Mietrecht, Mieterhöhung

Hallo zusammen,

kann jemand folgende hypotetische Situation lösen:

Der Mieter hat auf eugene kosten ein Dachgeschoss ausgebaut. Nun verlangt der Vermieter 20% mehr Miete,
da die Wohnfläche grösser gewrden ist.

Darf man das, obwohl man als Vermieter für die Baumaßnahme keinen Pfenning bezahlt hat.

Wer weiss die Antwort und kann evtl. mit eine Begründung dienen (z.B. Gerichtsurteil)?

Eine Mitarbeiterin des Mietervereins hat auf Anfrage gemeint, dass es zulässig ist. Kaum zu glauben!

Danke für sachliche Infos und vioele Grüße

Wie würden Sie denn reagieren, wenn sich die Wohnung augrund irgeneiner Maßnahme verkleinert hätte; die gleiche Miete wie vorher weiter zahlen? Merke: Großer Wohnraum große Miete, kleiner Wohnraum kleine Miete. Wer die Veränderung der Größe kostenmäßig trägt ist völlig unerheblich!

Wie würden Sie denn reagieren, wenn sich die Wohnung augrund
irgeneiner Maßnahme verkleinert hätte; die gleiche Miete wie
vorher weiter zahlen? Merke: Großer Wohnraum große Miete,
kleiner Wohnraum kleine Miete. Wer die Veränderung der Größe
kostenmäßig trägt ist völlig unerheblich!

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich muss zugeben, dass ich Ihr Argumentation nachvollziehen kann.
Ist es aber in dem beschriebenen hypotetischen Fall nicht so, dass die Veränderungsmassnahmen dem Vermieter in Rechnung gestellt werden könnten?

Oder, wenn er nicht zahlen will, dass man einfach den Speicher und somit die Wohnfläche in den ursprunglichen Zustand versetzt. (Gipsplatten und Heizungkörper entfernen) und somit die Mieterhöhung verhindert?

Ihre Meinung würde mich sehr interessieren!

Hallo,guten Tag
Soviel mir bekannt ist, hat die Frau vom Mieterverein Recht. Man müsste im "Guten"versuchen zu verhandeln.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,guten Tag
Soviel mir bekannt ist, hat die Frau vom Mieterverein Recht.
Man müsste im "Guten"versuchen zu verhandeln.
mit freundlichen Grüßen a.g.

OK. Danke!
Schönen Tag