Mietrecht, Mieterhöhung: spezielle Frage

Hallo,

meine Vermieterin will die Miete erhöhen und hat nun über ihren Anwalt Klage eingereicht, da ich bislang der Begehr nicht zustimmte.

Ich will der Klage widersprechen und schreibe gerade den Widerspruch. Der gegnerische Anwalt untermauert den Erhöhungsanspruch durch Nennen von 3 Vergleichsobjekten mit jeweils höherer Miete.

Meine Argumentation: die drei genannten Vergleichsobjekte lassen sich mit meiner Wohnung nicht vergleichen, da sie innerhalb der letzten 11 Jahre unter erheblichem Aufwand saniert wurden (meine Wohnung vor mindestens 30 Jahren zum letzten Mal). Alle drei Vergleichsobjekte haben Isolierfenster, in meiner Whg. sind von 8 Fenstern 4 Doppelfenster, 4 einfache Fenster. Meine Wohnung liegt direkt an einer Ausfallstraße (Fensterfront), und 120 m entfernt von den Bahngleisen der Strecken nach Oldenburg und Emden (Güter- und Personenzüge). Zwei der drei Vergleichsobjekte liegen in einer sehr ruhigen Gegend.

Habe ich mit meinem Widerspruch Chancen? Was gilt es hinsichtlich des Widerspruches zu beachten (abgesehen von Fristen-einhalten und so)? Bitte keine ellenlangen Erklärungen zum Mietrecht allgemein, dazu habe ich Literatur. Es geht mir mehr darum, auszuloten, wie meine Chancen in dem hier geschilderten Fall konkret aussehen.

Hinweise auf Rechte und Pflichten bitte möglichst mit kurzen (abgekürzten) Hinweise auf die entsprechenden Gesetzestexte. Danke.

Gruß
Uwe

Hi Uwe,

ich denke Deine Argumentation ist ok. Gabs denn schon einmal eine Mieterhöhung? Wieviel Prozent will sie erhöhen? Wie ist der ortsübliche Mietspiegel für eine Wohnung wie Deine? Hast Du Dich mal mit den anderen Mietern (falls Du nicht der einzige bist) unterhalten. Wenn Du einen Mietrechtschutz besitzt bzw. im Mieterbund Mitglied bis, solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt miteinschalten. Das spart Dir eine Menge Mühe und Du bist auf der sicheren Seite, daß Du alles richtig machst.

Viel Erfolg
Tanja