Mietrecht, Melderecht

Moin,

man nehme an:

Ehepaar hat ein gemeinsames Haus, der Mann wohnt seit ca. drei Jahren in einer anderen Stadt. Es existiert noch ein gemeinsames Konto, auch unterstützen sich die Partner z.
B. mal eine Rechnung zu begleichen.

Da der Mann fast ausschließlich an seinem Ort wohnt, hat er sich dort mit Hauptwohnsitz angemeldet. D.h. es sind - trotz der Ehe - zwei Hauptwohnsitze.

Steuerrechtlich ist es wohl so, dass der Wohnort des Mannes entscheident ist.

Ein Steuerberater hat geraten, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz wieder an den Ort der Frau verlegen soll, naja, machbar aber begeht der Mann dann nicht eine Ordnungswidrigkeit.

Es scheint schwierig zu sein zwei Hauptwohnsitze zu haben, ist einfach nicht vorgesehen.

Danke für Hinweise und ein schönes WE

Volker

Moin,

man nehme an:

Ehepaar hat ein gemeinsames Haus, der Mann wohnt seit ca. drei
Jahren in einer anderen Stadt. Es existiert noch ein
gemeinsames Konto, auch unterstützen sich die Partner z.
B. mal eine Rechnung zu begleichen.

Da der Mann fast ausschließlich an seinem Ort wohnt, hat er
sich dort mit Hauptwohnsitz angemeldet. D.h. es sind - trotz
der Ehe - zwei Hauptwohnsitze.

Wo ist die Arbeitsstelle des Mannes?

Steuerrechtlich ist es wohl so, dass der Wohnort des Mannes
entscheident ist.

Ein Steuerberater hat geraten, dass der Mann seinen
Hauptwohnsitz wieder an den Ort der Frau verlegen soll

welche Begründung hat der Steuerberater?

Begründung denkbar für mich: die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle wäre weiter als beim derzeitigen Hauptwohnsitz
oder „doppelte Haushaltsführung“ wäre nicht haltbar?
.
, naja,

machbar aber begeht der Mann dann nicht eine
Ordnungswidrigkeit.

Könnte durchaus denkbar sein.

Es scheint schwierig zu sein zwei Hauptwohnsitze zu haben, ist
einfach nicht vorgesehen.

Es gibt nur einen Hauptwohnsitz.

(Habe im Hinterkopf eine Regelung, dass bei 2 Wohnsitzen der Wohnsitz gilt, am welchem man sich die meisten Tage im Jahr aufhält; könnte aber auch nur mit dem Steuerrecht bei Auslandsaufenthalten zu tun haben)

Volker

Moin,

erstmal Danke für die schnelle Antwort.

Wo ist die Arbeitsstelle des Mannes?

Der Mann ist Frührentner.

welche Begründung hat der Steuerberater?

Die Begründung war, so habe ich es verstanden, dass dann alles einfacher ist. Hm, eigentlich traurig, wenn ein Fachmann - oder sollte ich das jetzt anzweifeln - nicht auch mal einen nicht alltäglichen Fall regeln kann.

oder „doppelte Haushaltsführung“ wäre nicht haltbar?

Naja, Arbeitsplatz als Argument entfällt, s.o., aber der Mann muss sich doch frei entscheiden können, wo er wohnt. Entfernung zwischen dem gemeinsamen Haus und dem aktuellen Aufenthaltsort, ca.400 km.

.
, naja,

machbar aber begeht der Mann dann nicht eine
Ordnungswidrigkeit.

Könnte durchaus denkbar sein.

Es gibt nur einen Hauptwohnsitz.

Ja, aber doch für jede einzelne Person, oder?

Gruß Volker

Hallo

Ein Steuerberater hat geraten, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz wieder an den Ort der Frau verlegen soll, naja, machbar aber begeht der Mann dann nicht eine
Ordnungswidrigkeit.

wäre es sonst ein Fall von "dauernd getrennt lebend?

Gruß, Karin
Die die Frage als Frage ernst meint.

Moin Karin,

ja, die Frage war ernst gemeint.

Es stellte sich heraus - wie fundiert ? - dass es wohl einen Unterschied in der Bezeichnung „Hauptwohnsitz“ gibt, einmal im Melderecht und dann im Steuerrecht.

Gruß Volker