Mietrecht: Laminat nach 3 Jahren übernehmen

Hallo,

ich bin damals nach HH in eine Wg gezogen, in der meine Mitbewohnerin vorher 2 Jahre ( bestätigung von der Hausverwaltung) mit ihren Freund und Hund zusammen gewohnt hat.
Nun ist sie hals über kopf ausgezogen und nun befinden wir uns im Rechtsstreit.

Damals als ich noch dort gewohnt habe, sagte Sie, das sie eine Betrag von 250 € haben will, weil sie das Laminat damals mit Ihrem Freund verlegt hat und er nun das Geld wiederhaben will… Also 50:50. Ich gab Ihr das Geld bar ( da sie vom Arbeitsamt abhängig ist)

Nun da sie ausgezogen ist, wollte sie die anderen 250 € haben ( Neu kostete das Laminat 500 € )
Ist das gerecht? ein 2 Jahre altes Laminat mit den vollen Preis zu berechnen? Wieviel sollte ich Ihr zahlen? Bzw. sollte ich Ihr etwas zahlen?

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe hattet ihr keine shcriftliche Vertragliche Bindung, somit hat sie kein anrecht auf Kostenübernahme des Laminates. Meines Erachtens hättet Du nicht mal die hälte des neuen Bodens bezahlen müssen, weil Du hier vor vollendete Tatsachen gestellt wurdest. Wer die hälfte bezahlt darf schlieslich auch bei der Auswahl des Laminates mitbestimmen.

Hier würde ich keinen Cent mehr bezahlen.

MfG.

na,
was gerecht ist, ist ja eine ganz andere sache als recht!
gibt es etwas schriftliches, in dem steht, was Sie als abstand für das laminat zahlen sollen? falls nicht, denke ich, die 250,- sind mehr als genug.
einen rechtsstreit kann es nur geben, wenn schriftlich etwas vereinbart worden ist oder vor zeugen, an das sich nicht gehalten wird.
sollten Sie arbeitslos oder student oder geringverdiener sein, haben Sie selbstverständlich jederzeit anspruch auf eine kostenlose (na, fast: kostenbeitrag 10,- sind es doch) beratung bei einem mietrechtsanwalt.
viel glück,
udo

Hallo,

es tut mir leid, da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner - bitte einen Fachmann für Rechtsfragen (Anwalt) fragen.

Gruß
Martin Hofer

Hallo,

wer war den Hauptmieter? Oder wart ihr Beide gleichberechtigte Mieter.
Anteilig wurde das Laminat ja gezahlt und somit der entsprechende Anteil.

Lösungsmöglichkeiten gäbe es:

  1. man fordert die ehemalige Mitbewohnerin auf auf ihre Kosten, den vorherigen Zustand der Wohnung wieder her zustellen. Bietet sich an, wenn das Verlegen nicht vom Vermieter abgesegnet (Rückbaupflicht) wurde und schaut was passiert.
    50 % des Laminat müßte sie somit entfernen.
    Laminat ist schnell verlegt und man bekommt es heute praktisch preiswert nachgeworfen. Verlegen ist kinderleicht.

  2. man zahlt um des Lieben Frieden willen anteilig den Laminat - allerdings nicht den Neupreis, sondern Zeitwert. Wurde das Laminat etwa durch den Hund verkratzt, ist dieser nahezu wertlos. Ebenso bei nicht sachgerechter Verlegung, etwa auf vorhandenem
    Teppichboden.
    Nach etwa 5 Jahren dürfte ein Laminat der unteren bis mittleren preisklasse abgewohnt sein und somit je nach Beanspruchung max. einen Wert von 50 %-60 des Neupreises besitzen.
    Den vollen Neupreis würde ich keinesfalls entrichten.

  3. wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde, mußt du überhaupt nichts bezahlen, da du deinen Anteil am Laminat bereits bezahlt hast. Der Mitmieterin stand es ja frei ihren laminat raus zu reißen, wenn keine Einigung über diesen bestand. Eine Verpflichtung diesen nun voll zu bezahlen, besteht meiner Meinung und Wissen nach nicht.

Zudem würde ich mir die Rechnung über das Laminat zeigen lassen, das auch die Angaben Summe/Datum
stimmen.

Ich selber würde nicht zahlen. Besteht sie darauf, kann sie den Laminat (nur ihren Anteil von 50 %) gern ausbauen und entsorgen.
Oder sich einigen auf eine Zahlung von 125 bis max. 160 Euro - aber nur wenn der Laminat noch sehr gut in Schuss ist.

Viele Grüße
tina

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sachbestand ist so. meine Mitbewohnerin ist halt über kopf ausgezogen, hat Möbel mitgenommen die wir gemeinsam gekauft haben ( 50:50 ) fliesen in der Küche beschädigt hat und diverse Kleinteile einfach mitgenommen hat. Wir waren beide Hauptmieter. Die Hausverwaltung sagt, das ich den Schaden zahlen muss, da ich nun noch im Mietvertrag stehe.

Zum Laminat: Sie hatte 2 Tage lang nach ende des Mietverhältnisses immernoch die schlüssel, betrat einfach die Wohnung und legte mir einen handgeschriebenen Zettel hin mit einer Ratenzahlungsvereinbarung von Juni: 50 € rest von 200 € zum Juli, bei Verzug 10 % Zinsen. Das Konto war das von Ihrem Freund, da sie arbeitslos ist und das Amt sonst ärger gemacht hätte. Ich habe diesen handgeschriebenen zettel unterschrieben, unerkenntlich, da ich vorher nicht die Schlüssel bekommen hätte. Meine Mitbewohnerin hat aber schon einmal meine Unterschrift gefälscht beim Arbeitsamt damit sie ausziehen kann. Rein theoretisch, hätte Sie also auch diese wieder fälschen können. Es steht doch nun Aussage gegen Aussage,oder?

Hallo Miau,

mir ist dein Schreiben nicht so ganz klar, entschuldige ; -) Du wohnst also nicht mehr in der Wohnung und deine ehemalige Mitbewohnerin, ggf. Hauptmieterin will Geld von dir, für eine Leistung, die sie vor deinem Einzug getätigt hat- Laminatverlegung?!

ich bin damals nach HH in eine Wg gezogen, in der :meine Mitbewohnerin vorher 2 Jahre ( bestätigung von :der Hausverwaltung) mit ihren Freund und Hund :zusammen gewohnthat.
Nun ist sie hals über kopf ausgezogen und nun :befinden wir uns im Rechtsstreit.

Hm… was heißt ihr befindet euch im Rechtsstreit? Hast du einen Rechtsanwalt eingeschaltet?
Wie sah den das vertragliche Verhältnis bei euch aus? Warst du Untermieter?

Damals als ich noch dort gewohnt habe, sagte Sie, das :sie eine Betrag von 250 € haben will, weil sie das :Laminat damals mit Ihrem Freund verlegt hat und er :nun das Geld wiederhaben will…
Also 50:50. Ich gab :Ihr das Geld bar ( da sie vom
Arbeitsamt abhängig ist)

Finde ich schon mal sehr kulant von dir und meiner Meinung nach hätte das auch gereicht.

Nun da sie ausgezogen ist, wollte sie die anderen 250 : € haben
( Neu kostete das Laminat 500 € )
Ist das gerecht? ein 2 Jahre altes Laminat mit den vollen
Preis zu berechnen? Wieviel sollte ich Ihr zahlen? :Bzw. sollte
ich Ihr etwas zahlen?

Ähm… du wohnst doch nicht mehr drin in der Wohnung, oder verstehe ich das falsch?
Aber egal, auch wenn du drin wohnen würdest, ich denke mit deinem halben Anteil wäre das für mich ausgeglichen und ich würde nix mehr zahlen. Auch Laminat nutzt sich ab.
Eine vertragliche Regelung habt ihr nicht getroffen, oder?
Wenn du nicht mehr in der Wohnung wohnst und die anderweitig vermietet worden ist, muss sie sich an die neuen Mieter wenden.

Liebe Grüße
Kiramaus

Hallo,

gegen die gefälschte Unterschrift beim Arbeitsamt wurden hoffentlich rechtliche Schritte eingeleitet?

Wenn nicht würde ich das nachholen, wenn die sich uneinsichtig zeigt. Zeig sie an und melde das auch beim Arbeitsamt.

Aussage gegen Aussage könnte man machen, allerdings kann der Schuss auch nach hinten los gehen.
Ich weiß ja nicht ob die wirklich zum Anwalt rennen
und versuchen das Geld einzuklagen. Dann mußt du deinerseits deine Forderungen geltend machen.
Alternativ kannst du behaupten das du zu der Unterschrift genötigt/erpresst wurdest, bzw. du unter Druck gesetzt wurdest.

Die Schlößer deiner Wohnungstüre hast du hoffentlich ausgetauscht. Einen Satz Schlüssel kann man auf jedem Flohmarkt für 10 Euro nachmachen lassen.
Das die nun nicht mehr rein können, würde ich mal in Frage stellen.
Im Baumarkt gibt es einfache Tüerschlößer für wenig Geld und ein Austausch ist sehr einfach.
Ziehst du dann aus, setzt du einfach wieder das alte Türschloss ein.

Wenn die gute Frau Möbel mitgenommen hat, die ihr nur zu 50 % gehören würde ich ihr eine Rechnung schicken.

Die 10 % Zinsen dürften auch nicht rechtens sein, da laut meiner Kenntnis bei Privat max. 5 % Verzugszinsen rechtens sind. Der Freund bekommt bei seiner Bank derzeit auch kaum mehr als 1,5 % auf ein Tagesgeldkonto.

Wer hat denn die Originalrechnungen der Möbel?
Gibt es dafür Zeugen?

Wenn die Mitmieterin kein Übergabeprotokoll besitzt, wo der vertragsmäßige Zustand der Wohnung dokomentiert wurde, ist sie auch nach dem Auszug für die verursachten Schäden zu beteiligen.
Die Hausverwaltung wird sich an dich halten, wenn bei der Mitmieterin nichts zu holen ist. das ist der nachteil an einer WG oder Lebensgemeinschaft, wo ja oft auch beide den Mietvertrag unterschreiben.

Dann haften beide gesamtschuldnerisch. Das heißt: kann der Eine nicht zahlen, hält man sich an den Anderen - auch nach Auszug, wenn der Vermieter einen nicht aus dem Vertrag entläßt.

Wenn sie den vollen Laminatpreis will/berechnet, soll sie auch die vollen Möbelkosten inkl. Der Kosten für die Reparatur der Umzugsschäden.
Für die Fliesen/Handwerker einen Kostenvoranschlag schreiben und üner die anteiligen Möbelkosten.
Eventuell stehen ja noch Schönheitsreparaturen aus - es sei denn die sind laut Mietvertrag ausgelaufen.

Die bleiben wenn eine Kündigung aus dem Mietvertrag der Mitmieterin zugestimmt wurde, nun an dir hängen.

Sollte die Mitmieterin widerrechtlich dein Eigentum
mitgenommen haben, fordere die Herausgabe.

Keine Zahlung ohne die Herausgabe oder Aufrechnung der Möbel/Kleinteile, des Fliesenschadens inkl. Handwerkerkosten

Notmalwerweise müßtest du dann noch Geld von ihr bekommen. Hast du Beweise oder Zeugen, das die Möbel zu 50 % dir gehören und die Mitbewohnerin Sachen von dir mitgenommen hat?

Wenn nicht, fürchte ich das das unter Lehrgeld fallen könnte.

Kurz gefasst:

Rechnung erstellen über Möbel, Kleinteile und Reparaturen, und diese von den 250 Euro abziehen.

Wenn du vor den beiden Angst hast, dann bitte jemanden aus deinem Umfeld auf Abruf bereit zu stehen und scheu nicht vor einer Anzeige zurück, wenn die dir was wollen.

Viele Grüße

Hallo,

also ich an Deiner Stelle würde ihr nichts mehr zahlen. Ich denke durch die einmalige Zahlung von 250,00 € ist das Laminat mehr als bezahlt. Schließlich hast du die zwei Jahre vorher auch nichts davon gehabt. Außerdem kann sie mit dem Laminat nichts mehr anfangen.
Sie wird ja wohl kaum darauf bestehen, entweder zahlen oder Laminat mitnehmen.
Hat sie beim Auszug wenigstens für einen Nachmieter gesorgt oder dich auch damit sitzen lassen?
Also meiner Meinung nach solltest du die Sache aussitzen.
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

hallo zurück!

dein problem klingt, ehrlich gesagt,weniger nach mietrecht denn nach einem moralischen problem unter (ehemaligen) freunden. daher ist es schwierig, darauf zu antworten - das musst du, denke ich, am besten selbst entscheiden, auch angesichts deiner finanziellen situation etc…pp…

also, meiner meinung nach (sehr persönlich) musst du nichts mehr für das laminat bezahlen, weil du ja die hälfte bereits übernommen hast. es ist ja auch anscheinend zwischen euch nichts abgesprochen, schon gar nicht schriftlich, was im falle eines falles, wenn deine freundin auszieht, mit dem laminat pasiert. oder habt ihr was ausgemacht, dass du dann den kompletten betrag zahlst?

wenn nein, dann würde ich hier höchstens noch die hälfte des fehlenden betrages anbieten. höchstens…

kommt ja auch auf die ganzen umstände an, die ich nicht kenne. man kann aber wohl sagen, dass sich deine freundin und deren freund bereits eine zeitlang am laminat erfreut haben und es ja auch damals ihre ureigene entscheidung war, dieses zu verlegen.

zum „wert“ des laminats hier ein link dazu, der dir evtl. bei deiner entscheidung weiterhelfen kann:

http://www.gutefrage.net/frage/wieviel-ist-laminat-n…

viel erfolg,
mannheim13

Nein, das ist nicht gerecht, aber genauso schwierig.
Rechtsstreit - welche Form hat der angenommen?
Steht ihr schon vor Gericht - gibt es eine Klage?
Ob ihr wollt oder nicht, ihr müßt einen Deal ausmachen.
Ich würde ihr weitere 100 Euro anbieten und dann ist Schluß.
Entweder sie nimmt das Geld und es ist Ruhe oder du läßt es darauf ankommen. Sie hat nichts in der Hand und sollte auf Grund der Barzahlung (am Amt vorbei) ganz vorsichtige sein. Der Schuß könnte genauso nach hinten für die Dame losgehen.
viel Erfolg
Gruß Barbara Natzschka

Nein, das ist nicht gerecht, aber genauso schwierig.
Rechtsstreit - welche Form hat der angenommen?
Steht ihr schon vor Gericht - gibt es eine Klage?

Noch gibt es keine Klage, vielleicht pokert sie auch nur.

Ob ihr wollt oder nicht, ihr müßt einen Deal ausmachen.
Ich würde ihr weitere 100 Euro anbieten und dann ist Schluß.

Ich habe Ihr gestern einen Deal angeboten, Sie kommt für die Schäden in der Wohnung auf, die sie verursacht hat ( Fliesen kaputt gemacht ), Sie entschuldigt sich und dann können wir über eine angemessene Ratenzahlung sprechen. Hat sie abgelehnt.

Es gibt keine Rechnung für das Laminat, das heißt für mich, der Betrag kann frei erfunden sein und ich bin die dumme die das auch noch zahlt.
Das laminat ist vom Hund im neu gewohnten Wg Zimmer zerkratzt.

Wir waren beide Hauptmieter und ich wohne nun mit einer neuen Mitbewohnerin in der WG.

Dann sag ihr doch sie soll das Laminat mitnehmen, du willst es nicht.
Zahle also gar nicht und leg dir neues rein ohne Kratzer.
Das könnte doch eine Lösung sein.
die von dir geforderten 250 Euro steckst du dann in dein eigenes Laminat.

Ich möchte gern das laminat behalten, da es mehr aufwand wäre, das selbige nachzukaufen und die Lücken neu zu verlegen.

Ich sehe nur nicht ein den vollen preis zu bezahlen, obwohl das Laminat schon gebrauchsspuren ausweist und schon 2 Jahre hier liegt.

Ja dann sind wir wiede bei einem Deal.

Oder mach gar nichts, zahl auch nicht. Sie kann nichts unternehmen. sie hat nichts in der Hand.
Schau doch mal im Baumarkt was das Laminat gekostet hat und rechne aus wie hoch der Neupreis gewesen sein könnte.
Abschreibung berechnet sich
m.E. im ersten Jahr mit minus 30 % jedes weiter Jahr 10 % Abzug.

Hallo,

ich bin da leider kein Experte. Ich bin Experte für Konfliktlösungen. Mehr Infos dazu finden Sie auf meiner Seite www.konflikteloesen.de
Ansonsten würde ich das „normale“ Rechtsempfinden anwenden. Wie lange wurde das Laminat vorher genutzt, wie lange wird es noch nutzbar sein, beteiligt sich der Eigentümer nicht auch am Boden, etc…
Gruß,
J. Lorenz

Hallo,

ich meine, dass deine Zahlung deutlich ausreichend ist. Du hast ja schließlich kein Laminat gewollt. Das ist die Entscheidung deiner ehemaligen Mitbewohnerin und ihrem Freund gewesen.

Insofern hätte ich an deiner Stelle nichts bezahlt.

Im Übrigen ist die Vermietung eines anständigen Bodens Sache des Vermieters, nicht des Mieters. Insofern ist das eine Angelegenheit zwischen deiner Ex-Mitbewohnerin und dem Vermieter. Dieser wird aber sagen: Pech gehabt. Da war ein Boden, der dut war in der Wohnung, so dass eine Laminatverlegung unnötig war.

Deine ehemalige Mitbewohnerin kann froh sein, dass du ihr nicht 3 Monatsmieten Kündigungsfrist in Rechnung stellts.

Kopf Hoch!

Knarf

Hallo,

da sieht man wieder, daß man alle geschäftlichen Dinge schriftlich festhalten sollte. Dann gäbe es jetzt nicht das Problem.
Ich würde ihr nichts zahlen, mit den Hinweis auf die mündliche Vereinbarung und der bereits geleisteten Zahlung.
Sie müsste Dich dann verklagen und ob sie das tut…???
Mündliche Absprachen zählen genau wie schriftliche, sind nur schwer nachweisbar.

Also beim nächsten Mal. Einfach kurzen Vertrag aufsetzen. Barzahlung darauf vermerken, beide unterschriften drunter, fertig.

Gruß Ina

PS: und nein, die volle Summe darf nie für gebrauchte Dinge berechnet werden.

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Damals als ich noch dort gewohnt habe, sagte Sie, das sie eine
Betrag von 250 € haben will, weil sie das Laminat damals mit
Ihrem Freund verlegt hat und er nun das Geld wiederhaben
will… Also 50:50. Ich gab Ihr das Geld bar ( da sie vom
Arbeitsamt abhängig ist)

Nun da sie ausgezogen ist, wollte sie die anderen 250 € haben
( Neu kostete das Laminat 500 € )
Ist das gerecht? ein 2 Jahre altes Laminat mit den vollen
Preis zu berechnen? Wieviel sollte ich Ihr zahlen? Bzw. sollte
ich Ihr etwas zahlen?

Hallo,

anbei eine kleine Liste der durchschnittlichen Lebensdauer von Laminat:

Laminat, schlechte Qualität 10 Jahre
Laminat, mittlere Qualität 15 Jahre
Laminat, gehobene Qualität 25 Jahre

Also sollte man für ein drei Jahre altes Laminat nicht den Einkaufspreis zahlen! Einfache Mathematik kann da bei der Berechnung helfen.

Denn selbst wenn das Laminat erst einen Tag als ist, ist es nicht mehr den tatsächlichen Einkaufswert wert!

Auch muss der Zustand des Laminates berücksichtigt werden. Hundehaltung ja? Sind dann Kratzspuren der Krallen vorhanden o.ä., ja? Dann zusätzliche Minderung!

P.S. Niemand ist verpflichtet den Bodenbelag zu übernehmen. Wenn dieser nicht gefallen sollte, ist dieser durch den alten Mieter zu entfernen.

P.S. Wenn man sich jedoch schon über den Preis einig geworden ist, sollte man sich schon daran halten. Verhandlungen sollten immer im vorraus erfolgen!

Gruß
Kinga