Der Mieter meiner Zukünftigen Wohnung will die Wohnung nicht räumen aber ich muss auch aus meiner Wohnung raus. D.h. Ich sitze ab nächsten Monat auf der Straße.
Weiß jemand ob man den Vermieter zu Verantwortung ziehen kann ?
bzw hat jemand damit Erfahrung wie schnell das geht mit rausklagen ? wie da die rechtliche Lage ist.
Wenn Mieter MA in einer Wohnung von Vermieter VA wohnt und Mieter MB schliesst einen Mietvertrag mit VA, besteht gewöhnlich nur ein Vertrag zwischen VA und MA und VA und MB. damit muss sich also der Vermieter VA darum kümmern, dass die Wohnung zum entsprechenden Termin frei ist. Forderungen entstehen also nur von MB auf VA und VA an MA.
Mehr kann ich nicht sagen. Am einfachsten Mieterbund oder Rechtsanwalt fragen.
Ihr Ansprechpartner ist ausschließlich der Vermieter! Zum scheidenden Mieter stehen Sie in keiner Rechtsbziehung hinsichtlich Ihres Mietvertrages!
Erklären Sie dem Vermieter schriftlich, dass Sie bei nicht vertragsgemäßer Bereitstellung der von ihnen angemieteten Wohnung Ihr Mobiliar bei der Möbelspedition auf seine Kosten einlagern lassen und bis zum möglichen Bezug Ihrer Wohnung auf seine Kosten eine angemessenen Hotelunterkunft buchen werden! Die Ihenn daraus entstehednen Kosten erlären sie mit der Aufrechung der Miete ab Bezug der Mietwohnung. Die Zahlung von Miete lehnen Sie mit dem Hinweis ab, dass Ihnen die vertraglich zugesicheter Wohnung nicht vertragsgemäß übergeben wurde. Die kaution hingegen sollten Sie wie vertraglich vereinbart bie der Wohnungsübergabe überweisen.
Dazu müsste mann wissen ob es schon eine vertragliche Beziehung zum zukünftigen Vermieter gibt. Mietvertrag. Wenn ja, dann kämen Schadensersatzansprüche gegenüber dem zukünftigen Vermieter in betracht. Welche notfalls eingeklagt werden müssen. Wenn es noch keinen Mietvertrag gibt, dann dürften Sie sehr schlechte Karten haben. Was aber konkret mit einem Anwalt zu prüfen sei.
Bernd Geister
Der Mieter meiner Zukünftigen Wohnung will die Wohnung nicht
räumen aber ich muss auch aus meiner Wohnung raus. D.h. Ich
sitze ab nächsten Monat auf der Straße.
natürlich ist hier der Vermieter in der Pflicht, vorausgesetzt, Sie haben den Mietvertrag unterschrieben. Fordern Sie ihn schriftlich auf, dass er Ihnen, am Tag des Mietbeginns, die Wohnung und den Wohnungsschlüssel übergeben muss.
Für Ansprüche an den Vermieter müssen Sie notfalls einen Anwalt oder den Mieterbund einschalten.
das datum im mietvertrag ist für dich ausschlaggebend.
würde mal mit dem vermieter sprechen, denn der ist in der pflicht.
versuch einfach bei freunden unterzukommen.