründen der extremen Lärmbelästigung(Im Haus wo ich derzeit wohne ,welches sich am Bahnhof befindet,ich wöchentlich Studentenparty die lautstärke is vergleichbar mit einer Disco.Hinzu kommt das 22 uhr die Heizung abgestellt wird und die wärme nicht über Nacht aushält.Zu seiner Verteidigung wegen den Studentenpartys meint er" das es ja nur einmal die woche dienstags ist"
ich selbst gehe übermüdet in die schule dadurch.
den einen tag hatte ich das fenster auf und das licht noch an,da ging er einfach in meine wohnung ohne anzurufen weil seiner meinung gefahr im verzug gewesen wäre und beschwerte sich noch weil die herdplatten nicht perfekt waren ich solle diese doch bezahlen
ich möchte nur noch raus aus der wohnung was soll ich tun,er lässt mich erst am 30.5 raus sonst müsste ich wenigstens noch halbe miete zahlen weil er mir ja „entgegen kommen will“ bitte helft mir danke
Hallo verehrte/r User/in,
Hinweise vorab: Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! Meine Infos sind keine Rechtsberatung ! Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes…) Ihres Mietvertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreteren Auskünfte geben. Sie sollten sich mit Ihrem Problem sofort an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden. Über den Anwalt bekommen Sie als Geringverdiener/in auf jeden Fall einen *Beratungshilfeschein* und im weiteren auch *Prozeßkostenhilfe* beim Amtsgericht.
MfG USKO
Guten Morgen,
mit deiner Unterschrift „Mietvertrag“ hast du der 5 monatigen Frist zugestimmt.
Findet die Studentenparty im selben Haus statt, muß der Vermieter dafür sorgen, dass um 22 Uhr Ruhe eingekehrt. Ansonsten kannst du die Miete kürzen. Allerdings mußt du im 2 Wochenrythmus 2x deinen Vermieter schriftlich, am besten per Einschreiben/Rückschein abmahnen bzw. auf den Mangel "Lärmbelästigung hinweisen.
Die Heizung wird generell in Mietshäusern runtergestellt, also auch bei dir.
Du kannst dich aber auch bei einem Mietverein o. öffentlichen Rechtsauskunft beraten lassen.
Liebe Grüße
Heike
Hallo,
was heißt eigentlich 5 Monate Mietvertrag? Zeitmietverträge sind unzulässig, unwirksam, gut beraten lassen und dann sofort ausziehen und nicht weiter bezahlen.
Bei Lärmbelästigung den Vermieter schriftlich auffordern, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und Mietminderung ankündigen, ab dem Anzeigepunkt dann aber auch Miete kürzen!!
wie kannder Vermieter in die Wohnung? hat der noch einen Schlüssel? Das geht gar nicht! Sofort Schloss austauschen lassen, das aber vom Vermieter fordern, unverzüglich! Hier gibt es keinerlei Toleranz.
Zur Heizung: auch nachts muss in der Wohnung eine angenehme temperatur herrschen, eine Nachtabsenkung mus das trotzdem sichern, ansonsten ist das Minderungsgrund.
Der Vermieter sollte mal grundlegend über das Mietrecht aufgeklärt werden; lasst euch nur nicht alles gefallen!
Gruß suver
Hallo
Erstens sind Zeitmietverträge nicht grundsätzlich unzulässig, sondern es sind dabei lediglich die gesetzlichen Spielregeln einzuhalten. Zweitens könnte es sich hier ja auch um einen Mietvertrag mit einer vereinbarten Mindestmietzeit handeln.
Wenn man unbedingt etwas dazu sagen möchte, sollte man vielleicht mal nachfragen - oder es eben sein lassen den Fragesteller auf den Arm zu nehmen.
Grüsse Rudi