Hallo Experten/-in ,ich habe wo ich Wohne einen Abstellplatz für PKWs einen Material-Container mit
schriftlicher Genehmigung der Hausverwaltung hingestellt und dieser
steht seit 2007 auf dem Parkplatz hinterm Haus.Jetzt
kündigt mir der Vermieter diesen Stellplatz muss ich
diese Kündigung annehmen?
Bin Hausverwalter in Österreich und um deine Frage zu beantworten müßte ich wissen, ob du in Österreich oder Deutschland zu Hause bist, da diesbezüglich die Rechtslage unterschiedlich ist, wobei ich für Deutschland keine Ratschläge geben kann, da ich die Gesetzteslage nicht so gut kenne, in Gegensatz zu Österreich.
Warum kündigt der Vermieter den Stellplatz? Braucht er den Platz oder will er nur den Container da nicht haben? Das solltest Du klären.
Wie wurde der Stellplatz angemietet? Mit separatem Vertrag? Dann kann der Vermieter selbstverständlich kündigen. Wenn der Stellplatz aber im Mietvertrag für die Wohnung mit vereinbart wurde, geht das nicht so einfach. Da müsste dann schon eine Formulierung „widerruflich“ o. ä. drin sein.
das Mietrecht sagt grundsätzlich aus, dass die gemietete Sache (Raum, Platz, Wohnung usw.) für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck zu verwenden ist. So darf nicht ohne weiteres aus einer Wohnung eine Gewerbeeinheit gemacht werden, ein Parkplatz zu einem Würstchenverkaufsstand umfunktioniert werden. Also zunächst einmal im Mietvertrag nachsehen, was gemietet worden ist. Wenn es ein PKW-Abstellplatz ist und nun ein Materialcontainer darauf steht ist bestimmt der ursprüngliche Mietzweck nicht mehr gegeben. Begründungen dafür gibt es viele. Wenn nun die Hausverwaltung ursprünglich das O.K. gegeben hat ist Dein Unmut zwar verständlich aber rechtsverbindlich ist immer noch Dein Vermieter Dein unmittelbarer Partner. Die Anfrage hätte damals anders laufen sollen: zuerst den Vermieter, dann die Hausverwaltung oder beide gleichzeitig. Vielleicht ist mit dem Vermieter zu sprechen, warum es die Kündigung gibt und wenn schon die Hausverwaltung nichts einzuwenden hat, warum seine Bedenken so schwerwiegend sind, dass er den Platz kündigt. Im übrigen ist ja auch noch der Mietvertrag zu durchforsten ob es da nicht noch andere Klauseln gibt, die für oder gegen diese Kündigung sprechen.
Ohne irgendwelche Unterlagen ist da guter Rat teuer.
Ich würde aber in jedem Fall einmal mit dem Vermieter persönlich sprechen und nachfragen ob es da nicht eine gute, einvernehmliche Lösung gibt.
Mehr meine ich zu diesem Thema leider nicht sagen zu können und wünsche Dir bei Deinen Bemühungen viel Erfolg.
Lieber Boby,
hier stellt sich zuerst die Frage ob für die Anmietung einen Mietvertrag besteht.Wenn die Vermietung nur in
mündlicher Vereinbarung getroffen wurde und ohne Zeugen,hast du schlechte Karten. An deiner Stelle würde
ich mit dem Vermieter über den Kündigungsgrund reden.
Vielleicht braucht er den Platz selbst u. kann evtl.
Ersatz anbieten.
Ich hoffe daß ich Dir helfen konnte u. wünsche noch
ein schönes Wocheenende.
Hi Boby,
welchen Grund gibt der Vermieter für die Kündigung an?
Er muss einen Grund angeben, ansonsten hat die Kündigung einen Formfehler. Versuche auf die Genehmigung der Hausverwaltung hinzuweisen. Evtl. hat sich jemand aus dem Haus beschwert? Wen stört der Container? Auf einmal? Oder gibt es neue Nachbarn? Such das Gespräch mit Deinen Nachbarn, wen stört es und warum? Reden hilft immer! Viel Glück und lG
Im Grunde genommen würde ich hier die Frage mit „ja“ beantworten.Da es sich hier um eine Rechtsfrage handelt, solltest du einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Außer Wohnraum gibt es kein besonders geschütztes Mietrecht. Die Kündigung kann also von beiden Seiten aus nach zB 3 monatiger Kündigungsfrist einseitig erfolgen.
Wenn man den Platz behalten möchte, so sollte man der Aufforderung folge leisten.
Hallo,
Ihre Frage ist immer wiederkehrend.
Die Kuendigung des Mietvertrages hat ueberhaupt nichts mit der Nutzung des Stellplatzes zu tun. Der Vermieter muss nur die Kuendigungsfrist einhalten.
Mein Vorschlag,suchen sie sich einen neuene Stellpatz, um Ihr Problem zu loesen.