Mietrecht - Loch durch die Wand zum NB

Moin,

Frage:

Mein (mittlerweile ehemaliger) Nachbar und ich haben ein PC-Netzwerk aufgebaut. Zu diesem Zweck haben wir durch die Wand, die die beiden Wohnungen trennt, ein Loch gebohrt (Durchmesser cs 1,5cm).

Nun zickte mich grad die Vermieterin an, das sei verboten, und ich habe dafür Sorge zu tragen, daß das Loch geschlossen würde, weil mein Nachbar mittlerweile etwas unschön „ausgezogen“ ist und sie „seiner nicht mehr habhaft werden könne“.

Wie sieht das nun rechtlich aus - durften wir überhaupt dieses Loch bohren, muß ich das von meiner Seite aus schließen (bevor ich ausziehe)?

Bei Antworten bin ich dankbar für Hinweise auf Urteile, §§ o.ä. Richtlinien. Irgendwas, was das belegt jedenfalls.

Ich mein, ich leg’s ja nicht auf Streit an, aber die gute Frau war gerade wirklich nicht zugänglich für versöhnliche Worte…

Dank & Gruß,

-doc.

Hallo,

dies ist und bleibt ein unerlaubter Eingriff in die Bausubstanz der Wohnung. Im Mietvertrag dürfte vereinbart sein, dass von der Vermieterin die Genehmigung für bauliche Veränderungen eingeholt werden muss.

Mein (mittlerweile ehemaliger) Nachbar und ich haben ein
PC-Netzwerk aufgebaut. Zu diesem Zweck haben wir durch die
Wand, die die beiden Wohnungen trennt, ein Loch gebohrt
(Durchmesser cs 1,5cm).

Nun zickte mich grad die Vermieterin an, das sei verboten, und
ich habe dafür Sorge zu tragen, daß das Loch geschlossen
würde, weil mein Nachbar mittlerweile etwas unschön
„ausgezogen“ ist und sie „seiner nicht mehr habhaft werden
könne“.

Da bleibt Dir wohl kaum etwas anderes übrig als tatsächlich ohne Murren das Loch schliessen zu lassen.

Wie sieht das nun rechtlich aus - durften wir überhaupt dieses
Loch bohren, muß ich das von meiner Seite aus schließen (bevor
ich ausziehe)?

Ohne Erlaubnis der Vermieterin durfte nicht gebohrt werden. Das Loch ist nicht bei einem Auszug zu schliessen sondern wenn die Vermieterin darauf besteht ist es jetzt zu schliessen. Ich würde es nicht zu einem Streit oder gar der Einschaltung eines Anwaltes ankommen lassen.

Bei Antworten bin ich dankbar für Hinweise auf Urteile, §§
o.ä. Richtlinien. Irgendwas, was das belegt jedenfalls.

Hier kann man vorhandenen Urteile nicht anwenden. Tatsache ist, wenn im Mietvertrag die Erlaubnis der Vermieterin bei baulichen Verändeurngen einzuholen ist, diese liegt aber nicht vor, ist auf Aufforderung der Vermieterin die bauliche Veränderung in dne ursprünglichen Zustand zu versetzen. Also Wand ohne Loch.

Gruss Günter

Ich mein, ich leg’s ja nicht auf Streit an, aber die gute Frau
war gerade wirklich nicht zugänglich für versöhnliche Worte…

Hm… ist es ein so großes Problem, einen Eierbecher voll Moltofill in das Loch zu schmieren? Das hast du doch fertig, bevor du dir die §§ durchgelesen hast…

Pop

Hm… ist es ein so großes Problem, einen Eierbecher voll
Moltofill in das Loch zu schmieren? Das hast du doch fertig,
bevor du dir die §§ durchgelesen hast…

Nein, das ist nicht das Problem. Bloß:

ad 1) ist das Loch ziemlich tief. Heisst, es ist nicht trivial, das auf ganzer (bzw. halber) Tiefe zu schliessen.

ad 2) will mir die Vermieterin auch das Schliessen von Seiten meines Ex-Nachbarn aufdrücken bzw. pisst mich auch für seinen Teil des Loches an, weil er sich verdrückt hat.

Außerdem möchte ich gern wissen, ob sie mir trotz wieder-dicht-machen noch Probleme machen kann.
Die schien wirklich SEHR unentspannt gerade.

Gruß,

-doc.

Hi nochmals,

Hm… ist es ein so großes Problem, einen Eierbecher voll
Moltofill in das Loch zu schmieren? Das hast du doch fertig,
bevor du dir die §§ durchgelesen hast…

Nein, das ist nicht das Problem. Bloß:

ad 1) ist das Loch ziemlich tief. Heisst, es ist nicht
trivial, das auf ganzer (bzw. halber) Tiefe zu schliessen.

muss aber sein

ad 2) will mir die Vermieterin auch das Schliessen von Seiten
meines Ex-Nachbarn aufdrücken bzw. pisst mich auch für seinen
Teil des Loches an, weil er sich verdrückt hat.

wenn die Vrmieterin Dich mit dme ausgezogenen Mieter in die gesamtschuldnerische Haftung nimmt, was in diesem Fall durchaus möglich ist, musst Du noch unnötige Kosten zahlen. Streite nicht mit der Vermieterin. Mache auf beiden Seiten das Loch zu.

Außerdem möchte ich gern wissen, ob sie mir trotz
wieder-dicht-machen noch Probleme machen kann.
Die schien wirklich SEHR unentspannt gerade.

Wenn richtig verschlossen wurde wird es kaum weitere Probleme geben.

Gruss Günter

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Hallo,

dies ist und bleibt ein unerlaubter Eingriff in die
Bausubstanz der Wohnung. Im Mietvertrag dürfte vereinbart
sein, dass von der Vermieterin die Genehmigung für bauliche
Veränderungen eingeholt werden muss.

Da bleibt Dir wohl kaum etwas anderes übrig als tatsächlich
ohne Murren das Loch schliessen zu lassen.

Ohne Erlaubnis der Vermieterin durfte nicht gebohrt werden.
Das Loch ist nicht bei einem Auszug zu schliessen sondern
wenn die Vermieterin darauf besteht ist es jetzt zu
schliessen. Ich würde es nicht zu einem Streit oder gar der
Einschaltung eines Anwaltes ankommen lassen.

Okay, also ist die sinnigste Lösung, das Loch von meiner Seite aus so weit und tief wie irgend möglich zu schliessen und der Vermieterin nen Entschuldigungsbrief zu schreiben, richtig?

Was könnte sie mir da schlimmstenfalls für’n Strick draus drehen?

Danke für Deine schnelle Antwort,

-doc.

Hallo,

sie könnte Dir schlimmstenfalls eine Abmahnung senden mit der Androhung, wenn es zu weiteren derartigen Vorfällen kommt, dass das Mietverhältnis fristlos beendet werden wird.

Gruss Günter

dies ist und bleibt ein unerlaubter Eingriff in die
Bausubstanz der Wohnung. Im Mietvertrag dürfte vereinbart
sein, dass von der Vermieterin die Genehmigung für bauliche
Veränderungen eingeholt werden muss.

Da bleibt Dir wohl kaum etwas anderes übrig als tatsächlich
ohne Murren das Loch schliessen zu lassen.

Ohne Erlaubnis der Vermieterin durfte nicht gebohrt werden.
Das Loch ist nicht bei einem Auszug zu schliessen sondern
wenn die Vermieterin darauf besteht ist es jetzt zu
schliessen. Ich würde es nicht zu einem Streit oder gar der
Einschaltung eines Anwaltes ankommen lassen.

Okay, also ist die sinnigste Lösung, das Loch von meiner Seite
aus so weit und tief wie irgend möglich zu schliessen und der
Vermieterin nen Entschuldigungsbrief zu schreiben, richtig?

Was könnte sie mir da schlimmstenfalls für’n Strick draus
drehen?

Danke für Deine schnelle Antwort,

-doc.

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Hy,

Mein (mittlerweile ehemaliger) Nachbar und ich haben ein
PC-Netzwerk aufgebaut. Zu diesem Zweck haben wir durch die
Wand, die die beiden Wohnungen trennt, ein Loch gebohrt
(Durchmesser cs 1,5cm).

*lol* Gabs da noch kein Funklan :wink:)) ?

Wie sieht das nun rechtlich aus - durften wir überhaupt dieses
Loch bohren, muß ich das von meiner Seite aus schließen (bevor
ich ausziehe)?

Also ein Loch bohren darfst Du. Musst ja z.B. auch Schränke oder Bilder aufhängen können.
Aber zumachen muss man die Löcher auf alle Fälle wieder.

Ich mein, ich leg’s ja nicht auf Streit an, aber die gute Frau
war gerade wirklich nicht zugänglich für versöhnliche Worte…

Ruisch Brauner :wink:) Mönsch Doc, so kenn ich Dich ja garnich!
Sieh einfach zu, das das Loch von beiden Seiten zu ist. Hatten wir auch „seinerzeit“ so und es gab da keinerlei Probleme.

Normalerweise muss ja beim Auszug meistens die Wohnung im originalzustand hinterlassen werden, d.h. wenn eben die Löcher Arg gross sind nochmal neu drüberstreichen.

Gruß
h.

Hallo,

m.E. ist ein Loch in der Wand, gerade von der von Dir benannten Größe, keine bauliche Maßnahme, sondern schlichtweg ein Loch, daß gefüllt werden will.

Da ich nicht weiß, wie dick Eure Wände sind, sei hier der Hinweis erlaubt, daß die Vermieterin kaum das frisch verspachtelte Loch aufbohren wird, um zu prüfen, ob es vollständig geüfllt wurde. Zwei Fingerhüte Moltofill mit einem Löffelgriff in Form gebracht, reicht (natürlich nicht rein formal) aus.

Gruß
Christian,

Dipl. Moltofiller nach jahrelanger Praxis in einer Wohnung, in der die Wände zu wesentlichen Teilen aus Sand bestanden und letztlich von der Tapete zusammengehalten wurden.

Mein (mittlerweile ehemaliger) Nachbar und ich haben ein
PC-Netzwerk aufgebaut. Zu diesem Zweck haben wir durch die
Wand, die die beiden Wohnungen trennt, ein Loch gebohrt
(Durchmesser cs 1,5cm).

Nun zickte mich grad die Vermieterin an, das sei verboten, und
ich habe dafür Sorge zu tragen, daß das Loch geschlossen
würde, weil mein Nachbar mittlerweile etwas unschön
„ausgezogen“ ist und sie „seiner nicht mehr habhaft werden
könne“.

Wie sieht das nun rechtlich aus - durften wir überhaupt dieses
Loch bohren, muß ich das von meiner Seite aus schließen (bevor
ich ausziehe)?

Bei Antworten bin ich dankbar für Hinweise auf Urteile, §§
o.ä. Richtlinien. Irgendwas, was das belegt jedenfalls.

Ich mein, ich leg’s ja nicht auf Streit an, aber die gute Frau
war gerade wirklich nicht zugänglich für versöhnliche Worte…

Dank & Gruß,

-doc.

Hallo,

m.E. ist ein Loch in der Wand, gerade von der von Dir
benannten Größe, keine bauliche Maßnahme, sondern schlichtweg
ein Loch, daß gefüllt werden will.

Dies ist in rechtlicher Hinsicht eine bauliche Massnahme, da eine Wand zu einer anderen Wohnung nicht nur durchbrochen, sondern einzig und allein für den Zweck durchbrochen wurde eine gemeinsame Anlage in unterschiedlichen Wohnungen zu betreiben. Jede Veränderung in einer Wand, die nicht der üblichen Anmietung dient, ist eine bauliche Veränderung.

Gruss Günter

Hallo,

Mein (mittlerweile ehemaliger) Nachbar und ich haben ein
PC-Netzwerk aufgebaut. Zu diesem Zweck haben wir durch die
Wand, die die beiden Wohnungen trennt, ein Loch gebohrt
(Durchmesser cs 1,5cm).

*lol* Gabs da noch kein Funklan :wink:)) ?

Wie sieht das nun rechtlich aus - durften wir überhaupt dieses
Loch bohren, muß ich das von meiner Seite aus schließen (bevor
ich ausziehe)?

Also ein Loch bohren darfst Du. Musst ja z.B. auch Schränke
oder Bilder aufhängen können.
Aber zumachen muss man die Löcher auf alle Fälle wieder.

Nein, ein Loch darf er eben nicht in die Nachbarwohnung bohren. Dies ist juristisch auch nicht zu vergleichen mit Dübellöchern oder mit Bilderhaken. Das Durchbohren von Wänden , ob innen und insbesondere bei Aussenwänden ist eine bauliche Veränderung und bedarf der Zustimmung des Vermieters. Ausserdem, wer z.B. wegen einer SAT-Schüssel eine Aussenwand durchbohrt kann mit ganz erheblichen Kosten rechnen, wenn der Vermieter darauf besteht, dass wegen der Gfahr, dass das Loch künftig Feuchtigkeit durchleitet, ein Gebäudespezialist das Loch verschliessen muss und zwar von aussen.

Gruss Günter

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