Hallo,
gegen die gefälschte Unterschrift beim Arbeitsamt wurden hoffentlich rechtliche Schritte eingeleitet?
Wenn nicht würde ich das nachholen, wenn die sich uneinsichtig zeigt. Zeig sie an und melde das auch beim Arbeitsamt.
Aussage gegen Aussage könnte man machen, allerdings kann der Schuss auch nach hinten los gehen.
Ich weiß ja nicht ob die wirklich zum Anwalt rennen
und versuchen das Geld einzuklagen. Dann mußt du deinerseits deine Forderungen geltend machen.
Alternativ kannst du behaupten das du zu der Unterschrift genötigt/erpresst wurdest, bzw. du unter Druck gesetzt wurdest.
Die Schlößer deiner Wohnungstüre hast du hoffentlich ausgetauscht. Einen Satz Schlüssel kann man auf jedem Flohmarkt für 10 Euro nachmachen lassen.
Das die nun nicht mehr rein können, würde ich mal in Frage stellen.
Im Baumarkt gibt es einfache Tüerschlößer für wenig Geld und ein Austausch ist sehr einfach.
Ziehst du dann aus, setzt du einfach wieder das alte Türschloss ein.
Wenn die gute Frau Möbel mitgenommen hat, die ihr nur zu 50 % gehören würde ich ihr eine Rechnung schicken.
Die 10 % Zinsen dürften auch nicht rechtens sein, da laut meiner Kenntnis bei Privat max. 5 % Verzugszinsen rechtens sind. Der Freund bekommt bei seiner Bank derzeit auch kaum mehr als 1,5 % auf ein Tagesgeldkonto.
Wer hat denn die Originalrechnungen der Möbel?
Gibt es dafür Zeugen?
Wenn die Mitmieterin kein Übergabeprotokoll besitzt, wo der vertragsmäßige Zustand der Wohnung dokomentiert wurde, ist sie auch nach dem Auszug für die verursachten Schäden zu beteiligen.
Die Hausverwaltung wird sich an dich halten, wenn bei der Mitmieterin nichts zu holen ist. das ist der nachteil an einer WG oder Lebensgemeinschaft, wo ja oft auch beide den Mietvertrag unterschreiben.
Dann haften beide gesamtschuldnerisch. Das heißt: kann der Eine nicht zahlen, hält man sich an den Anderen - auch nach Auszug, wenn der Vermieter einen nicht aus dem Vertrag entläßt.
Wenn sie den vollen Laminatpreis will/berechnet, soll sie auch die vollen Möbelkosten inkl. Der Kosten für die Reparatur der Umzugsschäden.
Für die Fliesen/Handwerker einen Kostenvoranschlag schreiben und üner die anteiligen Möbelkosten.
Eventuell stehen ja noch Schönheitsreparaturen aus - es sei denn die sind laut Mietvertrag ausgelaufen.
Die bleiben wenn eine Kündigung aus dem Mietvertrag der Mitmieterin zugestimmt wurde, nun an dir hängen.
Sollte die Mitmieterin widerrechtlich dein Eigentum
mitgenommen haben, fordere die Herausgabe.
Keine Zahlung ohne die Herausgabe oder Aufrechnung der Möbel/Kleinteile, des Fliesenschadens inkl. Handwerkerkosten
Notmalwerweise müßtest du dann noch Geld von ihr bekommen. Hast du Beweise oder Zeugen, das die Möbel zu 50 % dir gehören und die Mitbewohnerin Sachen von dir mitgenommen hat?
Wenn nicht, fürchte ich das das unter Lehrgeld fallen könnte.
Kurz gefasst:
Rechnung erstellen über Möbel, Kleinteile und Reparaturen, und diese von den 250 Euro abziehen.
Wenn du vor den beiden Angst hast, dann bitte jemanden aus deinem Umfeld auf Abruf bereit zu stehen und scheu nicht vor einer Anzeige zurück, wenn die dir was wollen.
Viele Grüße