Guten Tag,
Guten Tag,
Ich habe ein großes Problem, ich bin vor 3 Monaten in eine neue Wohnung gezogen und die Nachbarn über mir sind unnatürlich laut!
Sie fangen um 7:00 Uhr Morgens an extrem laut zu trampeln als hätten sie holzpantienen an, das dröhnt durch das ganze Schlafzimmer und selbst Ohropax kann dagegen nichts ausrichten! Ausserdem werden ab diesem Zeitpunkt permanent Stühle laut über das Laminat gezogen und es poltert stundenlang so laut, als falle ständig etwas zu Boden.
Da ich im Schichtdienst arbeite, schlafe ich seit wochen nicht länger als 5 Stunden in der Nacht und bin schon ziemlich gereizt und nervös. Könnte jeden Morgen heulen weil ich von dem lauten Getrampel und Stühlegerücke was sich über Stunden hinzieht aufwache.
Ich war auch schon oben bei den Nachbarn und habe sie sehr freundlich darauf hingewiesen, aber es kommt mir so vor als seih das Getrampel und Gepolter seitdem noch lauter geworden.
Die Nachbarn neben oder unter mir höre ich gar nicht und ich bin auch nicht überempfindlich denn das ist nich nicht die erste Mietwohung die ich bewohne.
Ich bin mitlerweile ziemlich verzweifelt und ratlos, ich will auch keinen Ärger aber so kann ich auf dauer nicht leben, einen neuen Umzug kann ich mir nach 3 Monaten nicht schon wieder leisten und ausserdem fühle ich mich ansonsten wirklich sehr wohl in meiner Wohnung.
Meine Frage nun, muss man das so hinnehmen oder sind die Nachbarn auch dazu angehalten etwas Rücksicht zu nehmen und etwas leiser zu sei, gerade in den Morgenstunden? Ich will niemanden in seiner Bewegungsfreiheit in seinen eigenen 4 Wänden einschränken, aber diese extrem laute Trampeln sodass die ganze Wohnung dröhnt das muss doch nicht sein.
Was kann ich tun?
Bin für jeden Rat dankbar.
Gruß
Martina
Hallo!
Da die Empfindlichkeit der einzelnen Menschen sehr unterschiedlich ist, hat der Gesetzgeber Richtlinien erstellt, die eingehalten werden müssen.
Möglicherweise hat ja auch der Vermieter vergessen, eine Trittschalldämmung unter den Laminatfußboden zu verlegen.
Ich denke es wäre das Beste, sich an den örtlichen Mieterschutzbund zu wenden und sich Rat zu holen.
Wenn alles nichts hilft, ist der Verursacher für den
entstanden Schaden (Auszug wegen Unzumutbarkeit)
verantwortlich zu machen!
Gruß
Ferdi
Hallo,
es gibt in Deutschland ein Rechtsberatungsgesetz, das einem Nichtjuristen die Beantwortung juristischer Fragen verbietet.
Ich rate daher zu einer Beratung durch einen Anwalt oder einen Mieterverein. Wichtig ist dazu im Vorfeld die Beeinträchtigungen zu dokumentieren. In der Form: Montag 11.1.2010 7.55 Uhr - 8.25 Uhr Stühlerücken im Wohnzimmer, Lautstärke: laut
Dies vorerst über 7-14 Tage
vnA
Hallo Martina,
Du unterstreichst zwar die ‚frühen Morgenstunden‘, aber zu Deinem Leidwesen wird 7:00 Uhr bereits dem Tag zugeordnet.
Du solltest Dich auf jeden Fall an den Vermieter wenden. Je nachdem, wie Dein Verhältnis zum ihm ist, kannst Du ihn zunächst freundlich um seine Unterstützung bitten, oder aber (z.B. wenn es eine eher träge Gesellschaft ist) ihm direkt im ersten Brief mit einer angemessenen Mietkürzung drohen. Die Höhe der Kürzung ist nirgendwo verlässlich zu finden, da jedes Amtsgericht anders entscheidet. Ich würde sie aber bei maximal 15 … 20 % ansetzen.
Als Begründung solltest Du ein mehrere Tage umfassendes Lärmprotokoll beifügen!
Du hast (tagsüber) nicht viele Möglichkeiten, den Aktivitäten Deiner Nachbarn Einhalt zu gebieten. Möglicherweise hilft ein gepfefferter Brief des Vermieters aber weiter.
Ansonsten hilft meist ‚nerven‘. Wenn Du die Nachbarn über mehrere Tage mehrfach an die Tür geklingelt hast, geht denen das auch auf den Geist und sie nutzen vielleicht Ihre Möglichkeiten, dem zu entgehen (indem sie sich rücksichtsvoller verhalten).
Grundsätzlich bestätige ich Dich aber natürlich in dem, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte:
In einem Mehrfamilienhaus haben die Parteien Rücksicht aufeinander zu nehmen!
Viel Erfolg und angenehme Ruhe!
Hallo Martina,
das ist ein großes Problem, dass ich in einer der Mietwohnungen selbst habe.
Leider kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten.
Ggf. hilft ein Brief an den Vermieter.
Das würde ich versuchen. Vielleicht kann dieser - auf Nachfrage - einen Trittschallschutz für die Wohnung über Ihnen besorgen.
Das habe ich getan.
Sonst leider keinen Tipp.
lg
Ute
Hallo Martina!
Dein Vermieter muß Dir die Wohnung in gebrauchsgemäßem Zustand überlassen - so heißt es rechtlich. Dazu gehört auch Ruhe, aber eingeschränkt.
Bei Dir gibt es mehrere Probleme:
Ab 7:00 ist die Nachtruhe vorbei.
Die Schalldurchlässigkeit ist vom Baujahr abhängig, bzw. vom (damals) üblichen Bau-Standard.
Nachträglich eingebautes Laminat muß dem zum Einbauzeitpunkt üblichen Trittschallschutz unterliegen. Gerade in den 50er und 60er Jahren waren die Decken gute Geräusch-Übertrager. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte stellt sich die Frage: Wo liegt der Fehler? Benutzen Deine Über-Dir-Wohner ihre Wohnung gebrauchsgemäß? Gibt es Baumängel bezüglich Lärmschutz an Laminat oder Decke? Letztendlich ist Dein Vermieter dafür verantwortlich, daß auch DU Deine Wohnung vertragsgemäß nutzen kannst. Er muß Dir Lärmschutz durch entsprechenden Bauzustand im rechtl. Rahmen (siehe oben) gewähren. Sind Deine Über-Dir-Wohner schuld, muß er sie zur Räson rufen. Wende Dich also auch mal an ihn.
Sammle auch schon mal Beweise:
Führe ein „Lärmprotokoll“,in dem Du Art der Geräusche mit Uhrzeit (von bis) und Datum notierst. Ab und zu sollte jemand als Zeuge dabeisein und gegenzeichnen.
Viel Erfolg erstmal! Gruß Thomas
Kleiner Nachtrag:
Der Vermieter hat Rechte gemäß
§ 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.
Zudem - insofern Du Mietminderung geltend machst - auf Schadenersatz.
Hallo Martina,
sorry, das ich mich jetzt erst melde, ich bin nicht
in der Lage im Moment die Frage zu beantworten, hoffe jemand anderes hat in der Zwischenzeit geantwortet.
Ich würde mich beim Vermieter melden und ihm den Sachverhalt schildern.
Viel Erfolg, lG
Liebe Martina !
Da ich zwar schon geantwortet habe, aber mit den Regeln dieses Forums so meine Probleme habe, hier nochmal ein Versuch, die Antwort Dir zukommen zu lassen.
Dein Thema ist ein sehr schwer zu lösender Fall. denn, die Lärmbelästigungen muß man echt beweisen, und zum anderen liegen da die Sachverhalte sehr weit auseinander.
Am besten ist es, Du suchst Dir kompetente Zeugen, Ihr nehmt die Geräusche mehrfach mit einem guten Aufnahmegerät als Beweise auf. Dann wendest Du Dich an den Vermieter. Der hat dann mehr Kompetenz zu handeln.
Es muß, falls Deine Wahrnehmungen wirklich so sind, und dem nachbarschaftlichen Verhaltenskodex stark widersprechen, eine Abmahnung erfolgen.
Tut sich dann nichts, muß der Vermieter weiter gehen, d.h. er hat laut Mietrecht noch andere Möglichkeiten.
Sollte dann wieder nichts passieren, befrage eine Rechtsberatung, ich würde dann auch den Vermieter darüber informieren.
Helfen kann auch, um klare Fakten zu schaffen, eine Anfrage bei dem Amt für Hygiene und Umweltschutz, da Lärmbelästigungen in deren Kompetenz fallen. Die können u.U. den Schallpegel mittels ihrer Geräte messen. Ergeben sich daraus eklatant hohe Geräuschpegel, dann müßte der Vermieter gegen die Nachbarn über Dir, klagen.
Mietminderung ist zwar ein Druckmittel falls die Wohnhausverwaltung oder der Vermieter nichts tun,aber der Krach bleibt erst mal, desweiteren bringt es dem Grundstück weniger Einnahmen, das trifft ja dann auch die anständigen Mieter, indem dann weniger Mittel für wichtige Dinge,die Wohnungen betreffend, zum Fehlen kommen.
Na und ausziehen, das wäre zwar auch eine Möglichkeit. Da würden sich zwar die Leute über Dir freuen, aber bestimmt Deine Nachmieter und natürlich auch der Eigentümer des Grundstückes nicht. Nein, solchen üblen Zeitgenossen unter den Mietern, nuß man die Stírn bieten und Ihnen schärfstens entgegentreten. Das ist mein Tipp. Bin selbst Vermieter und habe schon viel erlebt, leicht ist es heutzutage nicht, da das deutsche Mietrecht viel zu einseitig ist, und auch die Justiz handelt in Sachen Vermietung und ihren Problemen sehr langsam. Viel Glück und Erfolg. Mit frdl. Grüßen K.P.